Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1858
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 33)
- Language
- German
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29 Bewegungen des Handels und der Industrie im Allgemeinen nicht bekannt, dem Verständniß der allgemeinen sozialen Fragen nicht zugänglich, für den Gang der politischen Ereignisse gleichgültig ist; der Lehrer der von Geschichte der Pädagogik Nichts weiß, dem der allgemeine Stand des Schulwesens nur so weit bekannt ist, als er darin zu wirken hat, dem die Wissenschaften gleichgiltig sind, in denen er nicht lehrt, und der mit dem Umfang der seinigen nur so weit vertraut ist, als er sie zu lehren hat; der Gutsbesitzer und der Landbauer, dem die allgemeinen Gesetze der Natur- und Witterungskunde fremd sind, der von der Verwendung der Produkte, die er erzeugt, nicht Rechenschaft geben kann, mit den Verkehrswegen unbekannt ist, auf denen sie verbreitet werden; der Beamte, der nur in seinem Bureaudienst heimisch ist und den Verwaltungsorganismus des Staats nicht kennt, dem er dient — Alle diese entbehren derjenigen Bildung, deren sie für die Tüchtigkeit in ihrem Beruf bedürfen, sind für denselben nicht in geeigneter Weise vorbereitet worden, wie tüchtig sie auch in der praktischen Wirksamkeit ihres Geschäftskreises sein mögen. Die Hilfswissenschaften der verschiedenen Berufsarten, und diese sind es hauptsächlich, welche man sich in der Schule anzueignen hat, sollen dem Zögling nicht dazu dienen, seinen Beruf zu üben, sondern ihn zu begreifen und zu würdigen, sollen ihm Freudigkeit in seinem Beruf schaffen, ihn zu der Hingebung für denselben anspornen, die aus der rechten Würdigung der Stellung hervorgeht, welche er vermöge dieses Berufs als mitwirkendes Glied in dem Organismus der menschlichen Gesellschaft einnimmt. Er soll wissen, was er zu leisten vermag und was man von ihm zu fordern berechtigt ist, damit er sich von seinem eigenen Werth und Verdienst selbstbewußt Rechenschaft geben kann. — So wird sich das gesammte Erziehungs- und Bildungswerk zu einem harmonisch-gegliederten Ganzen gestalten, in welchem jedes Element derselben seinen geeigneten Platz findet, und in der Reihenfolge ihres Eintritts wird zugleich die Gewähr liegen, daß