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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1856-01-01 · 1856 · p. Seite 24

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1856
Date
1856-01-01
Page
Seite 24 (sequence 28)
Language
German
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IRI
…/9643703-7657793--030-7657819
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Gleichgestellten und Vorgesetzten, so wie für die Gewöhnung an gewissenhaften Pflichterfüllung nd an pünktliche Ordnung. — Disciplin ist Unterordnung unter ein Gesetz, Achtung vor denjenigen, die es auszuführen haben, und Unterwerfung unter die Folgen, welche die Uebertretung desselben nach sich zieht. — Für die Herstellung und Erhaltung der Disciplin ist also vor Allem das Vorhandensein eines Gesetzes erforderlich, d. h. es müssen allgemeine, für alle Schüler in gleicher Weise verbindliche und von allen Lehrern gleichmäßig auszuführende Bestimmungen getroffen sein, die zur Aufrechthaltung der Ordnung, der Sitte und des Wohlverhaltens in der Schule erforderlich scheinen. - Die Jugend muß vor Allem vor jedem Gedanken an Willkühr, Laune und Parteilichkeit bewahrt werden, der leicht in ihrem Gemüthe aussteigt, und dem in den Familien leider nicht immer mit Entschiedenheit entgegengetreten wird. Es ist ferner für die Herstellung einer guten, versittlichenden Disziplin eine unerläßliche Bedingung, daß diese Bestimmungen (wie jedes Gesetzt die natürliche Freiheit und insbesondere die jugendliche Lebendigkeit nur in soweit beschränke, als es einerseits zur Aneignung und Pflege der Sitte und Bildung für jeden Einzelnen, und zweitens zur Wahrung der Zwecke und Intereffen der Schule erforderlich ist. — Die Jugend hat ein richtiges und leicht zu weckendes Gefühl für die Pflicht, einen Theil ihrer Freiheit und Lust sowohl ihrer eigenen Zukunft, wie den Zwecken und Ansprüchen der Gemeinschaft zu opfern, der sie angehört. Sie ist nicht unempfänglich für die Forderungen, welche in Rücksicht aus Mitschüler und Lehrer, auf die Schule oder die Klasse, in der sie sich befinden, an sie gestellt werden. Sie ist dankbar für das Maaß der Freiheit, das man ihr gewähren zu können glaubt, ohne diese Interessen zu gefährden, für das Vertrauen, das man ihr bekundet, daß sie daffelbe nicht mißbrauchen werde. — Wenn aber das Maaß der Beschränkungen und der Forderungen, welche die Disziplin dem Schüler auferlegt, nicht zu hoch

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