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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1856-01-01 · 1856 · p. Seite 14

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1856
Date
1856-01-01
Page
Seite 14 (sequence 18)
Language
German
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IRI
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14 griff des Lehrers an sich, sondern das mehr und mehr wachsende Bewußtsein von seinem bildenden und erziehenden Einfluß, den er auf den Schüler ausübt, ist die Quelle der Zuneigung, der Achtung und der Dankbarkeit gegen den Lehrer und bildet den fruchtbaren Boden des kindlichen Vertrauens, auf dem allein eine gesunde Disciplin zu wurzeln und zu gedeihen vermag. Dieses Vertrauen aber bedarf einer sorgfältigen und anhaltenden Pflege, für welche der vorübergehende Verkehr weniger wöchentlichen Unterrichtsstunden nicht ausreicht. Wenn hingegen das Kind sein Vertrauen einmal dem Einen unter seinen Lehrern zuwendet, dessen Leitung es sich besonders anvertraut fühlt, und dem es nahe zu treten Gelegenheit findet, so wird auch der Respekt vor den übrigen Lehrern sich als Ausfluß seiner Hochachtung vor diesem zu erkennen geben. So gewinnt durch das Institut der Klassenlehrer die größere Zahl der Hauptlehrer, die als solche fungiren, ein festeres, auf einen bestimmten Mittelpunkt ihrer Thätigkeit gerichtetes Interesse für die Gesammtwirksamkeit der Schule, von der ein bestimmtes Glied ihrer besonderen Obhut anvertraut ist; und die erhöhte Verantwortlichkeit kann nur eine gleiche Erhöhung ihres Selbstbewußtseins und ihres Pflichtgefühls mit sich führen. Für die Zöglinge der Anstalt wird durch dasselbe jederzeit das wohlthätige Bewußtsein geschaffen, daß ihr gesammtes Verhalten unter der Kontrolle eines Lehrers steht, nach dessen Zufriedenheit sie ganz besonders zu streben haben, der jeden Einzelnen aufs Genaueste kennt, sein Interesse nach allen Richtungen fördert und also auch einen unabweisbaren Anspruch auf sein Vertrauen und seine Hochachtung hat. Die unterrichtenden Lehrer aber fühlen sich durch den Klassenlehrer in ihrem Wirken nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern gefördert, indem sie durch ihn in stetem Zusammenhang mit den Leistungen ihrer Collegen erhalten werden; und von den störenden und zeitraubenden Geschäften befreit, die zur äußerlichen Handhabung der Schulordnung erforderlich sind und die nun lediglich in der Hand des Klassenlehrers liegen, vermögen sie ihre ungeschwächte und ungetheilte Kraft dem ihnen anvertrauten Unterricht zuzuwenden. — Für den Oberlehrer endlich

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