Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1853
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 8)
- Language
- German
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4 falls zeitgemäß sein dürfte, den Einfluß der Verstandesbildung auf die sittliche Vervollkommnung, in der, einer Einladungsschrift gebotenen Kürze, zu entwickeln und derselben ihre Rechte zu vindkciren. Wenn wir die Beziehungen der intellectuellen zu der sittlichen Vervollkommung untersuchen wollen, dürfen wir nicht vergessen, in der Geistesbildung zwei Dinge zu unterscheiden, die wir gar oft mit einander verwechseln: die Fortschritte, die in der Erlangung von Kenntnissen und die, welche in der Entwickelung der Geistesvermögen bestehen. Weil man auf diese wesentliche Unterscheidung nicht immer die gebührende Rücksicht nahm, hat man öfter die wichtigsten Fragen verwirrt und zu bedeutenden Irrthümern Veranlassung gegeben. Diese zwei Klaffen der geistigen Fortschritte stehen zwar in einer natürlichen Verbindung; denn einerseits entwickeln die Geistesvermögen sich nur durch Uebung und ihre Bildung wird daher durch die Erwerbung von Kenntniffen gefördert, andererseits werden in dem Maaße, als die Geiftesvermögen beffer entwickelt sind, die Kenntniffe leichter erlangt, beffer behalten und richtiger angewandt. Aber diese zwei Arten des Fortschrittes stimmen nicht immer mit einander überein und üben keinen gleichmäßigen Einfluß auf die Sitten und den Karakter aus. Die Vernunft wird nicht immer dadurch weiser, daß der Verstand aufgeklärter wird, die erlangten Kenntniffe müssen in Verbindung stehen mit den Begriffen, die man schon besaß, mit der Anwendung, die man von denselben zu machen gedenkt. Unvollständige, unzusammenhängende Kenntniffe können für die Vernunft zu einer hemmenden Last, ja selbst zu einer Ursache des Jrrthums werden, indem sie von denselben Gebrauch machen will. Das Verdienstliche und der Nutzen der Kenntniffe hängt von ihrer Zusammenfügung und ihrer Anwendbarkeit auf die bezüglichen Verhältniffe und Umstände ab. Eben so wenig kann jeder Erwerb von Kenntniffen ohne Unterschied dem sittlichen Karakter zum Vortheil gereichen; nur diejenigen werden ihm zu statten kom-