Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1852
- Date
- 1852-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 18)
- Language
- German
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18 bleiben wir beständig jung für Wahrheit und Tugend. Auf einen weitausgedehnten Ocean gesetzt, den Stürmen preisgegeben, werden unfern Zöglingen, in den Hafen eingelaufen, die Erinnerungen ein Anker, die Hoffnungen ein Segel sein. Diese wenigen Betrachtungen über den Einfluß der Gewohnheit mögen genügen, um denkenden Aeltern und Erziehern zu zeigen, welche Anwendung sie in dem Werke der Erziehung, besonders in Beziehung auf sittliche Bildung, von dieser Sceleneigenschaft machen sollen; sie werden daraus ersehen, was sie der mechanischen Gewohnheit überlassen können, und bis zu welcher Grenze sich dieselbe erstrecken darf, wenn ihre Wirksamkeit nicht eine schädliche werden soll. Die Anwendung auf die intellectu e lle Bildung, so wie der Einfluß der Gewohnheit auf die Bildung und den Gebrauch der Sprache kann in dem beschränkten Raume dieser Blätter nicht ausgeführt werden und muß einer andern Gelegenheit Vorbehalten bleiben. Mit dem Beginne des laufenden Schuljahres hat die Schule eine Erweiterung und wesentliche Verbesserung in ihrer inneren Einrichtung erhalten. Es ist nemlich zwischen der vierten und zweiten Knabenklasse eine neue Klasse eingeschoben worden, so daß die Schüler aus der vierten Klasse in die untere dritte und aus dieser in die obere dritte treten. Dadurch konnte nicht nur die Norm der Schülerzahl in den einzelnen Klassen verringert,' die Unterrichtsstufen konnten auch noch besser geschieden werden, so daß nur Schüler von derselben Stufe in einer Klasse vereinigt sind. Der ganze Schulunterricht ist daher auf neun Klassen vertheilt, von denen jedoch die erste in zwei Abtheilungen mit gesteigerten und wesentlich verschiedenen Jahrescursen getheilt ist. Nur diejenigen Schüler, welche auch den zweiten Cursus zurückgelegt ha-