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Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1852-01-01 · 1852 · p. Seite 12

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1852
Date
1852-01-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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— 12 leihet sie ihnen den Anschein von Pflicht; man gehorcht ihnen im besten Glauben und mit jedem Tag erscheinen sie heiliger, weil die Gewohnheit immer an Stärke zunimmt. Auf diese Weise kommt Verwirrung in die Vorstellungen; man weiß nicht mehr das der Routine Angehörige von dem, was ein wahres Pflichtgebot ist, zu unterscheiden. Die Menschen sind nicht selten, die in große Verlegenheit geriethen, wenn sie bei dem, was sich ihnen unter dem Bilde einer Obliegenheit darstellt, das, was wirklich aus einem sittlichen Gesetze entspringt und das, was nur in einer, von der Kindheit an gebildeten Ideenverbindung seinen Grund hat, unterscheiden müßten. Von dieser Art ist der Ursprung jener c on ve n tio n e llen Tugenden, die so oft die Stelle der wahrhaften einnehmen, mögen sie die letzten geradezu ausschließen, oder Kräfte verzehren, die von diesen wären in Anspruch genommen worden. Hierin liegt auch das Geheimniß, das die Gewalt anwendet, wenn sie eine bloße Thatsache in ein Recht verwandeln will: sie läßt die Gewohnheit des Gehorsams die Stelle der Gesetzmäßigkeit vertreten. Von solcher Art ist auch die Quelle jener vagen * Ansichten, die, während sie die allgemeinen Maximen nicht einsehen wollen, zugleich den relativen und nur bedingungsweise richtigen Regeln einen allgemeinen Karakter beilegen. Von derselben Beschaffenheit ist auch oft die Ursache jenes kalten und starren Fanatismus, der mit der Ruhe und Würde der Vernunft auftritt, weil in den falschen Vorstellungen, die er sich von der Pflicht gebildet hat, die Gewohnheit die Stelle des Enthusiasmus eingenommen hat. Von ähnlicher Beschaffenheit endlich ist der Grund jener Neigung, die uns verleitet, diejenigen zu verdammen, die anders verfahren, als wir zu thun gewohnt sind, und wir werden in dem Grade unduldsamer, als wir an Güte und Weisheit verlieren. Es ist unstreitig, daß die Erkenntniß aufhört, eine wirk-

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