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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1850-01-01 · 1850 · p. Seite 16

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1850
Date
1850-01-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
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IRI
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16 mt als eine belohnte, die deö Bösen als eine bestrafte Handlung erscheint. Dann vertritt die Persönlichkeit die Stelle der Tugend, selbst bei der Erfüllung ihrer Vorschriften; dann gibt eS kein Gutes und kein Böses mehr, sondern nur Berechnung deS Vortheils, dieselben Beweggründe, die zu den größten Verbrechen führen würden, wenn das Interesse sich veränderte. Die Moral hat zum Zweck, die blinde Gierde nach Genüssen zu zähmen und die Seele mit einem muthigen Widerstande gegen Schmerz und Gefahr zu wappnen, aber unser verderbliches System bewirkt gerade das Gegentheil. Sobald der Zögling nichts weiter als Belohnung und Strafe sieht, wird er die Mittel erspähen, mit den geringsten Kosten und mit Befriedigung der Neigungen, deren Opfer wir von ihm fordern, jene zu erhalten und diese zu vermeiden. Wenn es ihm gelingt, so ist er nur der Lehre, die wir ihm gegeben, treu geblieben. Es ist dieselbe Wirkung, welche der Despotismus auf den Charakter eines Volkes hervorbringt. Diese Wirkung wird dadurch vermindert werden, wenn ein richtiges Verhältniß zwischen dem wirklichen Verdienste der Handlungen und den Belohnungen und Strafen beobachtet, und die Wahl derselben zugleich durch die Ähnlichkeit mit den moralischen Begriffen, deren Erweckung sie begünstigen sollen, bestimmt wird. Die dem sinnlichen Vergnügen und Schmerz entlehnten Belohnungen und Strafen sind hierzu am wenigsten geeignet, hingegen wird die Bezeugung von Achtung den Gedanken, den die Belohnung auödrücken soll, am treuesten bezeichnen. ES dürfte jedoch der Schule schwer fallen, diese Rücksichten stets zu beobachten und sie wird solches der häuslichen Erziehung überlassen müssen, die in der Wahl der Belohnungen und Strafen einen größern Spielraum hat und die auch weit mehr die individuelle Natur des Zöglings berücksichtigen kann. Der Schule bleibt zur Erzielung der Selbstbeherrschung und Stärkung der sittlichen Willenskraft, als der Grundbedingung der moralischen Vervollkommnung, in der Hauptsache nur die intellectuelle Bildung im Allgemeinen und der religiös-sittliche Unterricht im Besonderen. Dieser aber kann den Zweck um so weniger erreichen, als er in dem Alter ertheilt wird, wo die stärksten Neigungen und Leidenschaften noch nicht erwacht sind, manches sehr Wichtige ganz unberührt bleiben muß und viele Lehren eine Bekanntschaft mit uns selbst, eine Beobachtung der inneren Seelenvorgänge vorauösetzen, die man diesem Alter weder zutrauen, noch zumuthen darf. Indessen wird der Unterricht als eine Vorbereitung zur

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