Einladung zu der am ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladung zu der am ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1849
- Date
- 1849-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9643697-7657592--34-7657608- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
mittelte Aeltern zur Vermehrung ihrer Ausgaben zu verleiten? Soll sie den Aeltern Veranlassung geben, eine Function von sich abzuwälzen, die in den Kreis der älterlichen Obliegenheiten gehört und aus deren Erfüllung, auf die oben angegebene Weise, so viel Gutes für Aeltern und Kindern entspringt? Wir glauben daher, daß solche Einrichtungen innerhalb des Schullocals für eine große Schülerzahl mehr Nachtheile als Vortheile bringen würden und daß es zweckmäßiger sey, sie den Privatanstalten zu überlassen und aus dem Gebiete der öffentlichen Schule im Allgemeinen auszuschließen. Das von uns schon so oft beklagte allzufrühe Austreten vieler Schüler hat im Laufe dieses Schuljahres leider in noch größerm Maaße Statt gefunden. Schon aus der zweiten Kiasse sind viele ansgetreten, aus der ersten Klasse aber, sowohl auS dem ersten Census, als im Laufe der zweiten, mehrere in diesem Trimester, kurze Zeit vor der Prüfung. Es versteht sich von selbst, daß die meisten dieser Schüler nicht mit den Kenntnissen ins Berufsleben treten, die sie besitzen sollten. Zum Besten der Jugend und im Interesse der Schule ist es daher sehr zu wünschen, daß die sämmtlichen Herrn Kaufleute bei der Aufnahme von Lehrlingen mehr Rücksicht auf die von denselben erlangte Reife nehmen, zugleich aber sie erst nach der Prüfung eintreten lassen möchten. Das würde auch für die Schüler im letzten Semester ein kräftiger Sporn zum Fleiße seyn, während das Austreten vor Ablauf des Schuljahres vielmehr eine Erschlaffung zur Folge hat. Die hohen Obrigkeiten, die gemischte Kirchen- und Schul- Commission, der Vorstand und Ausschuß der israelitischen Gemeinde, der Schulrath, die Aeltern der Schüler und Schülerinnen, so wie alle Freunde der Jugendbildung werden zu der bevorstehenden Prüfung ergebenst eingeladen. ■oSö®o-