Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1846
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 18)
- Language
- German
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18 Auch die Volksschule hat mit dem Beginne dieses Semesters eine Verbesserung in ihrer Einrichtung erhalten und sowohl die Knaben als die Mädchen erlangen in derselben diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die unsere Zeit auch von dem minder Bemittelten fordert. Wir glauben daher eine größere Frequenz hoffen zu dürfen. Ein Bedürfniß, das im Laufe der letzten Jahre fühlbar wurde, ist das eines Fonds zur Unterstützung von Lehrern und Lehrerinnen, welche durch körperliche Leiden, Erkrankung oder Alter außer Stand gesetzt werden, ihr Lehramt auszuüben, und hülfsbedürftiger Lehrerwittwen. Da nun einige Hausväter, welche dieses Bedürfniß erkannten, beim Austritt ihrer Kinder dem Lehrerpersonal ihre Zufriedenheit durch Uebersendung von Geschenken zu erkennen gegeben, so wurde beschlossen, dieselben zum ersten Gründungsfond einer solchen Anstalt — die zum Andenken unseres unvergeßlichen Creizenach, bei dessen Beerdigung die Idee derselben in der von Herrn Dr. Jost gehaltenen Grabrede zuerst angeregt wurde, Creizenach - Stiftung benannt wurde — zu bestimmen und solches in einem Circularschreiben dem Publikum unter dem 8. August 1844 mitgetheilt. Laut der Statuten bestehen die Einkünfte der Stiftung in den ihr zufließenden etwaigen Geschenken und Vermächtnissen, in Geschenken beim Ein- und Austritt von Kindern und in etwaigen jährlichen oder halbjährlichen Beiträgen. Lehrerwittwen können die Stiftung erst dann ansprechen, wenn dieselbe einen Capitalfond von mindestens fl. 10,000 besitzt. Da nun die Stiftung nur durch die erwähnten Einkünfte zu einem Fond gelangen kann, der sie in Stand setzt, ihren so wohlthätigen Zweck zu erfüllen, so erlauben wir uns, das verehrte Publikum, besonders aber die Aeltern, welche unserer Schule ihre Kinder anvertrauen, auf dieselbe aufmerksam zu machen und den Wunsch auszusprechen, daß sie bei dem Ein- und Austritte von Schülern und Schülerinnen und bei andern Veranlassungen bedacht werden