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Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde · 1846-01-01 · 1846 · p. [Seite]

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Journal
Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1846
Date
1846-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/9643689-7657556--141-7657559
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£Jie Fortschritte, welche die intellektuelle Bildung auch in dem letzten Jahrzehnt gemacht hat und fortwährend macht, werden von Niemandem geläugnet werden können. Hier wirkt gar Vieles zusammen, um immer größere Resultate zu erzielen. Die steigende Zahl durchgebildeter und tüchtiger Lehrer; die immer allgemeiner werdende Kenntniß und Anwendung naturgemäßer, auf die Gesetze der Geiftesentwickelung gegründeter Unterrichtsmethoden; die zunehmende Verbesserung der innern Einrichtung der Schulen; diemit der sich immer weiter verbreitenden Geistesbildung wachsende Anregung und Mitwirkung im älterlichen Hause; das bewegtere und mannichfaltigere, Körper und Geist zu immer größerer Thätigkeit und Regsamkeit anspornende Leben und der Einfluß, der sich bereits in der angebornen Beschaffenheit der intellektuellen Kräfte davon wahrnehmen läßt; die vielfältigen Interessen und Antriebe, mit welchen äußere Vortheile und die Befriedigung des Ehrgeizes zur Erwerbung von Kenntnissen antreiben und die innere Befriedigung, welche erworbene Kenntnisse und ein geübtes Denkvermögen gewähren — alles dieses vereinigt sich, um Aeltern und Lehrern das Geschäft zu erleichtern und befriedigende Ergebnisse herbeizuführen. Wir mögen daher mit Zuversicht erwarten, daß die noch obwaltenden falschen Ansichten und Vorurtheile der bessern Einsicht weichen und daß es den Feinden und Verketzern der allgemeinen Volksbildung, welche Kenntnisse und Aufklärung ebenfalls zu einem Vorrecht der vom Zufall Höhergestellten oder Begüterten machen möchten, nicht gelingen werde, die Entwickelung der Geister in willkürliche Grenzen einzuschließen, und der Natur zu gebieten: bis hierher und nicht weiter. 1*

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