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Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1838-01-01 · 1838 · p. Seite 20

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1838
Date
1838-01-01
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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IRI
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so lichern und bessern Zweck in Anspruch genommen worden ist. Die wackern Lehrer erfreuten sich einiger Verbesserung ihrer Lage und eine Schulordnung, welche unter dem 4. April 1822 durch verehrlichen Beschluß hohen Senates genehmigt und durch ferner« Beschluß hochwurdiger gemischten Kirchen- und Schul-Commission zur Vollziehung an den Israelitischen Gemeinde-Vorstand verwiesen wurde, setzte die Rechte und Pflichten der Lehrer fest. Von nun an konnte die Schule ungestört in ihrer Wirksamkeit fortschreiten, alle ihre Kräfte auf die Vervollkommnung ihrer inner« Organisation richten und manche wesentliche Verbesserung in's Werk setzen. Zu denselben gehört vor Allem: die Andachtstunde und die öffentliche Confirmation. Bereits im Jahre 1814 wurde zum Behufe der religiösen Belehrung und Erbauung unserer Jugend und insbesondere der Mädchen, für die es nach dem bestehenden Ritual gar keinen Gottesdienst gab, so wie zur religiösen Fortbildung der ausgetretenen Schüler und Schülerinnen, in einem Schulsaal eine'samstägliche Erbauungsftunde mit Gebet, Gesang unter Orgelbegleitung und Predigt eingeführt. Viele Erwachsene, angetrieben von der unbefriedigten Sehnsucht nach einem Gottesdienste, der ihnen wahrhafte Erhebung gewähre, fanden sich bei derselben ein, so daß das Local für die Zahl der Zuhörer oft zu wenig Raum hatte. Es fand daher allgemeinen Anklang und volle Beistimmung als im Jahr 1828 ein zwar einfaches, jedoch anständiges, dem Zwecke angemessenes Local unter dem Namen „Andachtsaal" in dem Schulhofe erbaut und dadurch einem größer« Publikum der Zugang und die Thcilnahme an dieser, von der fortgeschrittenen Bildung

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