Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1838
- Date
- 1838-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
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19 Doch die hohe Bedeutung der Anstalt für die Wohlfahrt der Gemeinde ward zu sehr gefühlt und gewürdigt, um die Erhaltung derselben nicht als eine hoch wichtige Angelegenheit und heilige Pflicht erscheinen zu lassen. Der von dem Geiste des stufenweisen Fortschreitens auf der, mit so schönem Erfolge betretenen Bahn, beseelte Gemeindevorstand, welcher in Uebereinftimmung mit dem, an seiner Spitze stehenden erleuchteten Mitglied des hohen Senates, die Schule als der Grundpfeiler und die Bürgschaft der fortschreitenden Vervollkommnung der jungen Generation in stttlichen und bürgerlichen Tugenden betrachtete, nahm sich nun mit Eifer der Schule an. Der hohe Senat, der schon dem Philanthropin bei jeder Veranlassung seinen künftigen Schutz hatte angedeihen lassen, bestätigte in seinem Beschlüsse vom 13. Februar 1819, nach abermaliger sorgfältiger Prüfung, die früher» fürstlichen Verfügungen. „Die Ueberweisung der fraglichen Fundationen an die jüdische Realschule," heißt es in diesem Beschlüsse, „ist ganz im Geiste ihrer Begründer geschehen und setzt an die Stelle ihrer veralteten, mit dem Geiste wahrer Aufklärung nicht zu vereinbarenden Bestimmungen, den gemeinnützigen Zweck eines guten und selbst auf religiöse Bildung gerichteten Iugendunterrichts. Wenn dessen Beförderung seither mit lobenswerthem Eifer von der hiesigen jüdischen Verwaltungsbehörde und dem jüdischen Schulrathe, so wie auch durch thätige Unterstützung der meisten Gemeindeglieder bewerkstelligt worden ist; so ergreift der Senat auch um so bereitwilliger gegenwärtige Veranlassung, ein so heilsames Bestreben auf alle mögliche Art zu befördern." Der Schule wurde, so lange sie dessen bedurfte, ein jährlicher Zuschuß aus der Gemeinde- Casse bewilligt, die gewiß niemals für einen gemeinnütz- 2*