Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1838-01-01 · 1838 · p. Seite 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1838
Date
1838-01-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9643693-7657429--070-7657446
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

17 \ sch ule der Israelitischen Gemeinde" zur öffentlichen Gemeindeschule erhoben; die, vermöge früherer Fürstlichen Rescripte an die zu errichtende öffentliche Schule überwiesenen Fundationen derselben zugestchert, und ihr aus dem errichteten allgemeinen Schulfond ein jährlicher Zuschuß von fl. 2000 bewilligt. Der Schulplan erhielt eine, der Bestimmung derselben angemessene Erweiterung und das Lehrerpersonal ward mit einigen tüchtigen, hierher berufenen Lehrern vermehrt. Dieses bestand nun aus ordentlichen oder ständigen und außerordentlichen Lehrern; jene erhielten Anstellungsdecrete als lebenslänglich angestellte Beamte. Da nach den bestehenden Gesetzen die Gemeinde für ein Schullocal zu sorgen hatte, so wurde ein Theil des der Gemeinde zugehörigen Compostells dazu eingeräumt, und zur Herstellung und Einrichtung desselben zu einem Schulgebäude das Kapital der damals der Schule, durch das Abfterben der lebenslänglichen Nutznießer, bereits anheimgefallenen Stiftungen verwendet. Um in Gemäßheit rer, dem allgemeinen Schulplane zu Grunde liegenden Principien auch für diejenigen Kinder zu sorgen, die sich einem solchen Berufe widmeten, der ihnen nicht verftattete, die Klassen der Realschule durchzugehen und deren Bedürfnissen ein geringerer Umfang von Kenntnissen genügte, wurde unter dem Namen „Volksschule," eine besondere, aus Knaben und Mädchen gemischte Abtheilung errichtet. Diese wurde in der Folge in zwei Klassen getheilt und den Aeltern, welche ihre Kinder dieser Schule übergeben, freigeftellt, für dieselben das geringere Schulgeld zu bezahlen, oder sie als Freischüler aufnehmen zu lassen. Fand sich in der Volksschule ein Kind, das vorzügliche Anlagen verrieth, so 2

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.