Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1838
- Date
- 1838-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9643693-7657429--065-7657441- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
IS im häuslichen Leben und in der Erziehung der Kinder verdrängt. Das Alte hat sich mit so vielen Fasern in das Gewebe der Gedanken und Gefühle verschlungen und sich dergestalt mit allen Lebensverhältnissen verflochten, daß selbst der denkende Kopf nicht selten mit seiner Gesinnung seiner Handlungsweise um ein Jahrhundert vorausgeeilt ist; die dem Menschen in höherm oder nieder« Grade inwohnende Eitelkeit macht es ihm schwer, das, woran er die besten Jahre des Lebens gesetzt, für nutzlos und zweckwidrig zu erklären, und wem es gelungen ist, sich aus der Geiftesbeschränkung zur Freiheit mühsam hindurchzuwinden, dem scheint dieser Umweg selbst ersprießlich und der Jugend heilsam. Es gehn auch Jahre darüber hin, bis die Freien am Geiste auch von den mannigfaltigen Banden, mit welchen Lebens- und Familienverhältnisse sie umschlungen halten, befreit sind, um ihre Denkweise durch ihre Handlungen kund geben zu dürfen. Die ersten Versuche einiger edeln Männer zur Verbesserung der Jugendbildung scheiterten an dem mächtigen Widerstande derer, denen alles durch die Autorität der Verjährung Geheiligte als das Unfehlbare erscheint. Die Ueberzeugung, daß es nicht so bleiben dürfe, hatte indessen zu viel Boden gewonnen, um unterdrückt werden zu können, und ein geringfügiger Zufall wurde die Veranlassung zu einer durchgreifenden Umgestaltung der Jugendbildung. Ein hier herumirreiider polnischer Knabe, der schöne Geistesanlagen verrieth, erregte die Theilnahme einiger Menschenfreunde. Diese traten zusammen und sammelten Unterschriften zu Beiträgen, um denselben verköstigen und unterrichten zu lassen. Die Subscription fiel so ergiebig aus, daß am 31. December 1803 der Beschluß gefaßt