Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... statt habenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1834
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9643693-7657362--014-7657377- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
13 in seinem Ausdrucke, selbst das Übertriebene in seinen Schmeicheleien find hinreichend, es zu verrathen. Was ist der Grund dieser verdoppelten Zärtlichkeit, die gewiß zum Theil aufrichtig ist? Ast es Mitleid mit seiner Mutter, weil es ihr etwas Kostbares genommen hat? Will es fie im Voraus, versöhnen oder seine innere Unruhe verbergen? Jenes Kind hat von einer fremden Person etwas geliehen, und bietet ihr nun mit dem Zuvorkommen der ausgesuchtesten Höflichkeit allerlei Dinge an, in der Hoffnung, daß fie vergessen werde, das Ihrige wieder zu fordern; fast alle Kinder nehmen fich in Acht, ihrer Bonne in Gegenwart der Mutter zu liebkosen. In solchem Grade befitzen fie den Schlüssel zum Mutterherzen. Gewiß gibt es nichts Anziehenderes als die anmuthigen Entwickelungen, die komischen Auftritte, zu welchen diese kleinen Schalkheiten Veranlassung geben; besonders habend ie Schlauheiten kleiner Mädchen so viel Niedliches, ihre Liebkosungenisoviel Verführeerischs, daß man fie nicht mit strengem Blicke betrachten kann. Man lacht über diese Kunstgriffe, erzählt fie in ihrer Gegenwart und begeht damit ein größeres Unrecht, als man glaubt. Solche Mittel müssen für das erkannt werden, was fie find: für Hinterlist, und eine vollkommene Gradheit ist, vornämlich bei dem weiblichen Geschlechts, die Schutzwache, auf die man fich am fichersten verlassen kann. Die Pflicht der Aufrichtigkeit ist für das Weib noch unerläßlicher. Zn einer gewissen Abhängigkeit lebend, bestimmt von ihrem Thun demjenigen Rechenschaft zu geben, den die Natur und die bürgerliche Gesellschaft ihnen vorgesetzt, ist dieser nicht im Stande fie zu leiten, wenn die Rechenschaft falsch ist. Durch Verletzung der Wahrheit entgehen fie dem Zwange des Gehorsams, und alle Verhältnisse gerathen in Verwirrung.