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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2005-01-01 · No. 79 (2005) · p. Seite 20

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2005
Issue
No. 79 (2005)
Date
2005-01-01
Page
Seite 20 (sequence 370)
Language
German
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20 Die NS-Strafjustiz und ihre Nachwirkungen Baden-Baden 2003 Nomos Verlagsgesellscfiaft ISBN 3-8329-0136-1, 213 S. Im Wintersemester 2001/2002 fand an der Christian-Albrechts-Universitätin Kiel eine Ringvorlesung über die Teilnahme der Strafjustiz am Unrecht des nationalsozialistischen Deutschlands statt. Das verbrecherische Mitwirken der NS- Justiz fand seine Fortsetzung in dem Versäumnis der bundesdeutschen Justiz, die Verantwortung für die Verbrechen einzufordern. Es wurde versucht, das Thema nicht nur aus der Sicht der Rechts¬ und Geschichtswissenschaft anzugehen, sondern auch Zeitzeugen zu hören. Zu diesen gehört beispielsweise Lothar von Raab-Straube, der über seine Erfahrungen als 32jähriger Staatsanwalt in dem Strafverfahren gegen die ehemaligen SS- Hauptscharführer Kunde, Heinrich und Müller wegen "Mitwirkung an der Ermordung von min destens 37.714 Juden" bzw. 37.287 Juden im Falle von Heinrich bzw. 6.313 Juden im Falle von Müller berichtet. Dieses Strafverfahren ist durch den Film "Schindlers Liste" bekannt geworden, was sich im August 1965 noch nicht absehen ließ. Der Autor berichtet über seine Vernehmung von Oskar Schindler und der jüdischen Zeugen um eine genaue und gerechte Wiedergabe ihrer Erlebnisse." Dieser Aufsatz wirft ein anderes und neues Licht auf das Medienereignis des Films von Steven Spielberg. Ein besonderes Licht auf die die Ringvorlesung veranstaltende Universität wirft der Beitrag des dortigen Rechtsprofessors Jörn Eckert. Er hat die Geschichte der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät in der NS-Zeit untersucht. Sie sollte als "Stoßtruppfakultät" fungieren, in der eine nationalsozialistische Rechtsphilosophie, Strafrechtslehre, Staats- und Verwaltungslehre und Zivilrechtstheorie entwickelt werden sollten. Vorher wurden die "nichtarischen" und politisch unliebsamen Dozenten entlassen. Die Karriere der "Stoßtruppfakultät" neigte sich aber 1937/38 dem Ende zu, u.a. weil sich die Kieler Lehren nicht reichsweit durchsetzen ließen. Nach 1945 dauerte es nicht lange, bis die meisten der Professoren wieder Inhaber von Lehrstühlen waren und kein Interesse daran hatten, dass es zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Recht kam. Diese beiden ausführlicher zur Sprache gekommenen Beiträge werden durch zehn weitere Referate ergänzt: Ingo Müller sprach über den Niedergang des Strafrechtssystems im "Dritten Reich", Heinrich Walle informierte über einen zum Tode verurteilten Seeoffizier und Jörg Wolff über das Jugendstrafrecht. Weitere Themen bildeten das Sondergericht Schleswig- Holstein (Uwe Danker), Strafverteidigung (Klaus Fischer) und der "Nürnberger Juristenprozeß" (Heribert Ostendorf). Der den Lesern und Leserinnen der "Mahnung" bekannte Johannes Tuchei sprach über Mordaktionen der Geheimen Staatspolizei und Klaus-Detlef Godau-Schüttke informierte am Beispiel der Heyde/Sawade- Affäre, wie Juristen und Mediziner in S c h I e s w i g - H o I s t e i n einen NS- Euthanasieprofessor deckten und straflos blieben. In den beiden letzten Beiträgen geht es um die Wiedererrichtung der Justiz nach 1945 - von Hans Wrobel als "Verurteilt zur Demokratie" bezeichnet und um Neonazis vor Gericht (Andreas Martins). Es ist nachvolIziebar, dass die Ringvor I esung auf großes Publikumsinteresse gestoßen ist. Das daraus entstandene Buch ist sehr informativ. ("Die Mahnung", 1.1.2005) (Fortselrung von Seite 13) 21.11.121. FÜl^St Aus dem Leben einer jüdischen Pädagogin 1934 war deren Zahl auf 600 angewachsen. Um mehr über die Protagonisten herauszubekommen, hat Ehlert den Mangel in schriftlichen Überlieferungen etwas ausgleichen können, indem er auf Erinnerungen von ehemaligen Schülerinnen und Schülern zurückgriff. In diesen Texten wird Paula Fürst als eine "außerordentliche Persönlickeit" geschildert, die "Autorität mit menschlicherWärme zu verbinden wusste." Der Pogrom im November 1938 bedeutete das Ende der Theodor-Herzl-Schule, die in der Nacht vom 9. auf den 10. November teilweise in Brand gesteckt und verwüstet wurde. Offiziell wurde die Schule am 31. März 1939 geschlossen. Bis zur endgültigen Schließung der jüdischen Schulen im Juni 1942 war Paula Fürst Leiterin der Schulabteilung der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland", die unter Aufsicht der Geheimen Staatspolizei stand. Da es keine jüdische Schule mehr gab, wurde sie nicht mehr gebraucht und zusammen mit anderen Angehörigen der "Reichsvereinigung" verhaftet. Am 26. Juni 1942 wurde sie "nach Osten" deportiert. Seitdem hat niemand mehr etwas von ihr gehört. Ergänzt wird die Publikation durch einen im Anhang wieder abgedruckten Aufsatz von Paula Fürst über "Montessori-Erziehung" und einige andere Dokumente sowie einige Kindheitserinnerungen ehemaliger Schülerinnen und Schüler an die Theodor- Herzl-Schule und Paula Fürst. Martin-Herinz Ehlert ist es sehr gut gelungen, in einer Kombination von Darstellung eigener Recherchen und wiedergegebenen Quellen das Bild einer außergewöhnlichen Frau in Erinnerung zu rufen. Deutlich wird auch das Umfeld, in dem sich die Pädagogin bewegt hat. Paula Fürst gehört zu den wichtigen Persönlichkeiten der deutschen und Berliner Schulgeschichte. Vielleicht wird es ja möglich, "auch in anderer Form ... öffentlich ein Zeichen zu setzen für die bleibenden Erinnerungen an die große Pädagogin Paula Fürst." Können diese Worte der Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg- Wilmersdorf Monika Thiemen so verstanden werden, als ob bald die Benennung einer Schule oder Straße nach Paula Fürst oder eine ähnlich angemessene Ehrung bevorsteht? Kurt Schilde "Die Mahnung", 1.7.1.2005

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