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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2003-01-01 · No. 74 (2003) · p. Seite 2

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2003
Issue
No. 74 (2003)
Date
2003-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Zur Geschichte der Juden in Breslau Die ersten in Breslau wohnhaften Juden 1697*1707 Die jüdische Gemeinde von Breslau, die im 2. Weltkriege ein Opfer des NS-Terrors wurde, ist erst am Ende des 17. Jahrhunderts gegründet worden. Es war eine kleine Zahl von Juden, die sich dort damals trotz der ihrer Ansiedlung entgegenstehenden Hindernisse niederzulassen wagte. Im November 1696 wurde erstmalig ein Verzeichnis der damals in Breslau angetroffenen Juden aufgenommen, das etwa 130 Namen enthielt. Allerdings konnte nur ein sehr kleiner Teil von ihnen als Einwohner von Breslau bezeichnet werden. Der größte Teil der damals registrierten Juden waren Meßbesucher, die zum Elisabethmarkt nach Breslau gekommen waren. Wenn auch diese Juden z.T. daran interessiert waren, über die ihnen erlaubte Zeit hinaus in Breslau zu bleiben, so hatten sie doch ihre festen Wohnsitze in ihren Herkunftsorten, in denen ihre Familien lebten, in denen sie das Wohn- und Niederlassungsrecht besaßen, und in die sie nach Erledigung ihrer Geschäfte zurückkehrten. Die Zahl der wirklich in Breslau damals ansässigen Juden nahm nur langsam zu. Die Zahl der Juden, die mit ihren Familien in Breslau lebten, ist von 13 (1697) auf 43 (im Jahre 1707) gestiegen. Den Grundbestand dieser Gemeinde bildeten, der geschichtlichen Entwicklung der Breslauer Judenschaft entsprechend, einerseits die kaiserlich privilegierten Münzlieferanten und andere privilegierte Juden, andererseits die Schammesse, die Funktionäre der auswärtigen Judenschaften. Dazu traten jeweils noch einzelne Spezialisten auf besonderen Gebieten, in denen Juden tätig sein durften (Ärzte, Goldschmiede, Steinschleifer). Auch ein Fleischer und ein Koch, die für die rituelle Beköstigung der in Breslau wohnhaften sowieder dort vorübergehend zu den Marktzeiten weilenden Juden sorgten, gehörten zur Gemeinde. Am 3. Juni 1697 wurde mit einer Aufzeichnung der in Breslau wohnhaften Juden begonnen, aus der sich ergab, daß dmals 13 Juden, darunter 4 Schammesse, mit ihren Familien in Breslau ansässig waren. Die Mehrzahl dieser 13 Judenfamilien war in der Liste vom Jahre 1696 in der ersten Klasse derer aufgeführt worden, "so auf hohe recommendationes und Vorbitten sich hier aufhalten", und gehörte zum Grundstock der Gemeinde. Aus einer Liste vom 17. Oktober 1699 ist ersichtlich, daß die Zahl der in Breslau sich wohnhaft niederlassenden Juden allmählich stieg. Damals wurden 17 wohnhafte Juden in Breslau gezählt. Zu den 1697 genannten Juden waren einige hinzugekommen; so hatte sich die Zahl der Schammesse auf 7 vermehrt. Die Zahl sämtlicher Juden incl. der Frauen und Kinder, die, trotz des immer noch juristisch bestehenden Wohnverbots für die Juden in Breslau, dort ihren Wohnsitz genommen hatten, betrug 1699 nach dieser Liste ungefähr 50 Personen. Im Jahre 1702 wurde vom Breslauer von Bernhard Brilling Rat eine Judenordnung publiziert, die den Aufenthalt und die Verhältnisse der Juden in Breslau regeln sollte. Gegenüber den früheren Bestimmungen bedeutete diese Verordnung einen Fortschritt. Darin wurde erstmalig offiziell durch den Rat die Zulassung wenn auch nur weniger Juden genehmigt, die im allgemeinen mit den in der Liste von 1699 Aufgeführten identisch waren. Auf Grund dieser Judenordnung durften nämlich 3 Beauftragte der polnischen Judenschaft (von den Juden Schammesse genannt, wenn ihnen auch dieser Titel offiziell nicht zuerkannt wurde) und 1 Fleischer in Breslau ihren ungestörten Aufenthalt nehmen, d.h. auch außerhalb der Markt- und Meßzeiten wohnen. Die Juden, die ein kaiserliches Privileg oder eine "Recommendation" hoher Stellen besaßen, werden in dieser Verordnung nicht erwähnt, weil die Stadt sich wegen dieser Juden auf keine Auseinandersetzungen mit dem Kaiser oder anderen Fürstlichkeiten oder Standesherren einiassen wollte. Anderen Juden allerdings, die keine ausreichenden Empfehlungen besaßen, war weiterhin nur ein vorübergehender Aufenthalt in Breslau unter bestimmten Bedingungen gestattet. Trotzdem bemühten sich auch diese Juden, ihren Aufenthalt über die erlaubte Zeit hinauszuziehen, wobei anzunehmen ist, daß die Münzjuden und Schammesse trotz des in Paragraph 13 der Verordnung ausgesprochenen Verbots von Synagogen in ihren Räumen Gottesdienste für alle anwesenden Juden abhielten. Diese Juden, die trotz der Verordnung in Breslau verblieben, fanden bei einigen Breslauer Einwohnern als Mieter (Einlieger) Unterkunft und konnten auf diese Weise ihren Geschäften in Breslau weiter nachgehen. Da ihre geschäftliche Tätigkeit auch weiterhin von einer starken Gruppe der Kaufmannschaft als ungesetzliche Konkurrenz empfunden wurde, beschwerten sich die Betroffenen 1706 bei den Ältesten der Kaufmannschaft über die inzwischen eingetretene, der Judenordnung zuwiderlaufenden "Vermehrung" der Juden in Breslau. Die von den Kaufmannsältesten daraufhin eingesetzte "Commission wegen der Juden-Gravamina der Kaufmannschaft" stellte 1706 eine Liste der in Breslau weilenden Juden auf, um über den Nutzen dieser Juden bzw. über ihr Verbleiben oder ihre Vertreibung zu beschließen. Wie sich auf Grund des Verzeichnisses herausstellte, gab es statt der in der Judenordnung zugelassenen drei Schammesse bereits acht und dazu sogar noch zwei Witwen von Schammessen, die auch nach dem Tode ihrer Männer in Breslau verblieben waren. In Übereinstimmung mit der Judenordnung und unter Berücksichtigung der Wichtigkeit für den Breslauer Kaufmannstand schlug die Kommission vor, daß nur folgende drei Schammesse in Breslau verbleiben dürften: 1. ein Schammes, der die Gelder zur Abtragung der Schulden kassieren sollte, die die polnische Judenschaft bei dem Kaufmannsältesten Christoph Bressler aufgenommen hatte; 2. der Schammes der mährischen Judenschaft Löbel Schneider, (der Nachfolger des verstorbenen Salomon Perlhefter); 3. der Schammes der Lemberger Judenschaft Hirschei Bendiner. Von den übrigen fünf Schammessen sollten vier (die von Lissa, Pinczow, Posen und Zülz OS) die Stadt verlassen, während die Entscheidung über den Prager Schammes noch aufgeschoben wurde. Auch die beiden Witwen der verstorbenen Schammesse von Mähren und Posen sollten nicht länger in Breslau verbleiben. Neben den Schammessen wurden weitere 28 Juden aufgezählt, die sich ohne die Einwilligung der Stadt in Breslau niedergelassen hatten. Unter ihnen befanden sich allerdings die Münzjuden, einige kaiserliche Hofjuden, die spezielle Privilegien besaßen, und zwei jüdische Zollpächter ("Zolljuden"), die auch zur obersten Schicht der jüdischen Gemeinden gehörten. In dieser kleinen jüdischen Gemeinde, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Breslau existierte, gab es einen bedeutenden Rabbiner, einen Arzt und einen Goldschmied. Bei dem Rabbiner handelte es sich um Saul ben Abraham Josua Heschel, der zu der bekannten Rabbinerfamilie Katzenellenbogen gehörte. Er war nach 1690 zum Rabbiner in Krakau gewählt worden, hatte aber diese Stadt verlassen und war vor 1704 nach Breslau gezogen, wo er unter dem Titel "Kronrabbiner von Krakau" aufgeführt wird. Daß er als Rabbiner in Breslau amtierte, dürfte wohl dadurch belegt sein, daß er im Seelengedächtnisbuch der "Lissaer Schul" in Breslau als erster unter den darin aufgeführten Rabbinern genannt wird. Er blieb in Breslau bis zu seinem Tode (am 19. Mai 1707), der kurz nach seiner Berufung zum Nachfolger des Anfang 1707 verstorbenen Oberrabbiners der aschkenasischen Gemeinde von Amsterdam erfolgte. Der erste jüdische Arzt in Breslau im 18. Jahrhundert war Dr. Wallich, der wahrscheinlich mit Dr. Herz Wallich aus Frankfurt a.M. identisch sein dürfte, der 1706 von Metz nach Prag gekommen war und diese Stadt bald verlassen mußte. Wie lange er in Breslau blieb, ist nicht bekannt. Bei dem Goldschmied handelt es sich um den Prager Juden David ben Joseph de Herz, der bereits vor 1690 nach Breslau gezogen war, wahrscheinlich, um dort seine Tätigkeit als Goldschmied zu betreiben.Die Kommission teilte die 28 Juden in zwei Gruppen. Bei neun Juden fügte sie kurz hinzu: "Exp(ellendus)", d.h. daß diese Juden die Stadt sofort räumen sollten. Zu ihnen gehörte auch der Buchdrucker und Verleger Sabbathai Baß. der ein Privileg (Fortstzung auf Seite 3)

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