Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2002
- Issue
- No. 73 (2002)
- Date
- 2002-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 1689)
- Language
- German
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2 Breslauer Judentum im Zeitalter der Emanzipation von Prof. Peter Maser i Am 19. Nov. 1808 wurde die Preußische Städteordnung erlassen, mit der die allmähliche Demokratisierung auf dem kommunalen Sektor eingeleitet wurde. Wenige Wochen danach befragte der Minister von Schröder den Rechtskonsulenten der Stadt Königsberg, Kriminalrat Brand, ob er nicht ein Mittel wüßte, die Juden zwar unblutig, aber doch auf einmal totzuschlagen. Dieser soll erwidert haben, er wäre im Besitz eines wirksamen Mittels, "zwar nicht die Juden auf einmal, wohl aber das Judentum allmählich totzuschlagen." Brands Vorschläge zur "Euthanasie des Judentums", um noch einmal an den Sprachgebrauch seines großen Königsberger Landmanns, Kant, zu erinnern, sind in modifizierter Weise in Wilhelm v. Humboldts Memorandum vom 17. Juli 1809 "Über den Entwurf zu einer neuen Konstitution für die Juden" eingegangen, in denen sich der Staatsmann und Reformer zwar dafür ausspricht, "Juden und Christen vollkommen gleich zu stellen", aber zugleich ein spezifiziertes Programm entwickelt, wie das Judentum "totzuschlagen" sei: "Man sorge, wie das Edict sehr gut thut, für aufgeklärte und gelehrte Rabbiner, bestle ja keinen Ober- Rabbiner, als insofern es die Juden von selbst thun, mache die Bande zwischen den einzelnen jüdischen Kirchen recht locker, führe nicht eine eigene Orthodoxie unter den Juden ein, sondern befoordere durch natürliche und billige Toleranz vielmehr Schismen, und die jüdische Hierarchie wird von selbst zerfallen. Die Individuen werden gewahr werden, dass sie nur eine Cärimonial- Gesetz und eigentlich keine Religion hatten, und werden, getrieben vn dem angeborenen menschlichen Bedürfnis nach einem höheren Glauben, sich von selbst zu der christlichen wenden. Ihr Übertritt, der jetzt, wo sie ihre unterdrückten Mitbrüder verlassen und die bis dahin mitgetragene Last auf sie abwerfen, um unter den vollberechtigten Christen mit dem Namen getaufter Juden belegt zu werden, nur unter besondern Umständen zu entschuldigen ist, wird alsdann wünschenswert!^ erfreulich und wohlthätig sein." Mit welchem Zungenschlag solche Projekte auch immer im einzelnen vorgetragen wurden, zuletzt liefen sie doch alle auf jenen Grundsatz hinaus, den der Graf von Clermont-Tonnere bereits 1789 in der Debatte der französischen Nationalversammlung über die Erklärung der Menschenrechte formuliert hatte, daß man nämlich den Juden als Nation nichts, den Juden als Individuen alles gewähren solle. Damit war die Emanzipation auch bei den liberalen Judenfreunden unabdingbar mit der Assimilation in religiöser und kultureller Hinsicht verknüpft worden. Tolerant konnte und wollte man sich nur denjenigen Individuen gegenüber verhalten, die sich von Vernunftgründen überzeugen ließen, zur Vernunft als dem leitenden Prinzip bekannten und nach den Regeln der Vernunft handelten. Nur eine solche konditionierte Toleranz schien der Aufklärung vernünftig. Daß mit dieser Überzeugung und mit dieser Praxis für das Judentum eine tödliche Gefahr ganz neuer Art heraufzog, ging es doch jetzt erstmals tatsächlich um Sein oder Nichtsein der Juden als Juden schlechthin, ist innerhalb des Judentums schnell bemerkt worden. Prinzipiell gab es drei Möglichkeiten, sich dieser Gefahr gegenüber zu verhalten: man konnte erstens in Beharrung auf einer starren Orthodoxie versuchen, den alten Zustand festzuhalten; man konnte zweitens die Assimilation als Selbstaufgabe gleichsam mit fliegenden Fahnen vollziehen, wie das in besonders erschreckender Weise der letzte schlesische Landesrabbiner Levi Saul Fraenkel getan hatte der schon 1807 zum Katholizismus übertrat, oder aber drittens die Herausforderung annehmen und den Versuch wagen, unter den völlig neuen Bedingungen, die sich da ankündigten, auch ein vertieftes Verhältnis zum eigenen religiösen und kulturellen Erbe zu gewinnen. Gerade in Breslau hat man jene dritte Möglichkeit in einer solch bemerkenswerten Weise zu realisieren gewußt, daß von der schlesischen Hauptstadt Anstöße zu einer jüdischen Renaissance ausgelöst wurden die sich dann nicht nur in Berlin, sondern auch in ganz Europa auswirkten. II Die Geschichte des Judentums in Breslau reicht zumindest bis in das 13. Jh. zurück. 1267 beschloß das Breslauer Kirchenkonzil scharfe antijüdische Maßnahmen, die jedoch nicht in die Tat umgesetzt wurden. Erst im 14. Jh., im Zeitalter der Pest, geriet die Breslauer jüdische Gemeinde an den Rand des Abgrunds, ihre Mitglieder wurden aus der Stadt getrieben, ihre Häuser und Synagogen durch Kaiser Karl IV. der Stadt geschenkt, nachdem schon dessen Vorgänger, Johann von Böhmen, die Zerstörung des jüdischen Friedhofs angeordnet hatte. Grabsteine mit hebräischen Inschriften wurden in der Stadtmauer, der Elisabethkirche und dem Rathaus verbaut. 1453 brachte der Franziskaner Johannes von Capistrano (1386-1456), der als "Apostel Europas" 1690 heiliggesprochen wurde und doch eher als die "Geißel der Juden" in die Geschichte einging, schweres Unglück über die Gemeinde. Dem Vorwurf der Hostienschändung folgte die Verbrennung von 41 Juden, 318 wurden aus der Stadt vertrieben, die Kinder unter sieben Jahren taufte man zwangsweise. Den Breslauern wurde nun auch das Privileg zuteil, auf ewige Zeiten keine Juden mehr in der Stadt aufnehmen zu müssen. Bis 1630 führten einige wenige Juden eine historisch nicht mehr greifbare Schattenexistenz in den Vorstädten unter klösterlicher Jurisdiktion. Erst dann ließ man einige jüdische Familien wieder zu, damit sie den Handel nach Polen betrieben. Wie auch sonst entdeckte man, welche ergiebige Steuerquelle die Juden darstellten, so daß fortan die jüdische Gemeinde trotz mannigfacher Bedrückung einen gewissen Aufstieg erlebte. Neue Gefahren zogen jedoch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts herauf, als Kaiser Karl VI. durch ein Patent vom 10. Juli 1738 i die Ausweisung der Breslauer Juden verfügte, nachdem er schon vorher, nämlich durch ein ' Dekret vom 14. Juni des gleichen Jahres, die Austreibung der gesamten unprivilegierten Judenschaft aus Schlesien verfügt hatte. In Breslau sollten nach dem Patent vom 10. Juli 1738 nur einige privilegierte Juden sowie die Schammesse für die Judenschaft Kleinpolens, i Großpolens und Litauens wohnhaft bleiben J dürfen. Für die polnischen Handelsjuden 1 wurde ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht! in Breslau konstitueirt, das auch zahlreichen j nicht privilegierten Juden die Möglichkeit! eröffnete, sich in Breslau trotz des j Ausweisungspatents aufzuhalten. Der Rat! reagierte auf diese Entwicklung mit einem ( erneuten Ausweisungsbeschluß vom 21. Februar 1740, der noch im Oktober desselben Jahres durch Kaiserin Maria Theresia verschärft wurde. Damit wäre die Situation der in Breslau noch lebenden Juden wohl endgültig unhaltbar geworden, hätte der Ausbruch des ersten Schlesischen Krieges nicht eine grundlegende Änderung der Lage herbeigeführt. Am 3. Januar 1741 hielt Friedrich der Große seinen Einzug in Breslau, wo er alsbald mit den komplizierten Verhältnissen der Breslauer Judenschaft zu tun bekam: "In Breslau handelte es sich nämlich nicht um Breslauer Juden, sondern zumeist um Juden, die Untertanen fremder Länder waren und neben den wenigen Einheimischen (Glogauer und Zülzer) Juden in Breslau ihre Geschäfte (Fartsetzung auf Seife 3)