Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 47 (1906)
- Issue
- 41 (16.10.1906)
- Date
- 1906-10-16
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 83% known words query
- IRI
…/2446951-9543451-9890664--0793-7375281- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Kr 41 Lette 2 Dcr ^draellt. gliedrr der Zsroclitischeil Gemeinde aeladcn —,die sich mit dcr Skellungnahme zu», Nosin scheu Gesetzentwurf zu besoffen hatte. TepBorsitzende Zuffizrot Tr. Hecht eröffnete dir Bersonimlimg mi: dem Hinweis darauf, das, der herein sich schon öfter» mit (^cmeindeversasiun^ssrageii, besonder» mit dc»r für s>ranksnrt geltenden Stotut vom Zohre beschäftigt Hobe. Herr Rechts, anivalt Tr. Tatzen st ein , der erste Referent, tadelt die ursprüngliche Geheimhaltung des Enlwurfs und kritisiert zunächst die Prinzipien, die den, selbem zu Grunde liegen. Er »vider spricht der These Rosins, das; das prenszische;ץ udentl, m eine natürliche E1 nheit, qc - schaffen durch das religiöse Bekenntnis darstelle, für die der Entwurf die rechtliche s>or»1 liefern solle, und bemerkt, doff Rosin hiervon »vohl selbst nicht ganz überzeugt geiveseu sei, tvic einzelne Stellen seiner Arbeit zeigen. Lisch weniger sei die Behauptung zu billigen, das; nur eine staatliche Organisation der Zktsetzuug des Judentums Vorbeugen, der religiösen (Gleich giltigkeit entgegen arbeiten könne. Tics zeigen die Jahrtausende jüdischer beschichte, nährend deren sich das Judentum lediglich durch seine innere Wahrheit, nicht durch eine staatliche Organisation erhalte» habe. Tic Argumeiitotiou, dag die Organisation, die Ron» ivill, im Interesse des S tonles liege, der die Religiondcm Bolke zu erhalten wünsche, unrd damit von selbst hin iällig. Redner ist nicht gegen eine Orgaui sorivii an und für sich, svndern bekämr"'! den Ronn'schen Entivurf nur deshalb, ׳»eil diese,- tatsächlich die religiöse Freiheit bedrohe. Tie Bestimmungen des Entwurfs über das Wahlrecht seien zum Teil als ein Fortschritt zu begrünen, ini'osern sie den einzelnen Mitgliedern einen grösseren Einflug aus die Berivaltung zu sichern suchen, als cs in z. Bs>-ranks»rt der ,'zoll sei. Ter ziveite Referent, Herr Tr. ,V Heine mann, beschränkt sich m! wesentlichen darauf» die ,vrage zu beaiuivorten: ״stellt dcr Enrivnrs einen Eingriff in die Gcwisscnssreiheil'dorpbcr nicht?" Zn eingehender Mvitif der einzelnen Paragraphen zeigt er, wie die strikte Turchführnng des >lonsjst0ria!prul,z!ps mit dem ganzen büreau kralischcn Apparat, Provinzialräten, Oberrak, Loudesrabbiiut und Liaal koinminarius in krasse» Widerspruch steht :זו dem n 11 ן ü b i t ,h >-,, P r > nzip der A u t o n o m i e jeder einzelnen W e mein de Hieraus ergibt 'ich von srlbff die ,volgerung, dag eine solche Einschachtelung, e:u solches Abhängigkeilsverhatlius der 'R׳ meinden von übergeordneten Organen mit dcr Preisgcbung dcr Selbständigkeit, zugleich eincn ücteu Eingriff in die t^civissenssrciheit mit sich ׳ührk. Wohin das Konsiistorialprinzip fuhrt, hat eine l<»»jährige Erfahrung in ,Frankreich ge zeigt, >vo das Judentum durch die staatliche Bevorniundung zu einem leblosen scheinen geworden in. Rur in ztvei Punkten kann der Entivurf eine günstigere Benrteilung erfahre». Tie beab'ichrigre freiere Ausgeffoltung des Wahlrechtes in den Ein zeige meinden ivürde einen ivesentlichen Zon schritt bedeuten und die ^,»sammensassung der kleinen, leistungsnnsähigen Elcmcinden könnte den traurigen Zuiräudcu ci» Ende machen die heule vielfach in den Zwerggemeiiidc» des platten Landes und dcr Kleinstadt herrschen, selbnvcr 'tändlich können diese Eru'ägnngcn uns nicht hindern gegen de n E n t w u r 1 als Elan zes tt r 1 k l e Stell» n g z » n e l> »1 e n. Zu dcr »iiu solgende» Tisknssion ergreift zunächst das Wort Herr Moritz A. Locb, dcr etwa ,z-olgendes ousnibrr: Beide Re׳ere»ten slimmten darin übereui, dag dcr Eimvurs ein Alten tot aus die Ge iv 1 ׳ '׳' e n s s re i h e 1 t darnelik, aber beide sieben auch mu einer Art wohitvollciider Reutralität jenem Teil des Eiitivuries gegenüber, der von den Bezirks v e r b ä n d c n handelt, wie das auch i» der hier vorgelegten Resolution zum Ausdruck kommt Zch 'ür u rinc» ^eil muff auch gegen diesen Teil des Entwurfes Stellung nehmen. Zunächst tue ich das aus taktischen Gründen. Heute bandelt es nch vor allem darum, den Entwurf als Ganzes unschädlich zu machen, seine Ablehnung so zu gestalten, dag eine Auserffehuno für ab sehoare Zeit ausgeschloffen iü. Tas vringl die Resolntion in ihrem ersten Teil richtig zum Ausdruck, Zm ,ziveitcn Teil gesteht sie zu, dag jener Abschnitt des Entwurfes, der von den Bezi rks Be 1 bänden handelt eine brauchbare Unterlage für lvcitere Berhandlungeu biete. Tag das eine ganz entschieden? Aöschivächung des Widerstandes gegen den Gcsamteiirwurf bedeutet, liegt ans der Hand. Aber auch aus sachliche»» Gründen mug ich zu einer Ablehnung dieses Teiles des Entwurfs kommen, Zch schicke voraus, dag, ich ebenso lebhaft ivie sie die Mot der kleinen Gemeinden empfinde, dag ich ebenso freudig rvic sie jeden Borschlag zur Abstellung dieser Miffstände begrügen »vürde. Rur möchte ich die ersehnte Abyülfe nicht mit einem Eingriff in die Wcwifse»ssreihcit bezahlen. Es ist merkivürdigeriveise beiden Her!cn Referenten völlig entgangen, dag bei RosinBezirksverbände nicht nur aus dem Wege freiwilligen Zusammenschlusscs zu stände koinmen küniien. Wohl spricht dcr von den Herren Referenten angezogenc 8 nur von übereinstimmende» Beschlüssen der beteiligten Gemeinde», aber die Herren übersehen, dag dann noch ein 8 -">* folgt, dcr besagt, dag Bezirksverbände auch bei Widerspruch der bete! l i gren Gemeinden durch die staatlichen A » f s i ch r sb e h ör d e n gebildet werden können. Handelt es sich bei diesem 8 zunächst nur um die Anstellung eines Rabbiners, so ist doch ohne ,Heileres klar, dag die Oktroiriing eines Rabbiners nicht nur a» nch einen Geiviffenszwang schärfster Art darstellr, sondern dag die Wirksamkeit eines solchen Rabbiners auf dem Gebiete des Religi onsuntcrrichtes, der Bcaufsichtigung ritueller Zu stitntionen re. zu weiteren Eingriffen in die Geivisscnsfreiheil der seiner Einsetzung widerstrebenden Gemeinden führen mug. sic sehen also, die Anerkennung, die die vorgeschlagene Rcsoliltion den von den Bezirksverbänden Handelndcn Abschnitten zollt,׳jst utiiit nur taktisch n 11 klug, sondern auch sachlich verfehlt. Zch richte daher die Bitte an sie, diesen Passus der Resolution, mir deren übrigem Inhalt ich vollkommen übcreinstiminc, abzulehneii. .Herr T r. He ine mann: Ter Herr Bor redner scheint bei Würdiguna des 8 übersehen zu haben, dag Pro». Ron» in den dem Entwurs beigegebenen Motiven ausdrücklich auf die Möglichkeit der Anstellung von zivei Rabl׳ in er» innerhalb eines Bezirkes hiniveiü, von denen natürlich einer der gesetzcs treuen Richtung angehören ivürde. Augcr dem muff für jeden Bezirksverband ein Statut zivischen allen zun! Berband gehörigen Gemeinden vereinbart werde». Hier ivürde sich also der Schutz der Minorität von selbst ergebe». Wir dürfen uns nicht nur negativ und ablehnend verhalten, »vir müffeii trotz unserer Gegnerschaft gegen de» Ent,״nrf in! ganzen das ancrkeuiieu, ivas er Gutes bietet. Herr Moritz A. Locb: beider kann ich den Hinweis auf die Motive zur Zerstreuung der von mir geltend gemachte» Bedenken in keiner Weise gelten lassen. Herrn Tr. .Heincinann scheint cs völlig unbekannt zu sein, dag das Reichsgericht iviederoolt die Entscheidung gefällt bat. die Heranziehung der Motive könne bei Auslegung des Gesetzes gar nicht in Betracht konimen. Es ist also ganz glcichgiltig» ob Herr Pros. Rosin das Bedürfnis gefühlt hat, den Kaur schuk Besrimmungen des Paragraphen :W in seinen Motiven gleich eine Entschuldigung mit auf den Weg zu geben. ׳Würde dieser Entivurf Unglück lichenveise Gesetz, so »vürdeu jene Bestimmungen des 8 -'יי*׳ inaggebcnd sei», und keine Berufung aus die andere Lesart der Motive konnte uns davon befreien. Ebenso verfehlt erscheint dcr Hin weis des Herrn Borrcdncrs a»ff den Schlitz des vorgesebeuen Statuts. ׳Wohl m auch für die Schonung des Statuts zunächst ein gemeinsanier Beschlug der beteiligten Gemeinden vorgesehen. Kommt dieser aber nicht zn Stande, dann stritt wieder der Zwang des 8 .^ in Kraft: Tas Statut ivird von dem P ro v i i» z i a l - S N n a _1» Lktobcr IbOf gogenrat oktroirt und wie die Motive hervorheben, kann dies sogar gegen den Widerspruch sämtlicher beteiligter Gemeinden erfolgen' Wie man solche Zwangs Bestimmungen als eine ge eignete Basis für die Lösung dcr in den kleinere!, Gemeinden herrschenden Migstände ansehen kam,, i>t mir unernndlichich kailn nur wiederhol! bitten, den betreffenden Passils ans der mir iomt durchaus sninpathischen Resolution wegzulanen. Tie Herren Goitein und Emannel Lehmanu schliegen sich den von dem Borredner vor gebrachten Bedenken aus taktischen und sachlichen Gründen an. Sie ersuchen ebenfalls um eine Aenderung der Resolution in dem von Herrn Loeb bekäinpsten Absätze. Herr Z-ritz S o n d h e i in e r erklärt sich mir der Resolution im ganzen einverstanden, kann aber nicht finden, dag der Entivurf in seinen das Wahlrecht regelnden Bestimmungen das ihm von den Referenten gespendete Lob verdienen. Insbesondere ivürde die Ausschliegung der Auslander einen entschiedenen Rückschritt bedeuten, zumalPreugen lvie bekannt jüdischeAusländergrimdsätzlich nicht naturalisiere. Tamit schliegt die interessante Tisknuon und es folgt ein kurzes Schlugwort der Referenten Bor der Ab sti!n»>»»a, die aeae» '-:»L Nhr bei stark gcder Borntzendr *■ .ד f i S .. iv .. .. » v v v 1 u 1 1 Haupt gemein de sich an ihr beteiligen dürfen. Tadurch nimmt ungefähr ein Tritte! der A,1> ivesenden an der Abstimmung nicht Teil und die Annahme des ersten Absatzes der Resolution erfolgt einstimmig, die des bekämpften zweiten Ab satzes gegen eine schivache Minorität. Tie angenommene Resolution laute:: geae» lichtete» .ntujtii darauf hi», er>vtgt, Uhr iveist; גוס ״Die beutige Bersammlung von jüdischen Äeinemdc- Mitgliedern verwirft jede Nicsamtorganisaiioii dcr - vreusüschen Juden, welche einen Eingrisi der oberen; Bcbördcn in die religiösen Angelegrnlirilrn der niederen : Anston^rn crinöglichi und dadurch die religiöse Autonoinir der i^eineinden und die Gewisfenssreiiicit ihrer Mn I glieder schwer gesäbrdct. 1 Zie verwirft drslialb das dem Ronnscheu EiUivuri P zugrunde liegende »onsisloralprinzip. < Dagegen bcarüftt sic das in dem Enlwurs zu Tage getretene Bestreven, die Einzelgemciudcn zu leinunge sälnaen steriianden unter Walirung >lner religiöiai Autonomie zusammenuischlicsten, sowie diejenigen Beslimmungen über die viemeindeversannng. d׳e eine zeitgemäge, einbeitlichc Regelung und Reform derselben bedeuten und geeignet sind, den Einflug dcr einzelnen Mitglieder au> die Verwaltung der Eicmeindcangcleacnbeiten zu slürkrn.» Oestevveictf. Krakau. 3. Cftobrr. Rabbiner sz-riedmam: in Tadagora ist nach längerem tzeiden gestorben. Leine Bestattung, die mitten in dcr Rach! slatlsand, gestaltete n<b zu einer lebten imposanten Kundgebung der grenzenlosen tzicbe und Verebrung, die ihni seine nach Zchmau'enden zäblenden A>1 bänger entgegenbrachten. Wir 'omme,! au' die Wirksamkeit und die Bedeutung des merkwürdigen Mannes, dem man mit dem etwas verächtlich kimgcnden Worte ״Wnndrrrabbi" krinesivcg gerecht wird, cingebend zurück. England. Vvirdon, Iv. Oktober. Gemäs? dem aus dcr letzten Aabreskonterenz der ATL' gesauten Beschlüsse bar "ck nnnmebr die izüntcr-Kommission konstituiert, die unter den s der vorliegenden AnsicdlungSprojektcn nach 'vrg faltiger Prüfung eine Auswabl treffen soll. Die Kommimon , bestellt aus Lord R o t b s ch i l d - L o n d o n , £ ״c 1 , < itauK '){tu׳ A ork, Aanie S Limon und Tr- 1 Paul Ratban Berlin, Professor M a n d c l ׳ flamm Kiew. Än Einilust. politischer Recke und materiellen Mitteln fehlt cs dieser Kommisnon!edenialls nicht. Honen wir nur, dan ihr die szühlung m» ^r lüdischen Masse nicht verloren gehr. Ter beutigen Runiiner liegt ein Prospekt der.Sebräl'-den Bmbdandlung I.» Mrhw ager und td. Hiinlat'1 n ,<>>>torrol,11 > bei.