Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 47 (1906)
- Issue
- 37 (13.9.1906)
- Date
- 1906-09-13
- Page
- Seite 20 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Heite 20 Rr .17 Vorsicht hinüber zu gehen in eine heitere Zukunft unter Gottes Schutz. Qorbercitung zum $ukkauBfe$t. Wie es in der ganzen lebenden Natur keinen Augenblick des Stillstandes gicbt, kein Zuendegehen ,,nb fain diiishbren׳ hinter Zedent s!5c*[Ic1!betftt stehet schon wieder das neu zu Schäftende, jedes Erreichte ist wieder die Staffel zum Höheren, so giebt es auch sür den Menschen, der bestrebt ist, ftch selbst und alles ihn Uingebciidc im Zusammenhange mit der unsagbar grosten G0ttes»velt zu verstehen, niemals ein Fertigseiu. Hat er sem erstrebtes Ziel erreicht, so ist es ihm Mittel geworden, weiter aus ihm zu bauen, das eine Herr liche Endziel immer vor Augen, mit allen ihm verliehenen Gaben sein Schcrflein beizutragen, daß Gottes Willen im Irdischen sich venvirkliche. Niemals wird daher einem solchen Menschen — und jeder wahre Zude ist ein solcher — das zu Erstrebende den Blick sür das Dahinterliegeiide trüben. Dieses ist ihm ja in noch höherem Maße zu erreicheitdes Ziel, das Nähere dient ja nur dazu, ihn dorthin gelangen zu lasten. So ist uns selbstverständlich, daß die mm kommenden ernsten Tage, Nausch haschono und Zaum Kippur, u»S nicht daS ihnen so bald f01aende Sukkaußsest vergessen lassen. WaS könnten Rausch haschono und Zaum Kippur uns Herrlicheres bieten, als uns zu lehren, daS gelärltertc Leben in einer Simckio schel mizwo, einer beseligenden Ersüllung des Gottesgcbotcs zu genießen! \l״D gebietcritch fordert daS Eukkaußfest selbst, daß wir auch jetzt schon au cS denken. Soll uns am Abend zum I5>. Tischri eine Sukko einladen, in ihr eine Fcstes»voche hindurch das Gottesgebot zu erfüllen, uitd »vollen »vir die Arbo'o ininin», die 4 Pgauzennrten, so schon rvie möglich, nach Borschriit der Tora und de!» Br sti1n»nu1»gen unserer Weisen am Zelte der Freude iubelnd erheben, so müssen »vir schon frühzeitig daran denken, »vie »vir die Borbercilungen zu treffen haben. Nach göttlichem (Gebote sollen »vir 7 *. a age in der Sukko wohnen, der leichten Hütte und mehr als sonst den Unbilden des Wetters, ausge setzt, zur eivigcn Erinnerung, daß Gott unsere Bätet währrnd der Wüstemvandcrung in ihren leichten Hütten wohnen ließ und schützte. Ein kunstloses Dach, den» Pflanzenreich entnommen, will uns nur Schatten spenden, gegen Sonnen glut uns schützend. Reicht es hierzu nicht aus, ist in der Sukko mehr Son»re als Scharren, ka»׳.n sie »ins nicht z»»r Ersüllnng des Gebotes dienen. Weder Metalle, noch Zelle, noch Erwarten dürfen dir Sukko decken, sondern nur Pflanzenstoffe sollen ihr Dach ausmachen. Doch dürfe» diese nicht inehr mit dem Boden verbunden und auch »och nicht verarbeitet sein. )lach Borschrift nnsercr Weisen lege man nicht Strohbündel aus die Sukko, sondern löse sie vorher aus. Äiich ist es nicht gut, selbst mit iiugehobelten Holzbrcttcrn zu decken, keinessalls dürfen diese mehr als Mt Zentimeter breit sein. Strohmatten dürfen nur dann benutzt werden, wenn sic ausschließlich von vorneberein zur Bedeckung der Sukko geflochten sind. Auch dar» ,״an nicht mit Früchten decken. Am besten nimmt mau zum Sukkodach Nadelholz oder Laub, das nicht so schnell welk »vird, oder auch Stroh. — Das Dach fei vom Boden der Sukko** nicht mehr als ettva 1<> Nieter entfernt; mindestens aber muß die Sukko I Meter hoch fein. Am besten hat die Sukko vier Wände; es genügen aber drei. Die Sukko muß mindestens 7t> Zentimeter breit und mindestens ebenso lang sein. Die Wan di׳ dürfen »'estgebaut sein und ans jeglichem Stoffe destrhen, sie müffe» aber mindestens haltbar sür die Festeswoche sein. Wenn zwilchen den Blinden * nach Anordnung um'mr Wnscn s In!»־, auch am Zch nur» arrrcs, alirrdmgs otmr Brocho **'< Dir Enittrnung vom Zirbbeben ist glrichgillig i datier dar! man natürlich d:r Lukko au> rnirni slachrn Darb oder kinrm satten rrrnturn; nur nun'; man darau! aebtrn, da»׳ mcbi der DaLbrii odrr r!n>as anderes d>r ^utkv übrrdert» Der ZSrarlit. lind dem vorschriftsmäßigen Dach ein festes Dach von weniger als etiva zwei Metern liegt, schadet es nichts. Klafft aber zwischen den Wänden und dem Sukkodach ein Spalt, so darf dieser höchstens Mt Zentimeter breit sein. Bei den Sukkauß, die während des ZahreS überdacht sind, achte nian daraus, daß inan erst dus fefie Dach abnrhme und dann das vorschriftsmäßige Sukkodach austege. Bor der Herstelliuia des S>>kkodaches achte man daraus, daß es nic^t von Bällincn oder von irgend etwas anderem überdeckt »vird. Hat mau verselfcntlich unter irgend einer andcrei» Bedeckung gedeckt, so muß das Sukkodach wieder abgenommen »verden. Zft aber die Sukko einmal vorschristsmäßig mit ihrem Dache versehen, so schadet cs ltichts, lvenn etlvas anderes noch darüber gelegt »virdnatürlich muß dieses vor Benutzuiig der Sukko weggcnotinnen »verden. Daher ist cs ge stattet, daß die Siikko, solange sie nicht benutzt »vird, mit Metall oder anderen Klappen belegt ist. — Haben mit uns bemüht, unscrc Sukko nach Borschrift he».zustellen, dann dürfen »vir früh-!ich in ihr während der 7 Sukkaußtage unsere Brocho sprechen, in den» beseligenden Gefühl, in jedem Augenblick, da »vir in der Sukko weilen, ein göttliches Gebot zn erfüllen lind die Welt zu lehren! Es »visse der Reiche, daß sein scstgcfügtet Pallast ihn nicht schützt, wenn Gott ihn nicht schirmt. Aber anch vertrauensvoll »veile der Arme in seiner Hütte. Seine Bätet »vohitten in schwüchern Hütten, und Gott hat sie sicher durch das Leben geleitet. Zst iitts die Sukko eine hoffnungssp ndende Eriuueruug nn den göttlichen Schutz, so sind die Arbo'o minim der juvelnde Ausdruck des Dankes für alles uns von Gott Geschenkte. Den Festesstrauß ivindcn »vir deshalb aus Lulow, Hadassim und Arowaufz, um sie zusammen mit dem Eßraug nach göttlichem Gebot am ersten Tage des Sukkaußsestcs jauchzend zil erheben, )lach Borschrift unserer Weisen sind die Arbo'o minii» während des ganzen Festes — außer am Sabbat Zcichei» ünserer Zrcildc. — Dein Eigentum sollen sie sein, mit geliehenen — kannst du der Psticht am ersten Tage nicht genügen, ilie mit gestohlenen. Reicht dein Bermögcil ivirklich nicht aus, dir selbst einen Feststrauß zn erwerben, so lasse dir von deinem Freunde deii seinen schenke», nicht leihen, nach dem er selbst ihn schon genommen Kat; versprich dabei ihm denselben »viedcrzugeben und unterlasse dies nicht, nachdem du damit das Gebot erfüllt hast. Gib die Arbo'o minim am ersten Tage keiiiem Kinde, solange nicht alle Erivach seueu, die daran Teil haben, mit ihnen ihre Pflicht erfüllt haben,- vielleicht versteht es das Kind nicht, sie in richtiger Weise weiterzugebe!». Boin zweitei» Tage an darfst du einen geliehenen Feststrauß benutzeii. Suche einen frischen Lulow zu habe!»- ist es dir nicht möglich, so darfst du ciucn alten nehmen, sofern er nicht größtenteils so vertrocknet ist, daß man die Blätter mit dein Fingernagel zerreiben kann. Ei» solcher darf in keinem Za sie mehr gebraucht werden. Untauglich ist der Luloiv auch, »venu der größte Teil der Blätter vom Schafte hcrabhängt, oder am Rücken gespalten ist. Das Mittelblatt soll möglichst ganz ohne Rückenspalt fein, kann man aber feinen aiidern Lulow bekommen, so ist einer mit gespalteitem Mittelblatt zii gebrauche!!, iveiti» der Spalt kürzer als * cm ist und die beiden gespaltenen Teile des Blattes eng aueinander liegen. Hat der Lulow zwei Mittelblätter, so geltkir die Bestimmungen für beide. Bei jedenr Spalt achte man behutsam daraus, daß er sich nicht vergrößere. Es ist deshalb zu empfehlen, den Lulow obei» mit eitlem Lulvwblatt oder einem Ring aus solchem zu binden. Bon! ziveitcil Tage an darf ein Lulow trotz der Spalten in den Blättern genviilnieu »verden. Drei Hadaisim zieren den Feststrauß. Als Hadassim sollen uns dretblättrige Nftntcn dienen, deren drei Blätter jedesmal »vie aus einem Punkt aus dc»1l Stengel herauswachscil. Sind an einigen Punkten des Stengels von Natur nur zwei Blätter oder ist eins von den drei Blättern abgesallcn, so schadet es nichts, wenn in den oberftcn 30 Zentimetern an ^dcn meisten Stellen ״och je drei Blätter »itzen. Sind nur noch an einer einzigcu 13. Leptemder 1W6. Steife des Stengels 3 Blätter, so darf' man sie — »venn am ganzen Crt auch nicht ein einziger besserer Festesstrauß ist — »vohl benutzen, aber nicht den Segen über solchen Feststrauß sprechen. Ein Stengel, deffen sämtliche Blätter so ver trocknet sind, daß man sie niit dem Fingernagel zerreibe;׳, kann, darf nicht benutzt »verden. Wenn aber die drei Blätter an der Spitze noch nicht so verdorn sind, ist der Stenge! tauglich. Die dritte Pflanzenart im Festgebinde sind die Arotvauß, zwei Bachweiden. Am besten ist es, wenn sie an einem Bache gervachsen sind, doch ist es ntcht nottvendig, »venn nur ihr »stiel rötlich ist und die Blätter langgestreckt sind. Ist der Stiel gekriickt oder sind die meisten Blätter ganz ve dorrt, zerrissen oder abgefallen, so ist die Bach »veide untaiiglich. — )lach allgcnieiuer Sitte bindet inan die drei Arten in der Weise, daß man den Rücken des Luloiv sich zuwendet, die Hadassim reckts, die Arowuuß links mit Luloiv blättern *) am Lulow befestigt. Der L»ilo»v sei mindestens Zentimeter lang, die Hadassim und Arotvailß mindestens 30. )leben den Feststrauß tritt als vierte Art der Eßraug, die Frucht vom ״Prachtbailine". E r zeichne sich besonders durch Schönheit aus. Fst er vertrockilet oder bis ins Samenhaus gelöchert, oder fehlt etivas an der Frucht, so ist cr unrauz lich**). Wenn der Ukkoz, der Stiel, mit dem der Eßraug am Ziveige Hing, so abgebrochen ist, daß man an seiner Stelle in der Frncht eine Bertiefung wahrtiiinnit, so ist der Eßraug ebenfalls nicht tauglick. Ebenso ist es, »venn an der D'ber feite der Fruchkuotcn, der Pittum, der holzige Kegel nitt dem Blütenreft abgebrochen i!t; fehlt er von Natur, so schadet es nichts. Ist nur der Blüten rest, Schauschanto, abgebröckelt, so ist der Eßraug im )lolfalle zu benutzeu. Sind an dem oberen Teile — d. i. der dem Pittum zugekehrte, sich vereilgeude Teil — Bläschen oder schwarze oder weiße Flecke, so iiehme man den Eßraug nicht. An anderen Teilen der Frucht schade!» Bläschen und Flecke nur, »venn sie den größten Teil der Oberfläche bedecken, oder der Eßraug durch sie gesprenkelt erscheint. Lassen sich die Bläschen oder Flecke abreiben, ohne daß dadurch die obere Haut irgendwie verletzt »vird, so haben sie gar nichts zu bedeuten. Die eigentliche Farbe des Eßraug ist gelb oder gelbgrüu. Zst seine ganze Oberfläche grün wie Gras, ohne irgend eine gelbe Stelle, so ift er untauglich, ebenso wenn er nicht einmal die Größe eines Eies hat oder ganz rund ist. Bom ziveiten Tage an darf man jeden — natürlich mit Ausnahme eines gestohlenen — Eßraug benutzen, der nicht vertrocknet oder ge sprenkelt ist. Zedenfalls kommt es nicht darauf an, daß der Eßraug »nöglichst groß ist; er muß schön, ganz und »ein sein.— Die große Wichtigkeit desgött lichen Gebotes veraulaßt uns, noch einmal zu betonen, daß »vir im Borstehendcn nicht beabsich tigt haben, alle Bestinilnuiigen für die Arbo'o minim zu geben. Wir »vollteil nur einen lieber blick geben, damit auch der llnkundige ermeffen kann, aus wie vieles er bei diesem heiligen Gebot zu achten hat, und mit größter Getvisscnhaftigkeit den Rat eines »virklich Kundigen rechtzeitig ein hole. Dann können »vir, im beglückenden Be wustsein. unsere Pflickit in Wahrheit zu erfüllen, am Sukkausscst den Fcstesstrauß in die rechte, den Eßraug mit dem Stiele nach oben in die linke Hand nehmen und frohgemut den Segen sprechen — am ersten Tag auch das Schehechejonu — und dann, den Eßraug mit dem Pittum nach oben richtend, die Arbo'o miniln nach!Sst, Süd, West und Nord, nach oben und nach unten!venden und damit aussprechen: ״Alles alles, was Gott von überall her uns segnend spendet, nur als von Ihm verliehene Mittel Ihm, der Erfüllung Seines Willens, freudig weihen zu wollen." (Eboreb $ ))5 . *) Andere Bänder dürfen hierzu nicht genommen werden. **) Es gibt hierbei, wie ja überhaupt bei allen Bor schritten der Arbo o minim und besonders de» Eßraug so viele schwierige Einzcldesiimmungrn, daß wir uns mit etwas ungenauen allgemeinen Angaben begnügen müssen, in der Boraussrtzuna, daß man bei der Auswahl der Arbo o minim den Rat eines Gesetzeskundigen eindolt.