Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 47 (1906)
- Issue
- 37 (13.9.1906)
- Date
- 1906-09-13
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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Selbsthilfe, Zn den jüngsten Monareti ift seitens der Lehrer der Ruf nach Schaffung einer Zentralfalle laut geworden, die vermeintlich aller Bkis׳-re im Lehrerstand ein Ende machen soll. Besonders aut der Lehrerversammlnng in Rürnberg de geisterte man sich dafür, und ein badischer Kollege rühmte die Einrichtung der badischen ״Speise anstalt". Das; solche Zentralkasseu ohne Zwangs organisation nicht gut denkbar sind und letztere für das gesetzestreile Ziidenrnm die grünten E)efahren in sich schliestt, braucht nicht mehr bc wiesen zil werden. Es wird nun für unsere Kollegen in Stadl und Land nicht ohne Znleresse sein, tveitit wir ihnen Heine ein Beispiel vor Allgen führen, das lins anschaulich zeigt, was sich auch unter ungünstigen Berhältnisten auf dem Wege der Freiwilligkeit erreichen lägt, ivenn sich!Dpfenviiligkeit ans Seiten der (Gemeinden und der Lehrer mir energischer Werbetätigkeit paart. Uns liegt der Rechenschaslsbericht der Pen f i o n s k a 11 e s n r \ ü 1! ה' rt'1 c Rcligionsleh r e r u n d K u l l u s b e a mtei n C U p re 1t f; c n für das fünfte Berwaltnngsjahr vor. Es gibt keine Unter stützungskaste in Deutschland, die in so kurzer Zeit solch glänzende Resultate erzielt lind die ׳Ich so hohe Ziele gesteckt hat,!vie die genannte. Das Problem einer geordneten Fürsorge für die Eine riten und für die Relikten jüdischer Beamten ist bereits heute schon für Dstpreusten im Wesein lichen als gelöst anznsehcn. Bei einem Mitglicderstandc von -t-t bezugs berechtigten Beam'.en besitzt die Kasse ein Bar vermögen von 4! ferner einen Legaten bries über f>(K) Mk. und vier Bersichernngspolieen über am Bersichernngslcrmin fällig werdende — Mk. Zahresrente und Kapiralssorderung von 2«»(XX) Mk. Dabei hat ne vom ersten Tag ihres Bestehens an ihren Mitgliedern einen Ruhegehalt von .'»0" Mk. und eine Relikten- Pension von -'NX» Mk. gesichert, und sie erfüllt diese Berpstichtllng schon gegenüber vier Wittwen. Erreicht wurden diese güintigen Ergebnisse durch ein wohldnrchdachtes, weilil auch ein wenig kom pliziertes System, über das wir envas ansführ licher berichten wollen. Die Kasse ist eine offizielle Institution der ostpreuszischen Synagogen iKemeinde Berbands und des ostprenfzischen Lehrervereiiis. Dement sprechend ist auch die Benvaltnng so gerezelt, dag der Borstand auS drei Mitgliedern der Gemeinde verlretnngell und drei Mitgliedern der Beamten zusammengesetzt ist, dazu dem jeweiligen Bor fitzenden des Gemeindcverbands Borstands und dem Schatzmeister, der ans praktischen Gründen frei gewählt wird. Die Generalversammlung der Kasse ündek abwechselnd im Anschliff; an die Zahrcssttzungen des Synagogcnverbands und des Lehrer Vereins statt. Mitglied der Kaste kann nur eine (Gemeinde in Gemeinschaft »nt ihrem Beamteil tverden, also nie der Beamte allein. Ebenso können nur beide in Gemeinschaft unter be stimmten Boranssetznngen anstreteil. Die gegen!eilige Berpstichtung der beiden — Gelneinde und 'Bea!!!ter — wird durch ihren Bertrag festgeiegr. Das Ziel der Kasse ist zunächst, lvie schon erivähnt.!?dem der bei ihr vetiicherlen Beain en eine «strnndpennon von .X»> Mk. im Zolle eintretender Arbeitsunfähigkeit und der Wittive und den 'Waisen derselben zusammen jährlichXu» Mk zu sichern. Die (Krüuder ftrhen dabei auf dem Standpnnkl, das; Pensionen nnter diesen Be trägen keine rechte Bedentnng für den Bersorguilg s ztvcck haben und bei Gemeinden wie bei Beamten auch keinen rechten Ernst für ihre Bersorglliigs fasse erwecken können. Dieses ernstthnte, prak tische Ziel, das den Beteiligten von vornherein gesteckt ivnrde, har es auch bewirkt, dieselben für wesentlich höhere Beiträge zur Kasse zu ge :vinnen, als ne sonn üblich sind. Sie leiste! aber nicht nur bedeutend mehr dafür, sondern fie hat auch liberalere Bedingungen. So nimmt ne beispielsweise alle Beamten ohne Unterschied des Alters und des Gesundheitszustandes auf, nur verlangt sie, das; die Beamten im erneu Zahre ihres Amtsantritts in einer ostprenstischen Ge nieiilde bei ihr zur Berforgung angemeldet tverden und das; die nachsolgenden Beamten, im Zolle der Borgänger oder dessen Zaunlie in den Gennf; der Pension bei der Kasse getreten sind, sofort auch in die Kaste eingekauft werden; sonst har die Gemeinde ihren Beitrag so lange weiter zu zahleit, als ihr früherer Beamter oder denen Wittive ntun 'Uattttfiit » . », Xnv *liin Kä v».«v WH VW •'«'«Ift «VW solidere Umstände vorliegen, wird es aber auch damit im Znleresse der sache nicht so genau genomine». Zur Sicherung der bestimmten An spräche an die Kaste werden die Mitglieder bei der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft, mit der ein äusterst günstiger Separatverrrag ab geschlossen ivnrde, rückversichert. Aus Rücksicht aus die Höhe der Prämien, die dafür zu zchleir sind uild darauf, dast die tstesellschast iiur voll ständig gesunde Personen auminmit, mustteil die Mitglieder in zwei (Gruppen geschieden iverden, in solche, die bei ihreni Eintritt das vierzigste Lebensjahr itoch nicht überschritten haben und vollständig gesuild und und solche, bei denen eines oder das andere!licht zutristt. Die ersteren bilden die Gruope A, die letztere» die Gruppe U. Zur entere ivird die Rückversicherung eingeleitet, die die Berpstichtungen der .Kaste gegen die betreffen S<1t1 hofllilÄttXiii *mm«* l«Vil V1Ü4• li y4i 4V unterhält die Kaste einen eigenen LicherheitSsollds — die Bersorgungskaffe aus der ihnen die ven'prochenen, aber der Lage der Sache nach nicht gara u ri erteil Pensionen gegebenenfalls aus gezahlt iverden. Der Kassenstand und die ge sicherten «Grundlagen der Kaste laste» aber gar keinen Zweifel zu, das; auch dielen Mitgliedern ihre .XX» resp. Mk. unnier voll ansgezahlt iverden können Das geschieht, wie oben erwähnt, auch zur Zeit schon gegeiuiber 4 Witwen. Der Unterschied zwischen Mugliedern der «Kruppe A n!?d B in fiito!>,-!,»glich!hm׳ Berwraiing ei» fornialer. fctu tana>111 ick,er Die Beamten bleiben 0׳ lange Mitglied der Kaste, als ne in einer «Gemeinde D'tprenszens, die der Kasse angehört, tätig sind. 'Berlassen ste die Provinz, io scheiden sie auch ans der Kaste ans, behalten dabei aber ihren Anspruch auf die Gelder. die sie ielbn und ihre Gemeinden in der;,»ett ihrer Zugehörigkeit zur Kasse für ste eingezahlt haben. Diese Betrage werden aus dem ailgemelnen Zonds ansgeschieden, auf ein beion deres Sparbuch gelegt und stehen den betreffen den Beaniien reip. ihren Zamilicn in den von der Kaste vorgesehenen Zöllen zur Berfügung. Wollen ne das nicht, io erhallen sie ihre eigenen Beiträge aber nicht die ihrer «Gemeinden — beim Berlasten der Provinz sofort z»rück. Die Kaste konnte ׳ich nicht da!» verstehe!!, dies? Lehrer!veiler als ihre Mitglieder zu behalten, weil sie von anszerhalb keine Unterstützuiig zu erwarten har. Dies? Bkastregel ist zwar für die Betreffen den etivas hart, aber ini Znterrste der LeistungS fäbiakeit der Kaste durckraus zu billigen. ^as Kasteitiveskn ist recht eigenartig geregelt, denn die Pensionskaste ivird in vier venchiedene Ab teilungen gekeilt: * die Bernchernngskaste, b die Bersorgungskaste, c die Zuichustkaste, ä der Eirund fand. Aus d» Be ri > cher u n gsk a s 1 e tverden die fälligen Bräunen für dle Mitglieder der 'Gruppe .V gezahlt. Die Einkünfte der Ber sorg u n g s k a t i e iverden zur Befriedigung der Ansprüche der «Gruppe II venvendek. Die Zuschuszkasse, ivelcher alle Zahresbeitrage der aufzerordkntlichen Mitglieder, alle fonlailsenden Zuwendungen an die Kaste, alle übrigen den Be trag von H>" Mk nicht erreichenden tsteschenke und vie ,aintlichen Z,inscn drS Grundfonds zu stieszen, subventioniert die übrigen Kasten nach festen Bestimmungen. Der Grundfond, dem alle Spenden, welche einzeln ><»> Mk. und darüber dekrageit, zugewendet iverden, dient als R serve für die küningen Zivecke de. Kaste. Und nun zu den Beilragsleistungen. Beide Parteien, (Gemeinde und Beamter, haben einen Beitrag an die Kaste zu zahlen. Der Betrag für beide ivird von der «Gemeinde vieneliährlich eingefandt und dem Beaniren in Monatsraten vom «behalt abgezogen. Die Höhe der Beiträge richtet sich der de« <\Wnirinöm nach ihrer Steuerkrast, bei den Beamten nach ihrem Gesamtrinkommen. Es sind dabei drei Beitragsstufen festgestellt und zivar zahlen: