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Der Israelit · 1906-08-02 · 31 (2.8.1906) · p. Seite 5

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Journal
Der Israelit
Volume
47 (1906)
Issue
31 (2.8.1906)
Date
1906-08-02
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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2. Äuguü 1;י0י; dem lMc'd)ciftsfu־is beeweitern iWntco gehören: ״*'>. Die Erstattung von OV» t achte» ü her r e l i g iö f e 'X n ge lege n h e 11 cn,חז welchem Jolle dem Borfißenden kein Stimmrecht zuNeht, sowie die Bermittelung znr :l*erftä>t&,gnm1 m solchen Angelegenheiten. 7. Die Bestimmung de! für den Religionsunterricht zu wühlenden Vehr h ü ch e r.״ Sehr beruhigend wirken auch nicht die gleich lautenden Schlußpunkte 14 und 1" bet engerem und weiterem Rat: ״die ihm etiva ׳ 011׳! noch durch e' e ß oder Berordnu n g übe r t r a g e n w e r d e n d e n G e f ch ä f t e." Welch ivichtigen Dinge noch übrig bleiben, die dem Dberrat zugewieien werden können, zeigt sich schon im Ge'eßentwurf, wo bei den spezialisierten Befugnissen m Artikel l<>4 und 10f> des Inhalte■ des Artikeln ♦vT keine Erwähnung geschieht, in dem es heißt: u r Benell u n g v 0 n A in t s v e r iv e i e r n für erledigte Rabbiua 1 e und ,'ye't'eßimg der Vergütung uir Berfehung der erledigten Stelle aus ihrem (behalte in der £ herrat zunänd 1 g, welcher die Gemeindevorstände mit ihren Borschlagen zu hören hat. B« Amtsverivesern könne» nur ׳olche Personen bestellt werden, welche sich als Rabbiner eignen.״ Diese Befugnisse des Dberrais finden s-.ch natürlich im Geseßentwur♦ bei den einzelnen anderen Tite'ln, ivie Rabbiner >l»d Religious unterricht, und eben'o in den Motiven zu den selben nochmals iviederholt, genauer präzisiert und oft auch noch in erweiterter und verschärfter ,Tonn. Das Ungeheuerliche der Bestimmung, das; über zwei weit auseinandernrebende Religious Parteien eine .Religiousbehörde ge'ein ivir'd, die den gesamten Religionsunterricht übernmeht, über die religiösen ,'vunktionen von Rabbiner und Vehrer als vorgefeßte Behörde zu schalten, Rellgionsbuchet und Vehrplan, die durch die religiöse» Differenzpunkte m >'o hohem illrade beeinflußt werden, zu beftinunen hat um von weiterem zu schweigen, ivird auch dem Außenstehende» klar, wenn maii ihn ♦ragt, ob denn ein billig Denke» der auch nur den Berfuch rvagen wird, drei nicht, jüdischen .Monfenionen wie Protestanten, .Katholiken und I-relreligiv''en ein geineinsaines Monfiftorim» zu geben, das über die l^eiftl ichkeit und de!! Religious unterricht »ach Majorität zu befinden hat. Aelni-!ich iveit von einander geschiedene Religious Parteien gieb: es unter den Hilden Hessens und ein Cberrnt ׳oll die religiö'en Berhälruine derselben ordnen' Doch, io ivird inan einivenden, die Ge iiieinden sind ja autononi, über Multus und Ritus in der Sunagoge hat der Dberrat nicht zu befinden. Als ob der au♦ dem '♦׳cbiet des Religionsunterrichts souveräne Dbetrat es nicht leicht dazu bringen kann, durch einen eiuprechen den Religionsunterricht die fugend zu einciu ihn! genehmen >iultus und Ritus zu erziehen' Wer die fugend hat, dem gehört ja die Zukunft. Als ob d!e »nnagogalen Angelegenheiten für den ge feßestrcue» Juden nicht völlig zurücktreten der TvitUo der lin Vebcit zu betätigenden Religioits pflichten gegenüber, und als ob es nicht!eben! Memier jüdischer Religionsverhältnisse bekannt wäre, daß die Erfüllung einer Reihe der >vicht!g׳ten Religionspflichten erschwert, >a uiimöglich gemacht wird, wenn den GemeindenRabbiner, Rabbinatsverweier, Religionslehrer tind sonnige Multusbeamte aiifgezivitiigeu iverden, die nicht au׳ dem Boden des geießestreuen ,Judentums neben Was bedeutet es ♦nt eme orthodore iffemeinde, ivenn tu ihrem Heiligtum kein Drgelfpiel ertönt, auch das altheilige Gebetbuch nicht verbannt ivtrd, dagegen ein vom Dberrat als genügend orthodor dezeichneter Rabbiner von der Manzel herab Religionsivahrheiten leiignet, und ein Vehrer, dem inan nicht einmal den Titel ״orthodor" verleihen muß. den .♦rindern im Religionsuiiterrtcht Vehren e!nprägt, die in den Augen der (Vknienibennt glichet־ die Religion gefährden und geradezu zer Noten? Väßt ׳'ich e׳n grausamerer Hohn au♦ Toleranz denken? Wir fragen jeßt, hoben die zugezogenen Rat Ter Israel» gebet der Regierung vorausfehen können, voraus ׳eben müsfen, daß ein bVeieß, welches die schwer wiegendsten religiösen Besugnisfe in die .Hände etites neologen berrats letzt, den llmnut und llmvillen der Drthodoren in höchste»! iMrade er regen muß. Wir beantivorten diese Irage mit ״Ja". Ja. das wiederholte Hen׳orheben des Selbstverständlichen, das iviederholte Betonen des beinahe lächerlich erscheinenden Saßes ״die Vehre ut ♦rei" zeigt deutlich, daß man sich bewußt n׳ar, Bestiniinungen zu treffen, die als Glaubenszivang erscheinen mußten, daß man aber versuchte durch leere Phrasen die Veier des (McießcmnntrK' in Sorglosigkeit einzulullen. Der dritte Ablaß des ernen Artikels bei dem Titel, der vom Dberrat handelt Art *יי , lautet: ״ Dem Dbetrat neben zur Durchführung ׳'einer Benügungen keine B'vangsinittel zu Gebote. Solche können auf Et suchen nur von den Mreisämtern angeordnet iverden". Hat beim lemand daran gedacht, daß eine Polizei »nt der Uniumii des!p berrats ge schane» iverden tollte v Wer anders soll denn der Be hörde D berrat bVehotiam erweisen, als die dem M reis amt unterstellten Drgane der Regierung? Der ganze Panus soll nichts anderes bezwecken, als den Cbetritt als harmlose Behörde ln»;»stellen, der nicht eiiimnl B'vangsinittel zur Berfügung nehen. Meint mail, daß der Staat eine Behörde ei» sepen rvill. die nur »!!sdiiildige Wünsche nuszn sprecheii hat. deren Erfüllung dein freien Er inessen der Betroffenen anheimgestellt wird׳ Will man glaube» mache», das; die Mreisauiier dein Ersuchen einer großherzvglichen Behörde, ivie es der Cbetritt fein ׳'oll, nicht ,f olge geben iverden ׳ Geradezu einpörend in es, ivie der freudig und daiikbar zu begrüßende Abfaß l des Artikels 4 ״An e!t!em und Seinselben Dne find sernerlnn auch mehrere Religioiisgeineuideii zulässig" durch den Abfaß l des Artikels illussorii'ch gemacht ivird. D>e׳'e Mlittiiel tautet: .,Wenn eine neue (ffenteittbe durch llebertritt von Mitgliedern aus einer bestehenden bfc״tei»be gebildet werden ׳'oll, muß mindestens ei» Biertel der nunuiberechtigteu Israeliten, die eigenen ׳'elb ständigen Haushalt führen, de» Anschluß an die neue bU'iiicinbe bei dem für den Wohnort zuNäii bigeit bferidu beurkunden lassen". Diese .Klausel sieht so aus, als ob mau ängstlich »ntersucht habe, ivelche» Prozennaß der Hauptgemeüide die Mit glieder der vier Religionsgesellschafteil, »in die es sich bei der ,'trage der Bildung zweiter bVemeiiiöe» am ׳'elben Ctte vornehmlich handelt, ausmachen, und als man dann in keiner Religionsgesellschaft ein Bierteil der »elbnändlgen jüdischen Haushalnlngen des Drtes fand, schrieb man froh die .Mlau'el des Artikels .'׳ hin. ,1» der Theorie und wir fo tolerant und entgegenkoininend, das; wir den C rthobore», die sich mit großen Spfenr ihre .nultusinstitlitionen felbn hergenellt haben, ge Natten, eine gleichberechtigte Gemeinde zti bilden. Ja, >>1 der Theorie in es leicht tolerant ׳'ein, wenn man geschickt genug in, Mittel zu nnden, ivelche die Theorie nie praktisch werden lanen. Hierher gehört auch das scheinbar harmlose Recht des DberratS «♦Gutachten in religiösen An gelegenheiten zu erstatten. Wird hier nicht der Dbcrrat mit rauher Hand in religiöse Berhält »ine cingreifen, oder in man der Meiuling, das; für eine Regierung ein Gutachten ihrer ad hoc berufenen Behörde V11»t ift? Was aber noch mehr an dieser Stelle de sprochen rverdeit muß, in der Umstand, das; inan Beit und Raum gefunden hat, in fectis Artikeln genau und ausführlich den Modus des Wahlakts für den Dbetrat vorzufchreiben Art. 0:׳» '**, das; man aber das Wichtigste, die Wahlgeogravhie und die Bohl der Abgeordneteit der Bukunft und dem erstmalig zu ernennenden Dder rat überläßt. Abs. I des Artikels ׳:♦.י» lautet: ״lieber die Wahl? . die B"hl der Abgeordneten und die Bildung der Wahlbezirke in ein Statut von dem Dberrate mit b^enehnugung des Ministeriums des Innern zu erlassen". Der Geießeiitivun ׳'agt uns, das; der engere Rat aus einem Regiernngskom missar als Bornßendeii, einem juristisch gebildeten Israeliten, und drei Dbervornebern anS den drei _ Ar Ni Jntr Provutzeii nch;»,'11»11»e»i'eve. De» weile re Rat besteht außer den Personen des engeren R ns a»S;tiH't Rabbinern »nd in in denen S »V Ahgeord neten. Der Regierui gskonmnssar und das!,irt- Nische Mitglied werden »inner eriiannl, die anderen Mitglieder iverden etNinalig ernannt, später gewählt. Wir hören auch, das; in der Regel die Gemeindevorstande die Böahlmanuer »ud, ivelche den Abgeordnelen zu ivählen haben. Wievielter, meinden aber zu einem Wahlbeznk ,niaiiinienge feßt iverdeii, imvieiveil d!e Seelenzahl niit'vielt, ivie weit das Vand oder die Städte bevorzugt iverden Mid »nviesern die Parität zwucheii Drthodor »nd Reolog bernikiichtigt iverden »oll, davon kein Wort. Das, ivas, wenn dies »berhaupt möglich, beziiglicii des Dberrats und »einer In sanunenfeßiing eine geivine Beruhigung geben konnte, das bleibt dunkel. Der Wahlmodiis der beiden Rabbiner des engeren Rates ivird eben falls ui Bukunft nur dem £ bereit t überlassen. Die elfte Iorderung der Billigkeit an ein tttefeß, das verschiedene Religionsparteien eine gement sanieDberbehörde geben will, in doch, das; vor allein klar gezeigt wird, in ivelche»! BerhältniS diese Parteien vertreten fein iverden. Man hat es verfäuuit, diese Klarheit zu schaffen und mir verhehlen es nichk, das; mir in dieser Beriäuinins eine Absicht nierken, die uns fehl verNiinint. Es ist »»möglich, ohne die erneu t'Vcbotc Oer Toleranz;» i-aleße», »her vafchiedene Konfef »!onen eine Religionsbehörde zu »'eben. WaS an .Vautelen zur Sicherung der religiösen ,^-rei heit in dein vorliegenden Entwurf geboten ivird, ut, mit vielleicht einer Ausnahme, bloßer Schein, ,ton »nt die'eni Plane einer Dberrntsvenafsung in Heuen' vir lca. Der atl» der leßten Iahresvasammlung der Jevmh ('o)onisation Assocrnuon afiailetk Iahrep bericht für l'.-'ö gibt euien lleberblick über die verschiedenen Iiinitutionen und Tätigkeitsgebiete dieser großen!üdischen Hilfsorganisation nnv deren Entivicklung. lieber deii iviilitignen Teil der von der 4<> Millionen Stiftung des Baroit Hirsch geleistete» Arbeit, die Argentinischen Molo nie», haben wir bereits jüngst berichtet. Wir könne» uns daher hier auf die ׳Besprechung der anderweitigen Venningen der Iea ui Amerika, Asien und Europa befchränken. In Brasilieit bei'lßl die Iea tut Staate Rio Grande do Sul eine aus etwa 4<» Inrmelu bestehende Kolonie, die ui der leßten B»'it nur wenig zugenoiimien hat. Die dort erzielten Resultate find infolge verschiedener Ilmnände nur geringe. Weit be deutender find die aus den Bereinigten Staateit zu verreichnenden Ergebnisse. Die vom Baro»! Hirfch,vond begründete «♦Vewerbefchule ui Reiv Bork nunnit!ährlich zweiinal 1 ♦V.» Schüler an»; sie hat ivahrend der;-Jett ihres Benehens I'-'hi Handiverker herangebildet. Die Iarmichule nt Woodbine hat in den leßten Jahren nicht pro spenert. Die Hilfsge'ellschait für Ackerbau und Handiverk hat die Aufgabe, |iib!1׳t>e Iarmer und Handwerker durch Darlehen zti ♦orderil und neu Eingewanderten eine Beschäftigung zu verschaffe» Die Bohl der von der Gesellschaft unterftüßten Vandwirte betrug tut Jahre 1 *.«•♦> 1.VH2. Die meinen derselben sind in Reiv Bork und Reiv- Ierfeli angeiiedelt. Sie besitze» zusammen lp'.'»4.".4 Acres Vand, die samt den landivirtschastlichen vöeräti'chasteii einen Wert von 7♦.׳I»>»»4'.« Dollar repräsentieren. An Darlehen hat die Gesellschaft un Berichtsjahr >'׳'.« d»'.4 Dollar vergeben: dazu koinmt noch etn Darlehen von 10.י«י«ד Dollar an eine SchweNer Bereinigung in Baltimore, die dort;'י>0י Acres Vand für Anfiedelungszwecte er ivorben hat. Die Rückzahlungen gehen von den Entleihern regelmäßig ein. Bon großer Wich- »gleit ift das sogenannte Reinoval-Monntee der biefeUfchaft, welches die Ansammlung der Einiviin derer an den großen Vandungspläßen verhtnder» und »ie über die verschiedenen Staaten der Union verbreiten soll. Dies ift mt Jahre 1H0T» bei *üX).'» Personen geirhehen. Das Baron Hirsch

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