Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 47 (1906)
- Issue
- 3 (18.1.1906)
- Date
- 1906-01-18
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2446951-9543451-9886664--0052-7374567- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
11 Der IsraeMÖl IS. ülnmiar 19 Db 2». Destcllj!7 b bl.׳ -17. 3u0rflanfl. ^rniiht'urt n. W., den Ter Israeli! erscheint!eden Tonnerstag. Abo«ueme«tS: «'sewöbutiche lilusgabe ''stk. lvicrleljayrilch, Hetiausgadc aiu ':1«.׳>«druckt'>'p>cr >stk.;*. dierleliabrlich 1 kiuslaiidc Preise i׳ir die ür.®. Ausgabe - Kt, 'HufcUV'b 1 Rnb., '^uglanb i »!׳, Anr׳r!?a >> et--. :stKdertünd,.יג־, 1 ׳* tt, 1 Ad-7m-׳mein» de» aUc* Pc>>l,׳»»»akte11. Bt«i,da»dlungeu. K-wie direkt d,׳i der (rrpedition, ,Henausgabe nirr direkt Inserate: :י*י Pfennige für die seckSgespaktene Eolonel Ieike. R1k>ckt Tarie. Inicraienannabine nur durch Haasenstein & Vogler A ui Iranksurl a. M. und derer» Filialen. Diese Nummer ist 16 Letten stark. Fiat Jnstita, pereat — ',«Mche Uolk$$(bule!?einer kurzen, in unserem Blatte s. Zt. ver öffeni'.icdten Eingabe hat der rührige ״Berbans der deutschen Juden" jetzt eine umfangreiche Denkschrift über d»n Boltsschulgesetzentwurs folgen lasten, die er den jüdischen Gemeinden mit der Aufforderung übersendet firfi den nnm sJI1>rfmnh1> rtpft״rf+״rt *)IntrXrrn anzuschließen. Was den Leser jener ersten Eingabe nur als dunkle Ahnung überkam — mit erschreckender Deut lichkeit klingt es aus jeder Zeile der Denkschrift heraus: Hier wird die jüdische Volksschule das Palladium jüdischer Jugenderziehung, im Prtnzipr preisgegeben, preisgegeben von denen, die sie retten wollen, und um das Linsengericht einer formalen Gleichberechtigung das Erstgeburtsrecht der Len ganzen Menschen ergreifenden Vollschule in den Wind geschlagen! Dieser Tatsache gegenüber muß jede Rücksicht schweigen, die auch wir sonst dem guten W'sten der Verbandslciter gegenüber in einem Augenblicke Interessen zu Hilfe kommen — möchten. Der dcm preußischen Abgeordnetenhause vorliegende Schulgesetzentwurf enthält die Bestimmung: ״Den Schulverbänden ist überlassen, die vorhandenrn öffentlichen jüdischen Volksschulen zu erhalten, oder bei der Schulaufsichtsbehörde ihre Anslösung zu beantragen." ״Dun sie letzteres." wird in der Begründung hierzu vriurrli, ״so müssen die Schulen als öffentliche eingeben." Schulderbände sind im allgemeinen die Kommunen. Es ist also nach dem Entwurf in das Belieben der Komraunen gestellt, ob die bestel-rnven jüdischen Volksschulen erhalten bleiben oder nicht. Da nun aber die Kommunen in ihrer großen Mehrzahl mit Freude die Gelegenheit ergreifen werden, sich der ihnen durch die jüdische Volksschule erwachsenden Lasten zu entledigen, so wäre mit der Annahme erwähnter Bestimmung durch den Landtag der Untergang der meisten jüdischen Volksschulen Preußens entgültig besiegelt. Wie stellt sich der Verband zu diese: für uns wichtigsten Bestimmung des Gesetzentwurfs? Er stellt den Antrag, das Abgeordnetenhaus möge dieselbe zusammen mit einer anderen Bestimmung des Entwtirfs: ״Die Aufhebung öffentlicher Volksschulen brdarf der Genehmigung des Unterrichtsministeriums oder erfolgt auf seine Anordnung." du.ch folgende Vorschrift ersetzen: ״Die Auflösung vorhandener Volksschulen erfolgt ans Antrag des Schulverbandes durch den Unterrichtsminister. Die Auflösung einer VcllS s»ht!le, an welcher Lehrkräfte eines einzelnen Glau bensverbandes anzustellen waren, ist, falls im legten Kalenderjabr mindestens zwölf Schulkinder demselben Glonbensverbandes mit Einschluß der Gastichulkii'der die Schule besucht haben, nur zu lästig wenn gleichzeitig der Schnlverband für den Religionsunterricht der Schulkinder dieses Glaubensverbandes an einer öffentlichen Volksschule AtM« « — ,."ז*.m. l •. r ״ ״ -CV^UtU|l UU1? VVIVIU bensverbandes sorgt." In der Begründung zu diesem Antrag wird immer nur auf die U n t e r s ch i e d e hingewiesen, die der Reaiernngsentwurs zwischen den jüdischen und den anderskonfessionellen Schulen macht. M i t keinem Worte aber ist davon die Rede, daß die jüdische Volksschule als etwas für das Judentum Wert volles, ja Unersetzliches zu betrach t e n sei. Ueberhaupt wird an keiner einzigen Stelle der Denkschrift ausdrücklich die Erkaltung der jüdischen Volksschule verlangt. Die For dcrungen, die der Verband gegenüber den derschiedenen. die jüdische Volksschule anders als die chnftuchen i-c>/1irivti1u׳»i1 -^icütn oev »iniwurifi flui* stellt, sind lediglich dem vom Verband überall nachdrücklichst oerkretenen Prinzip der Gleichberechtigung der Konfessionen entsprungen. In genau entsprechender Weise wie die christlichen Konfessionen, so sollen auch die Juden behandelt werden, das ist das Verlangen des Verbandes. Eine sehr beachtenswerte und auch berechtigte Forderung, die aber für uns mie überhaupt für den gesctzcstrcucn Juden erst in zweiter Linie in Betracht kommt, als eines der verschiedenen Momente, durch die unser Streben nach einer unbe hinderten Erfüllung der von der Dhora ׳.!ns gesetzten Pflichten gefördert wird. Ungleich wichtiger jedoch als die vollkommene Gleichstellung mit den anderen Bekenntnissen ist uns im Gegensatz zum Verbände di׳ Erhaltung unserer jüdischen Volksschule als eines hauptsächlichen Faktors in der Erziehung der jllbischen Jugend, zu einem dem göttlich«» Gesetze gemäßen Leben. Ter Verband hat den Antrag zweier ׳hm nahe stehender gesetzestreuer Rabbinern, er möge für diese dringende Forderung seine Stimme erheben, mit der Begründung abgelehnt, eine Bemühung zur Er- Haltung der jüdischen Volksschulen sei aussichtslos! Aussichtslos — in einem Augenblicke, da die Regierung ihr prinzipielles Verständnis für die Segnungen der konfessionellen Schule unzireiheutig on den Tag legt, aussichtslos in einen, Augenblicke, da die führenden Parteien de« Adge» ordnetenhauses in der konfessionellen Sckvle allein alles Heit für die Entwicklung de« Potrsiedens er blicken! Das verstehe wer kann! Wenn man freilich die Denkschrift des Per Landezur Hand nimmt, so gelangt man zu Euer ganz anderen Ansicht von den Motiven dieses ablehnenden Verhaltens. Es wird darin für eine Bestimmung eingetreten, wonach Eltern berechtigt sein sollen, ihre Kinder auch, wenn om Cite eine jüdische Schule bestellt, in eine andere Schule zu schicken. Es wird ausoesührt. daß von 24,022 jüdischen Volksschultindern 1 s 4ו...1׳ר׳« u«:.. ־׳ ... vi. ..... w . וז.._!x.o.. .. י— WM »V11 VII fc/Ult 11 i UlllU MUJtri’illUUIlUtli{ als christlich konfessionelle behandelt werden. Tann heißt es weiter: ״Durch Herausdrängung dieser Z1,92!s jüd. Kinder oder eines erbeblicken Teiles derseiden aus den Schulen, in oenen sie jetzt unterrichte! nxrden, würde die Gemeinsamkeit des II n t e r r i ch t s auch an einem Punkte, ivo sie bereits jetzt vorhanden istzerstört werden. ... In nicht wenigen Fällen würden dann die Eltern ... die Kinder — statt, wie bisher, der Volksschule — höheren Schulen zuführen, bei denen die Scheidung nach Glaubeneoerbänden nicht ihren Kindern den Eintritt verwehrt." Wir fragen hiernach jeden, der lesen kann: Daß der Verband sich nicht um die Erhaltung der jüdischen Volksschulen bemüht, hat das seinen Grund darin, daß er dieses Z׳el für unerreichbar dält, oder ist nicht vielmehr diese merkwürdige Reserve daraus zurückzuführen, daß er im Innern seines Herzens gar nichts von der jüdischen Volksschule wissen will? Sein Ideal ist die Ge m e i n s a m k e i t des Unterrichts für vje verschiedenen Konfessionen, wie n an dieser Stelle verraten hat. die S i m u l t a n s ch u l e ist für ihn die beste Schulform. So wenig diese Stellungnahme den einzelne״ Urhebern der Dentschnft als Ausdruck ihrer politischen Gesinnung verübelt werden kann, so verhängnisvoll wäre es doch, die Denkschrift als eine Kundgebung etwa der Gesamtjudenheit passieren zu lassen. Wohlweislich hat der Verband diese seine Vorliebe für die Simnltanschnse nicht als Grund fiir sein ablehnendes Verhalten gegenüber den Anträgen der beiden Rabbiner angegeben. Er ist ssch bewußt, daß er damit bei feinen gesetzestreuen Mitgliedern nicht auf Zustimmung zu hoffen hätte. Darum sagt er: Di« Erhaltung der jüdi׳ schen Volksschulen ist je doch nicht durchzusetzen: wir stehen deshalb von einem darauf gericdleten Verlangen ab. Man vergleiche nur mit dieser sonderbaren Ausrede eine ganze Anzahl von Anträgen d«s Verbandes an das Abgeordnetenhaus, worin derselbe — allerdings mit Beziehung auch auf christliche Volksschulen — Forderungen aufstellt, die l Ui m