Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Volume
- 2 (1835)
- Issue
- 7 (7.1835)
- Date
- 1835-07-01
- Page
- Seite 244 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/7166791-7167212-8877246--0702-7167527- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
So war also dem Israeliten geboten, stchS Tage der Arbeit zu zählen>und dannenen Ruhetag, jene sieben Wochen, ^und^dann, am fMzitzsten Tage, einen Festtag, sechs Iah» und/dänn ein Nuhejahr, siebenmal sieben Jahre, und demn, im fünfzigsten Jahre, ein Jubeljahr, d. l. ein Jahr der Befreiung, wo der israelitische Knecht frei wieder nach Hause ging, wo die verkauften Aecker ohne Lösegeld/wieder an die ursprüngliche Familie zurstck fielen. , / . Nach dem Schicksale unsere Volkes »können wir jetzt nicht mehr Nuhejckbre und Jubeljahre halten, denn in Erfüllung ging daS Wort des Herrn (K. 26, V. 34.): Hann wird das Land seine NuhetaK und -Iahte abtra-en nx^'y^Z^lalle Tage der Verwüstung. Wir können nur noch die Ruhetage und die Festtage der sieben Wochen, Schwuoth, feiern, und die sieben Wochen zählen. Da fragen wir unS denn, wekcheS ist/der Sinn dieser Gesetz-, zu zählen Tage unö Wochen und Jahre, und diese zu trennen durch Ruhe- und Fefttagß^ourch Ruhe» t»nd Jubeljahre? welches war und ist der Zweck dieser Gesetze? was sollten und sollen und müssen sie/in uns bewirken? Und solche Frage, Israeliten, geziemet rchs sthr, und ihre Beantwortung. Denn nicht verlangte de^ Herr und mehlten unsre Gesetzgeber, daß Israel Gesetze» befolgen sollte blindlings und ohne Verstand: sondern ihren Smn zu begreifen, und in diesem echt frommen und religiöses Wnne si?^ auszuführen. Darum heißt es in un- Ferm täglichen GebeteNicht bloß: Barmherziger Vater, "lege in unser Herz Su beobachten und zu tJuft alle Worte deiner Lehre, söndety noch dorher: zu ^versiehoUßMb zMhegteifen, zu hören, zu lernen und zu lehreZ alle Worte deiner Lehre! Min» Feenndei Schen wir heut« von allen anderen -»sonderen Bedeutungen der angeführte« Gesetze ab, und