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Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin · 1835-03-01 · 3 (3.1835) · p. Seite 107

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Journal
Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
Volume
2 (1835)
Issue
3 (3.1835)
Date
1835-03-01
Page
Seite 107 (sequence 4)
Language
German
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VII. X Zweiter Bericht über die Synagogenordnung der Gemeinde zu Kopenhagen. ' Zweite Abtheilnng: Liturgie. L^er Zweck dieser Liturgie, ist, den bestehenden Gottesdienst zu ordnen und, ohne das Charakteristische/ deS Israelitischen auszulöschen, den rituellen Handlungen eine andächtige Form zu geben, damit im Vereine mit ihnen daö lebendige Wort deS Predigers wirken kann, und so eiye Läuterung der überkommenen Grundlage hereinkomme, ohne daH der Willkür Raum gelassen werde. Der Inhalt der Liturgie ist daherr die Anordnungen für den Gang in den gottesdienstlichen Handlungen; Bestimmungen für den Vortrag; Folge der Gebete auf einander u. s. w. — Das oberste Gesetz jeder gottesdienstlichen Handlung kann nichts anders als der heilige Ernst, die Würde und Haltung fein. Daher auch die Verrichtung einer solchen ein genaues Stadium erfordert. Darum kann weder an Wochennoch Festtagen ein Anderer den Vortrag haben, als die dazu angestellten Kirchendien er. (Ausgenommen ist der Abschnitt YN21 am Tage einer Beschneidung für den, der diese verrichtet.) Auch die Kadisch-Gebete werden vom Hotsänger vorgebetet, und die Leidtragenden beten zufa ckmen still nach. Die Kohanim beten das Mil einstimmig nach der einstndirten Melodie; /ollten Etliche dieselbe nicht zu singen vermögen, so dürfen ste nicht anders als mit gedämpfter Stimme den Worten folgen, um die Harmonie nicht zu störeü. s 8^ ,

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