Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Volume
- 2 (1835)
- Issue
- 2 (2.1835)
- Date
- 1835-02-01
- Page
- Seite 104 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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V 104 m fünfte, d. i. letzte Abschnitt ver ersten Äbtheilung noch einen Blick auf die Gemeind^. Eine vollkommene und Stille ist ihr zum Gesetz gemacht, jedes zum Mbet nicht gehörige Geräusch und Gespräch untersagt. Der fungirende Kirchenvorsteher entscheidet jede vorfallende Streitigkeit, uNd steuert jeder Störung; seinen Entscheidungen muß augenblicklich gehorcht werden: doch steht eS frei, sich nach dein Gottesdienste zu beklagen, und gibt dann der übrige Vorstand Watisfication. Niemand darf in des Andern Gerecht^aM greifen. — Schließlich ist noch hervorzuhebe^, daß bei Trauungen das Brautpaar EinlaßbilletS austheilr, und, iwenk^ dieses es verlangt, Niemand ohne ein solches eingelassen wird, ,! - . . Dies sink die Grundzüge deS Synagogen-Reglements. Man muß gestehen, daß eS wahrhafte Angemessenheit, und die paffende Heiligkeit, Würde und Andacht zum Zwecke chgt, und^dieselbe auch erreicht, ohk^e zugleich dem Alterthümftchen deS Gottesdienstes mehr zu nehmen, a!S gerade seinen .ÄMM so daß der hell polirte Stahl zum Vorschein kommt, ste gehen nunmehr zur zweiten Abtheilung , zur Liturgie- »er, die, noch wichtiger, in einem «eiten Berichte auch noch ge »uer dargfstellt werden soll. Die Wichtigkeit und daS I rreffe der Hache wird es daher vertheidigen, wenn wir w läufiger sind. j I Werlchtkguntz. , Sette . 8 von unten ließ r Fr-