Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Volume
- 2 (1835)
- Issue
- 2 (2.1835)
- Date
- 1835-02-01
- Page
- Seite 103 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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' M ..,!! -—-.---. .. ,.„; ,.',-«7'ch^-.^ , > > ^"1 zu corrigiren «. s. f., und während des LhoralesenS in der Synagoge anwesend zu fein, umndthi^enfallö dasselbe zu übernehmen. — Der Unterbedienten sind wenigstens drei erforderlich, von denen der Äne. ihr 6hef ^ist. Sie haben für Reinlichkeit der SynagogeL für die Ordnung in denGeräthen, für Deffnung und Schließung, und für die Ruhe während deS^GotteSdienstes zu sorgen, indem M, jedoch selbst möglichste Ruhe beobachtend, die Ruhestörer vermahnen. AußerdHn besorgen sie die Anzeige de^ MizwoS «Ehrenh der Woche u. s. Der vierte Abschnitt enthält die der Mizwos. Der funqirettde Vorstehe^'hat daS Leigen/ doch fü h r t d e r V o r l e se r die „ an d (1') f e l b Nur die am Sabbath Vormittag und an den Festtagen gehen die Reihe Herum, und werdm in der Woche vorher denen, die an der Reihe sind, angezeigt; zur übrigem Zeit und die ayderweirigen Mizw^' "mhMt^ del^Borsteher nach Belieben den Anwesenden, die dadurch ihr Anrecht auf Verordnungen d zu diesen alle , die sie mögen zur Gezweichai von feiner die nicht verlieren. Berechtigt si einen Stuhl in der Synagdge haben, meinde beiträgen oder nicht. Wer aber /'^keinen Gebrauch macht, wird Nnge!sehen,^alS Habe er freiwillig darauf verzichtet, und erhä tt kein« w i e d e r. Wer nicht Maphtir sagen will , sagt die Segenssprüche, und läßt die Haphrora vom Vorsänger verlesin. — Der Prediger erhält eine/'Ä am Sonnabend vor oem Neumond, an jedem ersten Festtäg, am Versöhnungstäge, an N' D2NV, als Es darf nur ein Mifcheberach gemacht werden. I werden an Festtagen nicht berücksichtigt; zu ihnen gehören auch die, die eine Ärankheit uberstandeüz sind deren Viäe, so können Ä NWin stattsindent sie müssen sich zwei Tage zuvor melden. Ein NW N2 kasiy n VesMorgenS sMer melden, n, daß er "zum Leinen mittag von Sonnabend löi n e n, wird jeooi aufgerufen, muß aber auch dazu sich14 ^alge und ein ZWniß vom Prediger befähigt ist