Rechenschafts-Bericht
- Journal
- Rechenschafts-Bericht
- Volume
- Siebenzehnter Rechenschaftsbericht für das Jahr 1881 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 32)
- Language
- German
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§ 13. Die Mitgliedschaft, sowie alle Rechte und Ansprüche . an <K Verein verliert, wer trotz zweimaliger Mahnung mit seinem Jahresbeiträge i; Rückstände bleibt, wer freiwillig aus dem Amte scheidet, oder wer o! eigenes Verschulden seiner Stelle entsetzt wird. §§ 18—20. Das Yereinsvermögen teilt sich in den eisernen Fond* in den Verwendungsanteil des Jahres und in den Reservefond. , Der eiserne Fond, das Grundkapital, wird vermehrt durch die Einkaufs gelder, die Hälfte der Jahresbeiträge, durch Schenkungen und Vermächtnis" insofern für beide Letztere vom Geber oder Erblasser nicht andere Bestimmunge getroffen werden. — Den Verwendungsanteil des Jahres bilden di Zinsen des eisernen Fonds, sowie die andere Hälfte der Jahresbeiträge. — De: Reservefond ist der zur Bestreitung ausserordentlicher Unterstützungen " aussergewöhnlichen dringenden Fällen zu bildende Fond, der jährlich auf d" Höhe von 900 Mark gebracht werden muss. § 24. Die Verwaltung besteht aus 9 Mitgliedern. Der ständige Sitz i und bleibt zu Frankfurt a. M. und kann niemals nach einem andere Orte verlegt werden. § 36. Am Schlüsse jedes Rechnungsjahres ernennt die Verwaltung au der Mitte der Vereinsmitglieder drei Revisoren, Welchen die vom Cassie aufzustellende Bilanz, sowie die Rechnungen und Belege, ferner die sämtliche Effecten und der Cassen-Barvorrat des Vereins zur Prüfung vorzulegen sind. *' Alljährlich werden Vermögensbilanz und Rechenschaftsbericht gedruckt u unter die Mitglieder verteilt. .