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Rechenschafts-Bericht · 1880-01-01 · Sechzehnter Rechenschaftsbericht für das Jahr 1880 (1880) · p. Seite 29

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Journal
Rechenschafts-Bericht
Volume
Sechzehnter Rechenschaftsbericht für das Jahr 1880 (1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 29 (sequence 31)
Language
German
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insofern für beide Letztere yom Geber oder Erblasser nicht andere Bestimmungen getroffen werden. — Den Verwendungsanteil des Jahres bilden die Zinsen des eisernen Fonds, sowie die andere Haltte der Jahresbeiträge. — Der Reservefond ist der zur Bestreitung ausserordentlicher Unterstützungen in aussergewöbnlichen dringenden Fällen zu bildende Fond, der jährlich auf die Höhe von 900 Mark gebracht werden muss. 4 § 24. Die Verwaltung besteht aus 9 Mitgliedern. Der ständige Sitz i&t und bleibt zu Frankfurt a. M. und kann niemals nach einem anderen Orte verlegt werden. § 36. Am Schlasse jedes Rechnungsjahres ernennt die Verwaltung aus der Mitte der Vereinsmitglieder drei Revisoren, welchen *die vom Cassier aufzustellende Bilanz, sowie die Rechnungen und Belege, ferner die sämtlichen Effecten und der Casseu-ßarvorrat des Vereins zur Prüfung vorzulegen sind. — Alljährlich werden Vermögensbilanz und Rechenschaftsbericht gedruckt und unter die Mitglieder verteilt.

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