Rechenschafts-Bericht
- Journal
- Rechenschafts-Bericht
- Volume
- Dreizehnter Rechenschaftsbericht für das Verwaltungsjahr 1877 (1878)
- Date
- 1878-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 29)
- Language
- German
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insofern für beide Letztere vom Geber oder Erblasser nicht andere Bestimmungen getroffen werden. ~ Den Verwendungsantheil des Jahres bilden die Zinsen des eisernen Fonds, sowie die andere Hälfte der Jahresbeiträge. —. Der Reservefond ist der zur Bestreitung ausserordentlicher Unterstützungen in aussergewohnlichen dringenden Fällen zu bildende Fond, der jährlich auf die Höhe von 900 Mark gebracht werden muss. § 24. Die Verwaltung besteht aus 9 Hitgliedern. Der ständige. Sitz is t und bleibt zu Frankfurt a. 11. und kann niemals nach einem anderen Orte rerlegt werden. , § 36. Am Schlüsse jedes Rechnungsjahres ernennt die Verwaltung aus der Mitte der Vereinsmitglieder drei Revisoren, welchen die vom Gassier aufzustellende Bilanz, sowie die Rechnungen und Belege, ferner die sämmtlichen Effecten und der Cassen-Baarvorrath des Vereins zur Prüfung vorzulegen sind.— Alljährlich werden Vermögensbilanz und Rechenschaftsbericht gedruckt und unter die Mitglieder vertheilt.