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Rechenschafts-Bericht · 1909-01-01 · Vierundvierzigster Rechenschafts-Bericht für das Jahr 1908. (1909) · p. [Seite]

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Journal
Rechenschafts-Bericht
Volume
Vierundvierzigster Rechenschafts-Bericht für das Jahr 1908. (1909)
Date
1909-01-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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I. Vorwort Der Vorstand der „Achawa" hat einen schweren, unersetzlichen Verlust zu beklagen. Herr Konsul Adolf Baer-Goldsehmidt ist am 30. März 1908 nach kurzem Krankenlager aus dem Leben geschieden. Als zu Beginn der siebziger Jahre unser Verein seinen Sitz nach Frankfurt verlegte, war Adolf Baer bereits eifriges Mitglied des Vorstandes, und im Jahre 1894, als Adolf Teblee dahinschied, übernahm er den Vorsitz in der Verwaltung. Vierzehn Jahre hat er dieses Amt zum Segen der israelitischen Lehrerwelt bekleidet und mit unermüdlicher Arbeitskraft und peinlicher Gewissenhaftigkeit jede freie Stunde der „Ächawa" gewidmet. In der Tat war er wie wenige für dieses schwierige Amt geeignet. Mit seinem scharfen, durchdringenden Geiste verstand er, sich in die verwickelten Verhältnisse des Lehrerstandes hineinzufinden, und mit seinem edlen, von wahrer Religiosität erfüllten Herzen war er von Liebe zu den Lehrern beseelt und suchte zu helfen, wo es not tat. Im Verkehr nach aussen und im Vorstand bekundete er ein vornehmes und verbindliches Wesen, das jeden gewinnen musste, der mit ihm in Berührung kam. Unter einem solchen Vorsitzenden gedieh die „Achawa", und wie freute er sich ihres Wachsthums! Aber nicht nur helfen wollte er der israelitischen Lehrerschaft, er war auch bestrebt, sie zu heben. Nach seiner Ansicht sollte dem israelitischen Lehrer das drückende Bewusstsein genommen werden, dass er in Tagen des Alters auf die Wohltätigkeit von Glaubensgenossen angewiesen sei; er vertrat stets den Gedanken, dass Staat und Gemeinde auch für die Jugendbildner hinlänglich sorgen müssten. Die „Achawa" aber war nach seiner Meinung, der sich auch die Keichsbehörde, das Eeichsversicherungs-Amt, anschloss, eine auf Wohltätigkeit gegründete Versicherungs-Anstalt; jedes active Mitglied sollte ein Recht auf Unterstützung für sich im Kuhestand, für seine Hinterbliebenen nach seinem Tode haben.

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