Mannheim
Compact Memory

Rechenschafts-Bericht · 1896-01-01 · Einunddreissigster Rechenschafts-Bericht für das Jahr 1895. (1896) · p. Seite 33

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Rechenschafts-Bericht
Volume
Einunddreissigster Rechenschafts-Bericht für das Jahr 1895. (1896)
Date
1896-01-01
Page
Seite 33 (sequence 35)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/6485886-8150526--0925-6485160
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

i§ - Anhang. Auszüg aus <te& Statuten. (Nach dem Beschlüsse der CfeneralyeTsämMlüng tÖM 14. Oktober 1889). §§ 1 u. 2. Der im Jahre 1864 gegründete Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland führt den Namen 95 A C Ii a W a " (Brüderlichkeit) und bezweckt, seine dauernd oder zeitweise dienstunfähig gewordenen Mitglieder - sowie die Hinterbliebenen von verstorbenen Mitgliedern nach Kräften zu unterstützen. § 3, Der Yerein besteht aus aktiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Letztere entiichten den Jahresbeitrag (Mk. G) eines aktiven Mitgliedes, ohne Anspruch auf Unterstützung erheben ztl können; dieselben sind von der Zahlung des JSinkaufsgeldes befreit; sie genießen alle Ehrenrechte der aktiven Mitglieder. Durch Zahlung einer einmaligen Spende von Jlk. 150 kann die lebenslängliche Ehrenmitgliedschaft erworben werden. §§ 4 und 5. Zur Erwerbung der aktiven Mitgliedschaft ist jeder in einer Gemeinde oder an einer öffentlichen Schule nach den betreffenden Landesgesetzeii oder Gemeindebestimmungen angestellte israelitische Lehrer, der das 40. Lebensjahr noch nichtübersehritten hat, berechtigt. Gleiche Berechtigung haben die im Amte stehenden Eabbin er. — Anmeldungen gehen an den Vorsitzenden. Dem Aufnahmegesuch ist beizufügen: a. ein* von der betr. Staatsbehörde ausgestellter Nachweis über das bestandene Lehrerexamen und über Anstellung; b. die amtlich beglaubigte Angabe über das Alter des Angemeldeten und seiner Kinder; c. ein mit amtlich beglaubigter Unterschrift versehenes ärztliches Gesundheitszeugnis nach vorgelegtem Fragebogen. §§ 7 und 8. Das Emkaufsgeld eines aktiven Mitgliedes beträgt bis zum zurückgelegten 25. Jahre 15 Mark, bis zum zirrückgelegten 30. Jahre 30 Mark, bis zum zimickgeiegten 35. Jahre 45 Mark, bis zum zurückgelegten 40. Jahre 00 Mark. — Der jährliche Beitrag ist 6 Mark, §§ 9 und 10. Anspruch auf Jahres-Unterstützung haben die durch Altersschwäche oder Krankheit dienstunfähig gewordenen Mitglieder, so lange die Dienstunfähigkeit fortdauert, und' zwar von dem Zeitpunkte an, wo das dienstliche Einkommen ganz oder teilweise aufhört und sie kein anderes e n t s j) r e e h e n d e s Einkommen haben; ferner die Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder, erstere, so lange sie im

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.