Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 2 (1916)
- Issue
- 8 (12.1916)
- Date
- 1916-12-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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daß darüber ein abschließendes Urteil gefällt werden soll.. Vielleicht aber veranlassen nachstehende Ausführungen zu einem nutzbringenden Gedankenaustausch, wozu die Spalten unserer Blätter den Freunden in Feld und Heimat zur Verfügung stehen.- Dank dem Entgegenkommen sowie dem Verständnis der Behörden für die rituellen Bedürfnisse jüdischer Soldaten ist es diesen im Falle ernster Verwundungen oder Erkrankungen meist ohne Schwierigkeiten möglich, wenn sie ihre dahingehenden Wünsche von vornherein beim Abtransport von draußen nach einem heimatlichen Lazarett geltend machen, in ein jüdisches Lazarett eingeliefert, oder andernfalls wenigstens auf entsprechenden Antrag von dem Einlieferungslazarett aus dorthin verlegt zu werden. Auch für die Verbringung militärischen Erholungsurlaubs ist - wenigstens an einigen Kurplätzen - Gelegenheit zum rituellen Leben geboten. Wo aber die Vorarbeit der gesetzestrcuen Kreise neu einzusetzen hätte, das ist die Schaffung von Erholungsstätten für Kriegsteilnehmer, die durch die Entbehrungen des Schützengrabenlebens, durch Krankheit oder Verwundung dermaßen körperlich geschwächt sind, daß sie späterhin zur Unterbrechung ihres Berufslebens zwecks Knrgebrauch oder längerer Erholung gezwungen sein werden. Ihnen muß Gelegenheit geboten werden, für die Zeit der Ausspannung einen gemütlichen, sachgemäßen und in ritueller Beziehung einwandfreien Aufenthalt ohne übermäßige Kosten zu finden, und solche Gelegenheiten in ausreichendem Maße ietwa nach der Art der „Deutschen Kaufmannserholungsheime") zu schaffen, müßten sich die führenden Vereinigungen, finanzkräftige Kreise, jüdische Firmen, Aerzte und sonstige Sachverständige jetzt schon zusammeufinden. Mit guten Erfolgen wird seitens der militärischen Behörden die Heranbildung der Kriegsbeschädigten bis zur Wiederergreifung ihres ehemaligen oder eines ihrer jetzigen verminderten Leistungsfähigkeit entsprechenden neuen Berufes betrieben. Eine große Aufgabe erwächst aber auch hier insbesondere wieder den damit befaßten gesetzestreuen Verbänden, wenn es sich nach der Heimkehr unserer Feldgrauen darum handelt, den vielen durch den Krieg existenz- und brotlos gewordenen auskömmliche Stellen zu beschaffen, in denen sie nunmehr nach den Jahren der Entbehrrmg und Gefahr einigermaßen gesichert ihren Berufen nachgchen können. Es soll hier durchaus nicht verkannt werden, daß viele Geschäftsinhaber in dankenswert großzügiger Weise ihren durch vaterländische Pflicht aus ihrer Berufs-