Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 10/11 (Oktober-November 1918)
- Date
- 1918-10-01
- Page
- Seite 28 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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28 sammengehörigkeitsgefühls sollen die verschiedenen Gruppen häufiger Treff-Fahrten unternehmen. 8 8. Die Esra-Gruppen haben darauf zu achten, daß sie immer mit oder neben, nie aber im Gegensatz zu den örtlichen Agudas-Jisroel- Jugendgruppen oder anderen gesctzestreuen Jugendvereinen arbeiten, daß insbesondere die Tätigkeit der Lernvereine und die Veranstaltung von Schiurim nicht beeinträchtigt wird. Bei Konflikten haben die Esragruppen die Entscheidung des G.-A. anzurufen. § 9. Es wird ein Bnndesabzeichen geschaffen, das für gute Mitarbeit verliehen wird. Der gemeinschaftliche Gruß ist „Chasak", grammatikalisch geändert je nach Anzahl und Geschlecht. Es wird ein gemeinsames Liederbuch eingeführt. 8 10. Die Wandergruppen zerfallen in Knaben- und Mädchen-Abteilungen, die möglichst getrennt wandern sollen. Es wird empfohlen, eine Einteilung nach Altersstufen einzuführen. 8 11. Das Organ bilden die Blätter der A.J.J.O., die dem Esra eine Rubrik zur Verfügung gestellt haben'. 8 12. Die Feststellung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch die Esra- Gruppen. Diese haben mindestens 25% ihrer Einnahmen aus Bei trägen an die Bnndeskasse abzuführen. 8 13. Jede Esragruppe kann sich Zusatzparagraphen zu diesem Rormalstntnt schaffen. Diese unterliegen der Genehmigung des G.-A. 8 14- Die Änderungen der Statuten erfolgt auf Vorschlag des G.-A. unter Zustimmung des Delegiertentages der A.J.J.O. 8 15. Der § 2 und dieser § sind unabänderlich. Frankfurt a. M., den 12. September 1918.