Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 1 (1.1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/6467833-8970266-8970267--0487-6467859- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- 20 — fentlich bald kommenden Friedenskongreß. Von den auf dem Thorastandpunkt stehenden Organisationen ist die A. I. die einizge weltumspannende, die Freie Vereinigung für Interessen des orthodoxen Judentums in Deutschland, die orthodoxe Landcskanzlei in Ungarn und sogar die Agudas Hoorthodoxim in Polen vertreten nur die Orthodoxie und z. T. nur einen Teil der Orthodoxie einzelner Länder, somit ist die A. I. d i e Organisation der gesetzestreuen Jndenheit, und es ist ihre Aufgabe, sich schon jetzt zu fragen, inwie weit sie bei der Vertretung ihrer Interessen Hand in Hand mit Organisationen gehen kann, die auf einem anderen religiösen Boden stehen und inwiefern ein Zusammengehen nicht möglich ist. Diesen Fragen hat sie sich jetzt schon zuwenden müssen und zugewandt. Ihre Entscheidung hängt natürlich nicht von ihr allein ab, d i e a n d c r.e n haben auch etwas mitzusprechen, aber jedenfalls ist die Agudoh nicht untätig geblieben: sie hat die Vertreter der einzelnen Landcsorganisationen im Gebiete der Mittelmächte aufgcfordert, sich über die Frage zu beraten und wird zunächst Ende Januar diese einzelnen Landesorganisationen zusammenberufen lassen, damit sie gemeinschaftlich ein Programm feststellen. Im Anschluß an die Frage der Vertretung der orthodoxen Interessen auf dem Friedenskongreß hat sie auch die Erez Jisroel-Frage von neuem aufrollen müssen. Natürlich sieht auch sie es als eine heilige Pflicht an, die Niederlassung von Juden im Heiligen Lande nach Kräften zu fördern, ist doch Mizwas jischuw Erez Jisroel nach einigen Ansichten eine direktes Thoragebot, mindestens aber eine Pflicht, die unsere Weisen auferlegt haben. In einer der letzten Sitzungen des Prov. Komitees hat man sich daher einstimmig dahin ausgesprochen, daß die Förderung der Niederlassung und Siedelungen im Heiligen Lande eine Pflicht der A. I. ist, hat dabei auch betont, daß man von einer reorganisierten Türkei eine systematische Förderung sowohl der Besiedelung als der Entwicklung des religiösen und wirtschaftlichen 1 Lebens erwartet. Daß die A. I. volle bürgerliche Gleichberechtigung für die jüdische Niederlassung verlangt, braucht nicht hervorgehoben zu werden/ sie will viel mehr, will völlige religiös-kulturelle Bewegungsfreiheit für die Siedelung in Stadt und Land bei Wahrung der Staatssouverenität der Türkei. Es sind nicht nur Gründe der Loyalität, die die Betonung des letzten Punktes veranlaßt haben, das Prov. Komitee der A. I. steht vielmehr auf dem Standpunkte, daß die Zugehörigkeit zu einer reorganisierten Türkei die günstigste Vorbedingung für eine gedeihliche Entwicklung der jüdischen Siedelung im religiösen Sinne bedeute. Daß sie es nur für eine Pflicht hält, Einwanderung und wirtschaftliche Entwicklung solcher Teile der Jndenheit zu fördern, von denen sie voraussehen kann, daß sie auf dem Boden Palästinas ein vorbildliches jüdisch-religiöses Leben führen werden, kann jeder ohne weiteres verstehen. Sicherlich werden Eingeweihte noch manches von der Tätigkeit der A. I. vermissen, sicherlich werden andere manches zu kritisieren habcir, was A. I. getan, aber jeder bedenke, durch den Krieg ist die Agudoh aus dem Stadium des Provisorischen noch nicht hinausgekommen, durch den Krieg hat sie nicht die Möglichkeit