Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 1 (1.1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Keine Familien-Anzeige mehr ohne die Agudah-Marke! Überall muß sie gesehen werden, bei großen und kleinen Anlassen, alles muß sich unter ihrem Zeichen vollziehen! Schickst Du ein Geschenk dem Freunde, lädt die Freundin zum Kaffeekränzchen, gibts einen Geburtstag, ein Jubiläum im größeren Kreise zu begehen — immer soll auf dem Kärtchen die Marke ihren Ehrenplatz erhalten. — Immer und überall soll ihr Bild an unsere großen Ziele erinnern und nimmer uns loslassen, bis wir mit Wort und Tat uns der Agudas-Jisroel verschrieben. An! drum, Agudah-Dugend, mit der Marfte in der Rand, zur großen Offeniiue, zum Siege der Agudah! Eine Erwiderung. Von Di-. A. Fraenkel, z. Zt. im Felde. Die von einem Mitglied der Leitung der „Agudas Jisroel" stammende Erwiderung, die sich an meine grundsätzlichen Vorschläge und Anregungen im Novemberhest der „Blätter" anschlotz, veranlassen mich im Interesse der Klärung der Verhältnisse wie auch der einstigen Durchführung mancher der Vorschläge zu einigen Bemerkungen, wobei ich mich augenblicklich auf das Notwendigste beschränken möchte. Der Besprechung der einzelnen Punkte jener Erwiderung soll noch eine allgemeine Erwägung Nachfolgen. Zu 1. Zu meinem lebhaften Bedauern sind die Korrekturbogen des fraglichen Aufsatzes auf dem Wege von mir nach Frankfurt in Verlust ^geraten, und ist dabei neben gar mancherlei Druckfehlern auch der unbestimmte Ausdruck von der „allgemeinen ablehnenden Übereinstimmung" (in der Forderung auf S. 5) stehen geblieben, den ich zugleich mit dem ganzen Satze schärfer präzisiiert hatte und den die Erwiderung mit Recht als vieldeutig bezeichnet. Zur Klärung daher folgendes: Meiner Meinung nach sind die Verhältnisse innerhalb der Judenheit heute und auch noch in der ersten Zeit nach der s. G. w. baldigen endgültigen Begründung der Agudoh und der Konstitution ihres Rabbinischcn Rates zu labil, um dje — in niinder grundsätzlichen Fragen gewiß berechtigte - Forderung „achre rabbim l'hattaus" innerhalb der Gesamtagudoh und ihrer Landesorganisationen auch für die fundamentale Frage durchzuführen, wer Mitglied der Agudoh werden könne. Wer offenkundig nicht auf dem Boden des überlieferten Judentums, d. h. der thauroh schebichesow weschebeal peh steht, das wird im einzelnen Fall immer der Ortsgruppe hinreichend klar erkennbar sein, wobei sich zunächst berechtigte örtliche Verschiedenheiten ergeben und mancherorts (z. B. in ausgeprägt chassidischen Verhältnissen) Wohl auch zwei religiös verschieden orientierte Ortsgruppen nebeneinander entstehen werden. Aber dgr^> einen oberßtm^Hmydsatz der Gesamt-