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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 44. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 44.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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— 884 — Da» Resultat der zu erwartenden Zustimmungs-Adressen und Rathschläge im Auszug durch diese« Blatt so zeitig zu bewerkstelligen, daß bei den nächstjährigen Conferrnzen ein freier Gedankenaustausch darüber stattfinden kann, hierzu wird sich der geschützte Redakteur wohl gern bereit erkläre«. Brakes (Kreis Höxter.) vr. B. Weinstein. (Wir erklären uns nicht blo» hier-zu bereit, sondern gehen gleich selbst auf die Sache näher ein. Wir begrüße» den Vorschlag des Herrn Or. W. schon darum auf« Freudigste. weil er auf de» Weg der Selbsthilfe hinweist, darum möchtm wir auch einen kleinen jährlichen Beitrag sämmtlicher Cultusbeimten — etwa von 50 Pf. — nicht ausgeschlossen wissen. Ja Hr. Or. W. streift mit seinem Borschlage einen von uns mündlich und schriftlich schon vielfach mitgetheilten, nal)eliegcnden Gedanken, der über W.'S Vorschlag noch hinausgcht, nämlich den: die jüdischen CultuS» beamten möchten sich doch ganz nach dem Vorbilde der deutschen Reichsfechtschule» organisiren, nach dem Prinzip: „Biele Wenige mache» ei» Biel, vereinte Kräfte führen zum Ziel!" Wie hatten zur Rcalisirung diese« Gedankens für jüdische Zwecke bereit« am Chanukafeste vor. Jahre« hier, in der GrburtSstadt der deutschen ReichSfechtschulen. eine So»- fcrenz, in der ein Organisationsentwurf zur Berathung kam und in der Wochenschrift veröffentlicht werden sollte. Die Ausführung unterblieb au« dem eine» persönlichen Grunde, weil wir fürchteten, un«, die wir ohnehin schon allzusehr beladen sind, neue zeitraubende Arbeit aufzuladen. Mögen sich junge Kräfte finden, die die Sache mit Eifer in die Hand nehmen und mit Ausdauer fortführen. Au unserer Mithilfe soll'« gewiß nicht fehlen. Unser Blatt stellen wir der Besprechung dicjxr wichtigen Angelegenheit Jedermann zu Gebote, mit der einzigen Einschränkung: Bereit» Gesagte» nicht unnützer Weise zu iviederholcn. Die Red.) Offener Brief au Herrn Prof. I. Gtldemeister in Bonn. von vr. I. Goldschmidl, Veztrt».«abb1ner In Wettburg. (storlsetzunn.i Herr Professor, auf welcher Seite liegt, bei solcher handgreiflichen Verwirrung, da« Bestreben, .harmlos« Christen im Dunkel zu erhalten?- An dieser Stelle ist e», wo Sie in einer Anmerkung die ganze Rabbinrr-Versammlung, die in Berlin am 5. Juni er. tagte, zu Mitspielern an dem alten System von Täuschungen stempeln, weil dieselbe glauben machen wollte, die Worte re* „Genoß-, in der Gesehsprache »Bolksaenoß Nichtjude-, und ger „Fremdling-, ein >taat»rechtlicher Begriff, denjenigen Fremden bezeichnend, der sich von selbst in die Rechtssphäre Israel« begiebt und gegen gewisse Unterwerfungen unter da« jüdische Gesetz gastlichen Schutz genießt, umfaßten alle Menichen-. Warum citiren Sie wieder falsch? Ist da« nicht höchst seltsam, daß jede« Eitat unter Ihren Händen sich verdreht? Freilich so geschickt verdreht, daß der Unkundige kauni die Verdrehung inerken kann. Falsch ist e». daß d>e Rabbiner-Versammlung in Berlin sich mit der Erklärung der biblischen Ausdrücke re* und ger befaßt habe. Die Erklärung der Berliner Rabbiner- Versammlung beginnt: „Im Namen und unter dem Beistände de« einig einzigen Gotte« erklärt die Versammlung Deutscher Rabbiner gegmüber den Verunglimpfungen, welche Haß und Borurcheil in den letzten Jahren auf die Sittenlehre de« Judenthum« gehäuft haben, wa« folgt re.- Die Bedeutung der Ausdrücke re* und ger sind Fragen der philologischen W iss e nschaft, und Fragen der Wissenschaft »jm Namen unb unter dem Beistände Gotte«- zur Entscheidung zu bringen, z, solcher Verkennung der wiffenschaftlichen Kriterien haben sich Rabbiner-Versammlungen noch nicht verstiegen. 1» Rabbiner-Versammlung erklärte vielmehr für sich und jh« RrligionSgenoffen: .Da» Gebot der Nächstenliebe, welche« im S. Buch Mose« E. 19 28 mit den Watten .Und du sollst liebe» deinen Nächsten wie dich selbst, ich bin der Ewigeverkünde« und von Hillel, dem große» Meister, als der Inbegriff der ganzen jüdischen Lehre bezeichnet wird, bezieht sich nicht allein auf den Stamme», oder Glaubensgenossen, sondern ist ebenso, wie da« daselbst E. 24.22 verkündete Gebot der Äerrchlig. feit: .Si» Recht sei euch, der Fremde sei wie der Eiugeborcne. denn ich bin der Ewige, dein Gotteine uneingeschränkte, alle Menschen umfassende Satzung'. Wa« unter den Ausdrücken »Nächster- und .Fremder' in der Heiligen Schrift zu verstehen, ist hier als Nebensache behandelt. Jedenfalls sind die citirtcn Verse die Quellen für da« Gebot der Lieb« und der tyerechtigkeit, und diese» Gebot der Liebe und der (Gerechtigkeit erklärte die Berliner Rabbiner-Versammlung ohne Rücksicht auf-die philologische Auslegung der citirtcn Stellen, »n Namen und unter den, Beistände Gotte», als .eine uneingeschränkte, alle Mensichen umfaffende Satzung-. Sie. Herr Profeffor, und Eonsorien. mögen sich die Bibel deuten, wie Sie wolle»; Pflicht jede» Juden, erklärte die Rabbiner-Versammlung, sei es, in de« Pflichten der Lieb« und der Gerechtigkeit keinen Untrrichied zwischen Mensch und Menschen zu machen. — Auf welcher -Seite kann hier eine Täuschung vorliege»? Nun veisuchen Sie e«. Ihre These durch Beweise tu stützen. Fünf Beweise führen Sie an: 1. Akum heiße» olle Richtjuden, und da Christen keine Juden sind, müsse» sie nothivendig auch Akum fei». Nie findet sich irgendwo iu den Gesetzen Akum und Ehnst in Gegensab gestellt, wie doch dann zu erwarten wäre. Wen» sich die Gesetzbücher so viel mit den Sterndienern beschäftigen, sollten sie nie von den ja ganz anders in ihre Verhältnisse cingrcif-nden Christa, sprechen?- Sir sprechen ein große« Wort gelassen aus, Herr Professor! .Nie findet sich irgendwo in de» Gesetzen?- Wr hat Sie dcffen so gewiß gemacht? Hibeu Sie die ganzen Gesetze stndirt? Ihre Behauptung ist einfach — unwahr! An sehr viele» Stellen findet sich, sogar im Schulchan Aruch und noch mehr .in de» Gesetzen- „Akum und Christ in Gegensatz gestellt-. Jore de» C. 123,1 lauter: „Der in dem Besitze eine« Akum bchndliche Wein ist zu jeder Nutznießung verboten; ebenso der vo» einem Akum angerührte-. Dazu Jsscrle»: .Und in unserer Zeit wo e» nicht vorkommt, daß die Völker den Götzen Wein gießen, sind Einige der Ansicht, daß die Berührung der Nichtjuden unsere Weine nur zum Trinken, nicht aber zur Nutznießung verboten macht, und ebenso ist der de« Nichtjuden gehörige Wein nicht zur Nutznießung verboten-. — Ist das nickt ein Gegensatz zwischen »Akum- und Christen'/ Jore de* Cap. 132,1 tautet: „Wenn ein Akum durch Berührung den Wein eine« Israeliten zur Nutznießung verboten gemacht hat, so darf tc.* Dazu Jsscrle»: .Alle» die» spricht nur von .Akum-, die Gießopfer bringen, aber >e unserer Zeit verbietet die Berührung nicht die Nutznießung, wie oben ,123 erklärt wurde-. Diese Paragraphen waren Ihnen vielleicht nicht bekannt. Dagegen C. 148 wird von Ihnen selbst weiter i» Nr. » eiiirt. und er enthält einen solchen Gegensatz. C. 14* l>M die Ueberschrift: »Gesetze von den Festtagen der Akum'. § 1. Drei Tag vor einem Fiste der „Akumdarf man iiicht» von ihnen kaufen und ihnen nicht« verkaufen re.- 8 1-- „Einige sind der Ansicht, alle« dies sei nur gesagt von jener Zeit, aber in unserer Zeit sind sie keine „Aku«'. darum darf man an ihren Festen mit ihnen Geschäfte machen k. Hier haben Sie «4 ganz ausdrücklich von Josef Karo selb,!: Die Richtjuden unserer Zeit sind keine AkumI — Und solche

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