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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 40-41. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 40-41.
Article
Beilage zu Nᵒ 40-41.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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litzUSSSVSSS! Allerhöchst beslltigt: 1863. Direction: BERLIN W., Mohrenatraaae 4L. LebMS-VersitheriiDg nach den sehr vortheilhaften, von der VICTORIA zuerst ein* geführten Versicherung«-Arten mit Prlimieii-RaekgewUir nnd Bonlfleation bei Lebzelten. ,: rrrrrr. Victoria, Aussteuer und Spar-Versicherung mit Prämien-Rückgewühr nnd mit Befreiung von der Prftmlen-Zalilnng beim Tode deaVeraorgara. Vereinigung aller Vortheile der Sparkasse, Altersversorgung, Aussteuer- und Kllltir- Dienat-Versioherang ohne deren Naohtheile. Die Versicherten werden bei beiden Versicherung«-Arten am Geaammt- Gewinne ans allen Geachftfta-Branchen der VICTORIA betheiligt, wodurch die größtmögliche Billigkeit der Beitrlge gewährleistet ist. Vertheilung nach dem verbesserten System der steigenden Dividenden, nach welchem bei Annahme eines Jahres-Divideuden- Procentsatzea von 3 •/, (für 1883 war derselbe 4*/,, •/,) die, für die ersten drei Versicherungs-Jahre mit 10 '/, garantirte Dividende 10'/,, 10'/., 10'/.. 12'/,. lö'/„ u. a. w. n. a. w. SO'/., 93'/, u. s. w. der einfachen Jahreaprümie betrügt, je nachd. 1, 3, 4 5, u. s. w. 30, Jahresprämien entrichtet sind. 31 u. s. w. Orss4-Casit«l: 6,000,000 Mark. BsaaaHBt-Rasarvsa Es4« IMS: 18,221,87* Mart. voss»»l äsiivs Esd« IMS: 20,447,611 Mark. Einzel- Unfall-Versicherung (als Ergänzung der Lebens- Versicherung), umfassend alle körperlichen VnfKlle, welche Leben, Gesundheit u. Erwerbskraft betreffen. Besondere, von anderen Gesellschaften nicht gebotene Vortheile sind die Gewinn - Bet helllgnng, die Prftmien - RQckgewkhr, (wodurch der Verlust der Beiträge vermieden wird) und die Bonlflcatlon bei Lebzeiten. Dividende für 1888: 40 pCt der Jahreaprimle. Meldungen ausschliesslich für die Unfall-Abtheilung auch Seitens Vertreter anderer Versicherungs-Gesellschaften erwünscht. Der »Deutsch. Israeli tische Gemeindebund' Hai bekanntlich eine Kaste unter dem Ramm „Friedrich-WilHelm-Victoria-Stistung" Eentral-Bersicherungs- und Pensions-Kasse für jüdische Gemeindrdeamte in'« Leben gerufen, mittelst deren der Bund di» Lebens-Versicherung unbemittelter jüdischer Eultusbeamten anreat und fortdauernd unterstützt. Zu dem Zwecke hat der D.-J. G.-B mit der Leben« Versicherungs-Gesellschaft „Victoria" zu Berlin einen Vertrag geschloffen, wonach den zu einer Bundesgemeinde gehörenden Glaubensgenoffrn bei dem Abschluß von Lebensversicherungen mit der „Victoria' fokgend« BerAnstigungen zu Theil werden: a) dieselben haben für den Abschluß de« versichernngsvrrtragr« einschließlich der Ausfertigung und Ausfolgung der Policen mit Ausnahme dc» gesetzlichen Stempel« keinerlei Nebenkosten zählen. b) Bei Versicherungen auf den Todesfall trägt die .Victoria' da« an dir Vertrauens- und Haus-Arrzle zu zahlende Honorar c) Auch im Falle eine« Kriege« können die Versicherungen gegen Zahlung des von der .Victoria' generell ftstzusetzenden Kriegsprämien.Zuschlaars in Kraft erhalten werden. d) Da» durch dm Tod fällig werdende Bersicherungs-Kapital wird schon innerhalb der ersten vierzehn Tag« nach vollständiger Vorlegung der vertraglich erforderlichen Papiere seiten« der .Victoria" an igr na dle Berechtigten ausgezahlt. Die vorslrhendm Vergünstigungen werdm in den Bersicherungs-vertrag (Police) mit aufgm Der versicherte kann ihre nachträgliche Aufnahme verlangen, wenn dieselbe im Etnzelfalle an« Versehen aufgmommen ersehen unterblieben sein sollte. Diejrnigm Bortheile, welch« der „Friedrich-WilHelm-Bitoria-Stiftung" auf dmt Grunde des mit der .Victoria" geschlostenm Vertrage« zufließm. sind folgmde: a) Bon jeder in B e rl in gemachten jüd ischen Versicherung erhält die „Friedrich-Wilhelni-Victoria-Stiftung' ö pro mille, für Aussteuer»Versicherungen 3 pro mille; von jeder auswärtigen jüdischen Ver- Kungen 3 resp. 2 pro mille. von allen denjenigen Versicherungen von Personm, welch« nicht Mitglieder eher dem Bunde ange- Hörigrn Gemeinde fintv welche jedoch nachweislich durch die Anregung oder Vermittelung eine« Mitgliedes, Beamten oder Delegirten de« „Gemeindebundes" oder eines Mitglieder oder Beamte» einer dem Bunde zur Zeit der Versicherungsnahme angehörigen Gemeinde zu Stande gebracht und als so vermittelt der Direction der .Victoria' von dem Betreffenden gemeldet werden. Näher« Au-kunft ertheill Der General-Bevollmächtigte der „Viktoria" zu Berlin s. J". ILiesz-ynskry BERLIN W., Stelnmetc-Straase 8, part. verantwonlicher Rrdacleur Dr. Rahmer, Magdeburg. ®nuf von D. L Wolsf, Magdeburg. Verlag von Robert Friese, SriMf

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