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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 39. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 39.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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rechtsten und, den Zeitläufen gegenüber, ungeeigneten Intoleranz gemacht, und ist mehrfach di« Frage, und zwar zum Theil in recht heftiger Weise, erörtert wilden, ob «* nach jüdischer religiöser Anschauung gestattet sei. einen Nichtjuden auf einem jüdischen Friedhofe neben jüdischen Leithen zu beerdigen. Die Gemächer werde» sich inzwischen beruhigt haben und eine objective Betrachtung de« Falle« am'Platze sein. <tt handelte sich im Wesentliche» gar nicht um eine religiöse Frage. E« sind bereit» verschiedene christliche Leichen von Frauen, die mit jüdische» Ehemänner» verheirathrt waren, auf dem jüdische» Friedhofe zu Berlin begraben und wird hiergegen niemals Widerspruch erhoben werden. Im vorliegenden Falle handelte e« sich aber nicht um die Vornahme eine« Begräbnisse«, sondern um die Verleihung eine« Rechte« auf ein zukünftige» Begräbniß. also um eine reine Rechttfrage. Ein Christ, dessen jüdische Ehefrau verstorben >var, beanspruchte von dem Vorstände die Zusicherung, daß er »ach seinem Tode neben seiner Frau begraben werden solle und demgemäß die Ofsrnhaitung einer Begräbnißstrlle für ihn; also ein Richtjudc, ein Nicht Mitglied der Gemeinde, verlangte von der letzteren die Verleihung eine« Rechte«, welche« eigentlich nur den Gcmeindrmitgliedern zusteht. E« trat somit an den Vorstand die Frage heran, einmal ob es überhaupt angcmessen sei, ein solche« Recht einem an sich nicht hierzu Berechtigten zu verleihen, sodann aber auch, ob und welche Eautelrn bei einer solchen Verleihung genommen werden müßten. Denn, wenn einmal dem Ehristen ein Recht auf einen, und sogar auf einen bestimmten. Begräb. nißplatz zugesichert war. so konnte sich nach dessen Tod leicht der Fall ereignen, daß dessen Angehörige, die da« Begräbniß orzunehmeu hätte», solche« in einer Weise arrangirtcn, die für inen jüdischen Friedhof ungeeignet wäre. Hiergegen hätte sich der Vorstand zwar durch vertraglich« Stipulationen sichern önncn, allein e« wäre immer eine mißliche Sach« gewesen, jetzt schon die Nor- «n für ein zukünftige« Begräbniß festzusiellen. i, Die Lnlse udung de« Vorstände«, welcher da« Gesuch zurückwie«, h7t nun für dir Zukunft und namentlich für die Frage der Zulassung christlicher Leichen auf einem jüdischen Friedhof ar nicht« präjudicirt. Will der christliche Ehemann in Zukunft auf demselben Friedhofe ruhen, auf welchem seine Frau begraben liegt, so mag er die deSfallsigen Anordnungen testamentarisch oder sonst feststellrn und werden sich die Angehörigen diesrrhalb mit dem zeitigen Vorstand« der jüdischen Gemeinde zu benehmen haben. ES wird alsdann Sache de« Letzteren sein, die Bedingungen festzusetzen, unter welchen da« Begräbniß gestattet wird. Wir dürfen vertrauen, daß auch in Zukunft der Vorstand in einem solchen Falle ebensowenig au« übel angebrachten religiösen Scrupeln da« Begräbniß verweigern wird, wie er die« bisher christlichen Frauen jüdischer Gemeindemitglieder gegenüber grthan hat. Allerdings darf hierbei nicht außer Acht gelassen werden, daß ein jüdische« Gemeindemitglied da« Recht hat, zu beanspruchen, daß auch seine Frau auf dem jüdischen Friedhoft begraben wird. — insofern die Gemeindestatuten solche« nicht ausdrücklich auSschließen, was dirSseit« unbekannt ist, — während ein Richtjude» der gar nicht Mitglied der jüdischen Gemeind« sein kann, weder für sich noch auch für seine Frau ein solche« Recht überhaupt zu beanspruchen hat. Der Borstand hat demnach vom RechtSstandpunkte a« ganz correct gehandelt und kann ihm der Borwurf ei« intoleranten Handlungsweise in keiner Weise gemacht werde,. (Vorausgesetzt — fügen wir hinzu — daß dem Petent«, diese Gründe der Abweisung mitgetheilt worden sind. Auf, fallend ist und bleibt es jedoch immer, daß der vorsiant diesen seinen Standpunkt nicht in der betr. Repräsenianien. sitzung vertreten hat. in welcher die ganze Frage nur i>„ Standpunkte der Religio» und Toleranz behandelt wurde. Redl Protokoll der i» Kal!« a« 2». «nd St». Annt d. A. stattgefnnd,«, 6. -anferenz i»raeNt. K«tt»»sea«te» Mitteldeutschka,»^ E» waren rrschienrii: die Rabbiner Dr. Kroner-Ersml, Dr. Fröhlich- Halle, Dr. Rahmer - Magdeburg Dr. Salzer- Lengsfeld. Dr. Dessauer-Meininge, Dr. Facke»heim-Mühlingen. Dr. Gelbhau».Nord. Hausen. Dr. Rosenthal-Eöthen, Dr. Weisse - Dessau ferner die Lehrer resp. EultuSbeamtrn: B ö h m. Brriiburz Abel-Dessau, Schoen lank» Donderhausen, A. Wolfs. Eöthen, I. Popper-Weißenftl«, M. La»d«berg.lki4 leben. E»gelberg-Aschenhause». PH. Levy-Heiligrnstadi. Heidingsfeld-Eisenach, Rüt hl er-Gotha, Gold. schmidt-Geisa, Baumgart-StadtlengSfrld, Jacobs»!,, und Tausig-Leipzig. Spanier-Magdeburg. L. VIbra• hamowitz-Halle, M. Lew in-Bernburg und al» Verireta de« Deutsch.Jsraelitischen Gemrindebunde», der Generalagent der »Victoria". Herr Le«ryn«ki, sowie viele Mitglieder de« Vorstände» und der Gemeinde Halle. Nach Eröffnung der llonferenz durch den Vorsitzende, Herrn Dr. Kro »er um 3'/, Uhr Nachmittag« erhielt«, zunächst Herr Dr Fröhlich und Herr Kaufmann H. Blumen r h a l als Vertreter der Gemeint^ Halle das Wort zur 8c grüßung der Eonferrnzmitglieder. Auf Vorschlag de« Herrn Vorsitzenden wurde svdaa die Tagesordnung dahin abgrändert, daß zuerst der (in vor Nr. dies. Bl. abgedruckte) Geschäftsbericht von demselben txxgetragen wurde. Dieser sowie der Kassenbericht wurde «l vollkommenster Beftiedigung rntgrgrngrnomnien und de« Wunsche rinzelner Eonserrnzmitglirder, Protoll sowie tkassc»- bericht gedruckt zu sehen, wurde vomHrn. Rabb. Dr. Rahma dadurch rntgeaengekomme». daß derselbe sich bereit erklärte beides in der Wochenschrift aufzunehmen und für die Eonfemljmitglieder die genügende Anzahl von Exemplaren zur 8er> füguna zu stelle». Zum stellvertretenden Rechnungsführer wir auf besonder«, Wunsch de« Herrn Vorsitzenden Lehrer Engelbrrg <uü Aschenhausen und zum stellvertretenden Schriftführer dal Unterzeichnete gewählt. , I Nachdem somit der erste Punkt der Tagesordnung I ledigt war, erfolgte die Probelektion in nachbiblisihet» Geschichte vom Herrn Rabbiner Dr. Fröhlich. einer Kritik der Lektion wurde auf Antrag des Landradä I Dr. Dessauer von vornherein Abstand genommen, ll» I mittelbar an die Lektion schloß sich ein recht interessanter I Borttag de« Praktikanten über den Unterricht in nachbiü I Geschichte, der in folgenden 4 Thesen gipfelte: I 1. Der Unterricht in der nachbiblischen Geschichte 81 wichtig für unsere Religion«- und Volksschulen. I . 2. Der nachbiblische Geschichtsunterricht muß ringethei» I werden in Leiden«- und Litteraturgeschichte. I 3. Die wenigen Stellen im Talmud wie in den rid> I binischen Schriften, die au« Unkenntniß oder aB l Böswilligkeit Veranlassung zu Gehässigkeit gebe« fl könnten, müssen so viel al« möglich hrrvorgehobe» fl und erklärt werden. I 4. Nicht Erbitterung und Haß gegen die Gegner J«ram I soll dadurch in da« jugendliche Herz gepflanzt nxtfe* I

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