Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 15 (1884)
- Issue
- 15. Jahrgang Nᵒ 35.
- Date
- 1884-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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xv. Mn. ^,15. Ma-delnrrg, 28. August 1884. -krMischtAWnchrist für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums. 1 ftMnitIM etlchti» k riM Knauet kn! tß. + tmfitlfr' knjfaxlllta- •teil lü; alt fcr*4 «Wirt»» M «In j « eui»k*«kl»—» 8 Muk »tntrtllkill». i gttl »ludet 8»k*k»M: letztlich M P«rt, m» kta »»«l»»tzt: M WU. iS H.. Kl #rr»., KM- 4 XtbrtX | ttnulit—n kn .»«chtnichtitt' k » Pf.. | M .ettttnOiT.SUlii' »1»W. Beranlwoetlicher Redacteur und Herau«geber: Rabbiner dr. M. Ztahmer in Magdeburg. Fle W,tze»ei». Aecht „tz Friede,! , ■ fit kit .Ikratlltifcht »«chtnschtifl-, »it Mt k«k »glkischt Lilltt»>»t-Bl»ll-, kit Ntin«tlka»tne Veillzelli oktt kttt» N«»m «8 9f. sink entweder durch kle Annoncen, •»etltlinen öoh Gl.I._Daub« Sb Oo-, Rudolf Mo«m,■■■■TTt»4n Sc Voaltt h. ». oket »Itcd «liuultitktn »n: »t-H-kitt»» knr,jM«4rtH. »ochonnkvtn" tu 1 Leireud« Vrtifcll Offcnrt Brirs an Herrn Pros. I. childemeisirr in Bon«. Von vr. I. stoldschmidl, Bezirk«-Rabbiner I» Seilburg. (Korlsttzung.) — Da« Zunz-Jubilllum. (Aonsetzung). Veeiebt« «ntz <k»reesv»»d«»z«»r Deutschland: Magdeburg. — Anislelltn. — Au« dem Reainung«beztrk Lasset. — Pallensen. — iUtestemünb«. — Au« der Provinz Posen. — Au» Württemberg. tefterreich-Ungarn: Wien. Amerika: Llnctnnatt. vermisedtr «u» neuest» Mach richte»! Berlin. — Berlin. — Liuttgan. — London. — Nugland. — Woronowo. — stonstanimopei.Alexandrien. Juserat«. Hbochen- Aognat 1884. EUul Kalender. 6644. 1 V»MHnU| . tnttwt. . . Asmtzchbmk» twuwtuf . . pu«t««. . . 9<imI«« . . »M»Rch . Vamrrata« . 38 39 80 81 8«pt.l 3 8 4 7 8 9 KXn'2 (».»»)Perek tu.3. 10 11 13 18 14 O Offener Brief an Herr« Prof. I. Sildemeifter i« Bon«. Po» Dr. I. iUoldschmtdt, Bezlxkd-Rabbiner I» Weilburg. lForlsetzung.» Sie sagen: »Tendenz und Charakter de» Schulchan- Aruch ist. da» ganze Lebe» de» Juden bi» in die geringsten Eiazclnheitrn auf da« Strengste zu regeln." Herr Professor! Da» ist wieder falsch, absolut falsch! Nicht da« Leben de« Juden zu regeln, ist Tendenz und Charakter de« Berte«, sondern alle» in den Quellen vorhandene Naierial für die Praxi» zu eodifiejren. Wo in den Quellen eine Lütke ist. da bleibt auch im Sch. A. eine Lücke. Er iüllt sie nicht au« eigener legi»latorischer Befugniß au». Sie ich oben sagte: wenn man die erforderlichen Zusähe inb Abzüge bei Ihren Worten macht, dann sind Sie ja mathematisch zuverlässig. .Wenn!" Wenn ich 5 abziehe, daun ist 6x6 — 25. — Später machen Sie selbst diesen Abzug. .Da» Buch ist überall auf die früher« Quellen ge- «riinbet .... .vor allem dasirt e« auf dem Talmud" ... »Daß Inhalt de» Talmud und Sch.-A. sich vollständig decken." (8. 6) Ja dann kann ja doch aber nicht .Tendenz und Charakter de« Werke» sein, da» ganze Leben de» Juden di« in die geringsten Einzelnhriten auf da» Strengste zu regeln"? .Auf da« Strengste!" Wie sollte da« geschehen, wo ktine Quelle zur Deckung da ist?-Werden Sie rin» Btnbnt: Di« Quellen fließen so reichlich, daß da« ganze «den durch sie bestimmt wird? Run dann liegt diese .Tendenz" und dieser .Charakter" nicht im Sch.-A., sondern in de» Quellen." . .Auf da» Strengste" — fahren Sie fort — .nur, *rrb hinzugesetzt. nur wenn rin Profit zu machen steht, wunr mau auch von dem Gesetze abwrichen oder man dürfe t»« Schaden der Gojim allerlei sonst Verbotene» thun, überdonheilen, Jrrchümer benützen, wenn e» nur keinen Eklat (W nicht bekannt werde". Herr Profeflor, wiffen Sie noch ttntrr welchen Umständen 3x3— 10 und unter welchen 3x3—8 ist? Sie haben hier stark aufgetragen; wenn die nöthigen Additionen und Subtraktionen vorgenommen sein werden, wird e» schon richtig sein. Bor allem subtrabiren Sie: .man dürfe zum Schaden der Gojim allerlei sonst Verbotene« thun!" Da» ist einfach nichtwahr! N icht wahr ist e», daß der .Schaden der Gojim" irgend ein verdienstlichcr .Zweck sei, der die Mittel heiligt", und nicht wahr ist e». daß man »Verbotene» thun" dürfe! Sie wiffen hier eben so gut, wie ich, wa« Sie eigentlich sagen durften und wollten, oder Sie durften, wenn Sie e» nicht wiffen. überhaupt die Ehre, al« Sachverständiger zu fungiren, nicht annehmen. Sollten Sie hier nicht vielleicht .zum Schaden der Juden* allerlei sonst Berbotenr» für eclaubt gehalten haben? — »Verbotene» zu thun" ist nach dem Sch.»A. auch dann nicht erlaubt, wenn e« »zum Schaden der Gojim" gereicht, ja e« nt zum »Schaden der Gojim" noch intensiver unerlaubt, wie wenn e» keinem .Goj" zum Schaden gereicht. Die von Ihnen in der Anmerkung angeführten Belegstellen sind zum Theil in der ärgsten Wci>« entstellt, zum Theil in der schiefften Weise wiedergegeben. Würden Sie da», wenn nicht »zum Schaden der Juden", nicht für unerlaubt halten? — Ihre erste Belegstelle O. CH. 839,7 ist eine vollständige Entstellung deffen, wu» wirklich an der angeführten Stelle steht. Wie können Sie. Herr Professor, da Sie al» gerichtlicher Sachverständiger auf dem Titelblatte debütiren, eine solche direkte Unwahrheit dem Publicum auftischen? Wo steht in der angeführten Stelle etwa« von einer Sühne der Uebertretung? In derselben Weise, wie dem Akum auf Zin« zu leihen, ist an den »Zwischenfeiertagrn" auch jede» andere Geschäft erlaubt. Mußten Sie, al» gerichtlicher Sachverständiger. nicht auch von § 4 und 8 l de» von Ihnen citirten Kapitel» Krnntniß haben? 8 » lautet: .Wer Waare liegen hat, an die er, wenn er sie nicht jetzt verkauft, positiven Vermögen»- Verlust später erleiden würde, darf sie an den »Werktagen der Festwoche" verkaufen. Würde er aber durch den jetzt zu erzielenden höheren Profit mehr Au»gaben zur Erhöhu ng der Ftste«frrude machen können, darf er auch ohne diese