Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 46 (16.11.1894)
- Date
- 1894-11-16
- Page
- Seite 361 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Sin sehr ehrenwerther und glaubwürdiger Tempeldiener, dem wir die Mitthrilung dieser rmpörcndr» Begebenheit verdanke», sagte uns gleichzeitig, daß er erst jetzt die Ursache der Heuer bcjvndcrs auffälligen ,Leere" in dem Seitenstättertempel und Leopvldstädtertciiipel während der Jvinim »auroinl begreife; den» auf de» Einlaßkarten dieser Bethänser fehlten die Worte u. A. w. g. (und Abends wird getanzt). Traurig, aber wahr! Budapest. 22. Oct. Dir Ausschüsse des Magnatcnhanses verhandelten gesteni über die Gesetze betreffend die freie Religionsübung und die Rezeption der jüdischen Religion Die erste Vorlage wnrde, mit Ausnahme mehrerer Bestimmungen, welche die religiöse Erziehung kvnfrssionsloser Kinder sicher», angenommen. Die Mehrheit der Magnatentasel wird sich dem Beschlüsse der Ausschüsse anbequemen und auch das Gesetz über die Gleichstellung der jüdischen Religion annehmen. »chwsiz. Bern, 30. Oct. wtn unscheinbarer Vorfall hat die antisemitische Frage, welche man mit dem Schächwerbot glaubte als abgethan betrachten zu dürfen, wieder in Fluh gebracht. Ein israelitischer Wehrmann beschwerte sich beim Militärdepartcment, er und seine Glaubensgenossen seien durch d״n Inhalt einer Feldprediat, zu der sie kommandirt worden wären, in ihre» religiösen Gefühlen verletzt worden. Aus der Vernehmuilg des Feldpredigers Widmer hierselbst (katholisch) ging hervor, dag derselbe keineswegs die Absicht hatte, Andersgläubige z» verletzen. Das Militärdcparteinent machte min den Feldprediger darauf aufmerksam, daß es üblich sei, die Truppen ohne Rücksicht auf ihre Konfession zur Theilnahme am Feldgottesdienst zu kommandiren, und dah infolge dessen die Feldpredigtc» so zu halten seien, dah sie von Angehörigen aller Konscssione» ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und KultuSfreiheit angehört werde» könne». Infolge cines Miß- Verständnisses wurde nun im offiziellen Eommuniqe, welches das Militärdepartement über den Fall der Presse zugchen lieh, der katholische Fcldprcdiger uiit Namen erwähnt, der Name des israelitischen Beschwerdeführers aber nicht genannt. Der Bundespraxis gemäß hätte der Name des BeschwrrdesührerS in erster Linie genannt werden sollen. Die dem Feldprediger ertheilte Rüge erregte Aufsehen, noch mehr aber die Beschwerde des israelitischen Wehrmannes, denn seit manchen Jahren ist es nicht vorgekommen, daß katholische, protestantische oder israelitische Wehrmänner sich über eine Feldpredigt beschwert caben. Nun stellte es sich nach unwidersprochen gebliebenen Zeitungsnachrichten heraus, dah die betreffenden Israeliten lediglich einen Auszug der Predigt in einer Zeitung zu Gesicht bekommen, zu der Predigt aber nicht kommandirt worden - waren. Dies machte in manchen Kreise» böses Blut und »ach der ״Ostschweiz" stände eine neue Volksinitiative in Sicht, die dahin ginge, die Schweizerbürger israelitischer Konsessio» h Kraft Bundesverfassung von allen öffentlichen Aemter», Offiziersstellen re. auszuschließen. Damit würde ein Hauptprinzip der Bundesfassung durchbrochen, der schöne Grundsatz, dah die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte nicht durch Be-;Viiigungen religiöser Natur beschränkt werden darf. (An ei» Gelingen dieses Planes glauben wohl die antisemitischen zrr, die diesen Fall ansbcnten möchten, selber nicht. Das fahren des jüd. Wehiinanncs ist sehr zu mißbilligen.) lkUkstk und vkriniskhlk Nachrichten. Magdednra. In dein diesjährigen Blaubuche des englischen arlamciits befindet sich ein Bericht de- Britischen Museums, fseu Drucklegung das Unterhaus am 14. Aug. 1884 besaht, diesem heißt eS Seite SS: ,Unter den zahlreichen Ankäufen Büchern mit handschriftlichen Anmerkungen erwähneu wir « der wichtigsten und bemerkenswerltsten. Es handelt sich!Exemplare von Dr. Daniel San der«' Musterwerk .Deutsches (gemeint ist: ״Wörterbuch der deutschen Sprache" 1859 - 65. 3. Bd.) mit einem Anhang von nahezu 40,000 Lei- Mehrungen und Verbesserungen von der Hand de- Verfasser». Sie bestehen au« handschriftlichen Notizen. Ansschnitten au« Bücher» und Zeitungen. Ein staunenswerteres Beispiel rastlose» Fleißes wird man kau»! irgend finden, und, da diese Eintragungen »iemals veröffentlicht worden sind, weiden die beiden Drucke des Museums für ein Zukunftswerk deutscher Lexikografie von »»schätzbarem Werte sein." — Bei dieser Gelegenheit möge bcmerkt sei», daß Sanders am 12. Nvv. in seiner Vaterstadt Strclitz de» 75. Geburtstag feierte. 8. Berti», 13. November. (Or.-Corr.) Wie wir erfahre», vigilirt bereits die Polizei ans den zionistischen, jüd.-nationalcn Bereit! ״Jung-Jsrael". Das kann unter dem neue» Minister de- Inner» v. Koller recht nett nett werden. Hannover, 14. November. Ter autis. Rcich-sagsabg. Lruß ist heute hier verhaftet worden. Bromberg. 12. November. (Or.-Corr.) I» voriger Nacht verstarb hier nach langem Leide» derKausman» H. Arousohn. Vater des Stadtrath« »nd Ersten Vorsteher» der Bromdergcr Gemeinde, Herrn Louis Aronsoh». Die Beerdigung fand unter außerordentlich großer Betheiligung seiten« der hiesigen Bürgerschast. die durch den Magistrat nud da- Ltadtverorditeleukvlleginm vertreten war, statt. Am Tage der Beerdigung wurden eine größere Geldsumme zur Bertheilung an Arme ohne Unterschied der Confession den verschiedene» Vereine» Broinbcrgs überwiese». — Am Sonntag wnrde der am Freitag verstorbene königlichc Kommissionsrath Alexander Lippmanu in Labischin zur letzte» Ruhe geleitet. Welche Verehr»,ig sich der Versti-rbene bei allen Schichten der Bevölkerung Labischin- und der Umgebung crworben hatte, davon zeugte die allgcmeiuc Bctheiligung bei der Beerdigung desselben. Im Traucrhause sprach zunächst sein Schwiegersohn, der Landee-rabdiner Dr. Glück, und der Prediger der Nachbarstak» Zain, dann bewegte sich der Leichenkondukt durch die Stadt, dem Friedhöfe zu. Eröffnet wurdk der Zug durch die städtischen Verwaltungsorgane. deren Mitglied der Verstorbene seit über 30 Jahren war. I» der Leichenhalle des Friedhose» hielt die Leichenrede der Rabbiner aus Gnesen. Dem Bürgermeistcr Becker wurde von den Hinterbliedenen die Summe von 150 Mark zur Vcrthriluiig an die evangelischen und katholischen Ariue» übergeben. Außerdem hat der Verstorbene die Sunune von 30,000 Mark gestiftet zur Unterhaltung eines Predigers für die israelitische Gemeinde in Labischin. München. Herr Geheimrath Proseffvr Dr. v. Rvthniuud gedachte in seiner Klinik bei Eröffnung der Vorlesungen des Winterseuiesters (7. November) der Verluste, welche die Wissenschaft aus dem einschlägigen Gebiete seit dem Sommersemester erlitten. Er erwähnte zuerst das Hinscheiden um die Augenheilkunde hochverdienten Professors Dr. v. Helmholtz in Berlin, des Professors Dr. Ludwig Maut hn er. deffen Arbeiten über die Bewegung der Auge», da- Klaukvi», die Farben, große Bedeutung gewonnen. Ferner gedachte er des Dr. Perles hier, euieS Liedlingsschüler» von ihm, dessen Hinschciden ihm sehr zu Herzen gegangen. Er sei in, Dienste der Wissenschaft als Opfer derselben gefallen. Er starb au Bcrgistung, die er sich bei therapeutischen Versuchen zugezogen. ״Bewahren wir de» Dahiugcgangeneu ei» treues Grdenke»!" schloß Herr Proseffvr Dr. v. Rothmund seine vo» sichtlich tiefer Empfindung zciigende Ansprache. München, 12. November. Soeben erfahren wir, daß Dr. Louis Lewe-, der sich durch zahlreiche Vorträge» in vielen deutsch«! und ausländischen Städten einen geachtete» Name» erworben hat, in der Nacht vom 10. aus den II. November einem Herzleiden plötzlich erlegen ist. Erft am 6. Noveniber der, an seinem 60. Geburtstag, hielt er i» seiner Vaterstadt Hamburg noch einen durch großen Beifall ausgezeichnete» Bortrag. Dr. Louis Lewes war ein hervorragender Literarhistoriker״ deffen kürzlich erschienene Werke, Shakespeare'- und Goethe'« Frauengestalten, von denen das Erstere auch in einer englischen Uedersetzuug veröffentlicht wurde, von der Kritik höchst anerkennend besprochen wurden. Thor». Wegen Verbreitung von Flugblätter» mit der Uebfrschrift ״Kaust nicht bei Juden!' wnrde vor einiger Zeit ein hiesiger Kaufinann mit einem polizeilichen Strafinandat vo» 9 Mk. dedacht. Ans seine Beschwerde hob da- Schöffengericht jedoch die Verfügung auf. In den Erkcnntnisgründcn heißt es: Es sei jedem unbenommen, zu kaufen, wo er wolle, dabei sei es auch nicht strafbar, wenn jemand sei: e Bekannten an destimmle» Stellen auffordere. Das Anheste» solcher Flugblätter an Häuser re. sei allerdings strafbar, das bloße Vqchkrittn aber nicht.