Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift · 1894-07-20 · 29 (20.7.1894) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
29 (20.7.1894)
Date
1894-07-20
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
85% known words query
IRI
…/6492344-5935089-5962342--2109-5376352
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 29. Wi '*׳,;:־ר־: "״' י":'׳: v*"?:■ Magdeburg 20. 3ull $9$.. ׳ XXV Iahrg. eine allgemeine Zeitung des )udenthums. Brecheint wöchentlich ■U ZWr 1 Veilagen (״FamilionbUtt“ ■nb JUttoratorbUtt״ (״h kostet bei allen Post» »mtrni «nb B»chd«ndl»n«en. auch direkt bei der Erpebltio«. drei Mark »ierteljL-rlich. (ffe* dem «,»lande 15 «JUrt lthrlich.) Die «»Tgabe ohne »Litter«t«rblatt- —n»r bnrch die f׳««t!0 be»iehe» — tötet 8,85 Mark. Ale KiaMl-Nr. kostet 85 Pt*. k^erausgegeben von Rabbiner Dr. V- Nbhmrr in Magdeburg. FL» n?a^ri?ett, «recht aab InMnto 1*1 Me ^»raelitische Ba<tenf4tif1* ■ie f*e d»» ^*»Ische Litreratnrblat«-, Me Mer^walrene Peticheile oder deren «Ml» 8B Plg., find entweder durch Me Kanaacen« LkdeMÜone» oder — fall» »an seid» aus Katar« »nlpruch »acht — Mract eininsenden an: Dia *xpeiditioa dar einmal. Wocbanaahrift•* in Xagdabarg. , - ' , - nhalt: €*htt»$t netUtlt endlich. — Da» Duell Mühlfelder- «raue, von De. Singer-Loblenz. 9fltl4t1 an» CmeffenMnten> Deutschland: Magdeburg Berlin. Karllruhe. Leipzig. stö«lin. Sroß-Wartenberg. Ham- * bürg. Müh ringen. Strotzburg. Oesterreich-Ungarn: Wien. Wien. Ungarn. Tarnopol. Sroßbritauien: London. London. Vrrartfrchl« am» ararste Netehriechtr» > Magdeburg. Berlin. Berlin. Berlin. Berlin. Stratzburg. London. London. Petersburg. stich druck ut» diese« Blatte ohne Quelleaaagabe untersag». Wochen- Juli 1894 Tammuo. 5654 Nalrnöer. Sonnabend . . 21 17 943)כייק) Perek VL Sonntag . . . 22 18 Fasttag. Montag . . . 23 19 Dienstag . . . 24 20 Mittwoch . . . 25 21 Donnerstag . . 26 22 Freitag.... 27 23 Endlich ist dem,seit Jahren in schamlosester Weise verleumdeten Zudenthum das Recht zugesprochen, sich an Gerichtsstätte vertheidigen und die Bodenlokigkeit aller gegen seine Moral gerichteten Anklagen Nachweisen zu dürfen, ein Recht, das man trotz aller Provokationen bisher vergebens forderte, ob- Wohl man eS dem größten Verbrecher einräumt, das Recht der öffentlichen Selbstvertheidigung, endlich ist eS unS eingeräumt worden. Und das kam so. In eitlem antisemitischen Flugblatt ״Die Wahrheit über das Judenthum' waren an der Hand unrichtiger Uebersetzungen aus dem Schulchan-Aruch folgende unerhötte Be- Hauptungen aufgestM: 1 ״) Es ist den Juden erlaubt, den Nichtjuden zu betrügen; 2) Die Juden müffen einander im Betrug der Christen unterstützen; 3) Der Jude darf die Gesetze des Staate», in dem er lebt, nicht anerkennen; für ihn find nur die Geheimgesetze des Judenthums gültig; 4) Die Juden dürfen einander vor der nichtjüdischen Obrig- Seit nicht verrathen. sie müffen sich vielmehr im Betrug gegen die Obrigkeit unterstützen. 6) Wer einen Juden wegen eines Verbrechens anzeigen will, darf von den Juden umgebracht werden. '6) Der Jude darf Diejenigen tödten oder durch List umbringen, die sein Gesetz verleugnen. 7) Dem Juden ist erlaubt, da» Vermögen der Nichtjuden an sich zu bringen auf jede Weife. . Hieran anknüpfend hieß eS in dem Flugblatt: ,Ich bestreite Hiemuch den Juden, die diese Gesetzt befolgm, das Recht, sich eine ,Religions-Gemeinschaft" zu nennm und nmne sie eine international verschworene Betrüger-Grsellschast. Leipzig, im Frbmar 1893. Theod. Fritsch e." Dieses Flugblatt war im Febmar cr. u. A. der ,Ostdeutschen Wacht" in Breslau beigelegt. Der ,Cmttalverein deutscher Staatsbürger jüdischm Glaubens" wurde von mehrercn Breslauer Mitgliedern ausgefordett, gegen dieses Flugblatt, durch welches die jüdische Religionsgemeinschaft auf.daS Schwerste beschimpft wird, vorzugehen, und er hat m Folge dessen eine Skafanzeige gegen dm Verleger der ,Ostd. Wacht" und gegen dm Verfasser Fritsche wegm Beschimpfung der Mischen Religion bei der Staatsanwaltschaft in Breslau׳ eingereicht. Diese lehnte aber das beanttagte Einschreitm ab. Auf die von dem gmanntm Verein eingelegte Beschwerde erhielt derselbe nunmehr dm Bescheid, daß gegm die Beschuldigtm wegen Vergehens gegm § 166 Stt.-G.-B. strafrechtlich eingeschritten werden wird. Der angezogme Paragraph lautet: ,Wer dadurch, daß er Ssfentlich in beschimpfendenAeußernngen Sott lüften, ein Aergerniß giebt, oder wer eine der christlichen Kirchen oder eine mitTorporationsrechten innerhalb desBundesgebiet» bestehende Religionsgesellfchast oder ihre Linrichtungen und Sebrüuch« beschimpft, wird mit Sesüngnitz bi» zu drei Jahren bestraft." Man sieht an der Ablehnung des Breslauer Staatsanwalts, der erst von der oberm Instanz eines Besserm belehtt wordm ist, daß die antisemitische Schlaubergerei deS Verfassers - ” ־-' ־■' k .» J. .:A.* , ' . :'jw'

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.