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Israelitische Wochenschrift · 1894-01-19 · 3 (19.1.1894) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
3 (19.1.1894)
Date
1894-01-19
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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i ktefm weilt«« Begriff de« Staube» stellt der Schulchan Aruch ^ba« GlüÄspiel, wobei zwischen Gewinne, und Verlierer nicht heiler unterschieden wird. Genau genommen, begeht freilich 'lkine Vermögensbeschädigung nur der Gewinner: aber auch der Verlierer macht sich wenigsten» eine» Versuche» nach der- Mben Richtung hin schuldig: spielt ja doch Niemand in der Lbsichi, zu verlieren. Natürlich wird dieStrafe de» eigent- >Achen grwaltthätigen Räuber» auf den Hasardeur nicht ausgedehnt. Die ganze Gleichstellung de» Glücksspiel» niit den räuberischen Delikten hat eben mehr eine moralische al» prak» tisch rechtliche Bedeutung. , E» kann füglich eine Doktorfrage genannt werden, wenn - im qu. § 3 verhandelt wird, ob auch da» Glücksspiel zwischen finden und Richtjuden al» Raub zu betrachten sei. Die herrschende Ansicht bejaht diese Frage. Ein Zweifelsgrund aber war, wie der Commentar Melrat Enajim zur Stelle erläutert, der Umstand, daß der Nichtjude den Spielgewinn Iktne»weg« für Raub halte. Bei dieser Ungleichheit der MschtSauffassung mochte e» unbillig erscheinen, daß nur der jüdische Partner den Makel des Raubes auf sich nehmen sollte. Und so ging dann eine mildere Meinung dahin, das *Glücksspiel mit einem Nichljuden von der Charakterisierung al» Raub auszunehmen, ohne deshalb den Standpunkt der grundsätzlichen Mißbilligung des Hasard auch nur für diesen Fall zu verlassen. Doch hören wir den quellenmäßigen Bericht über diese Meinung: .Mancher meint, das Kubiaspiel mit einen Nichtjuden sei zwar nicht als Raub anzusehrn, aber es widerstreite dem Verbot der Beschäftigung mit UNnützen Dingen; denn es gezieme dem Menschen nur, sich mit Dingen zu befassen, welche die Weisheit, die Wissenschaft oder fonft die Cultur fördern" (Choschen Hamischpat das. § 3, conform der angef. GemarasteUe). Hier tritt der innerliche Grund der allgemeinen Mißbilligung des Glücksspiels zu Tage: es Jft die Abneigung gegen jede leere Zerstreuung, gegen Alles, 1» den Menschen von seiner eigentlichen Aufgabe, von der entration de» Geistes, ablenkt. Auihrem Zusamuienhang gerissen, könnten die Sätze: ^Da» Kubiaspiel ist als Raub verboten" — .Da- Kubiaspiel mit einem Nichtjuden ist «ich t als Raub anzusehen",;fea! Verdacht erwecke», al» wende der Talmud in der Beur- Teilung der Handlungsweise eine» Juden zweierlei Maß an, Nachdem dieselbe gegen einen Juden oder gegen einen ' btjudeii gerichtet sei. Dem ist aber nicht so. Für lllchen Raub und sonstige Misielhaten, die auch anderen Völkern als verboten erscheinen, kennt Talmud nur einerlei Maß, mag ein Jude oder htjud« der Verletzte sein. Ein Beispiel bietet Choschen jwuisthpat 231 im Beör Hagola (Quellenangabe zum ־ gl«Hm Aruch) zu 1, Nr. 2. Hier wird nach dem Midrasch nftnuslegung) erzählt: Jemand verkaufte einein Heiden Itteln und maß falsch. Für den Erlös kaufte er Oel. Da prang der Krug und da» Oel rann heraus. Darauf rief bba: Gebenedeit sei Gott, vor dem kein Ansehen der Pergilt. Sagt doch die Schrift: Du sollst Deinen Nächsten ht bedrücken und nicht berauben; also ist auch die Bedüng eines Richtjuden verboten. Dieser Grundsatz kehrt »den Talmuden, dem babylonischen und dem jerusalemifchen, in der nachtalmudischen jüdischen Literatur bald wörtlich.! sinngemäß, bald gesteigert wieder. Gesteigert z. B. in Wo« der — die Mischna ergänzenden — Loßefta, Trak- Baba Kama 10.15: Raub an einem Richtjuden wiegt jwerer, als an einen, Juden, und zwar wegen der Entiltzung de» Gotkesnamens; d. h. wegen der Gefahr, daß 1 Tat Unheiligkeit eine» Juden auf die Unheiligkeit des lschen Gottesbegriffs geschloffen werden könnte. Rach diesen Auführungen richtet sich von selbst die Ueberrj, welche das leider »eit verbreitete antisemitische Flug- ,Talmud-AuSzug" gab Nr. 42 der oben im Zusammengegebenen Stelle angedeihen läßt: ,E» ist verboten, mit einem Jude» Kubja zu spielen, d. h. im Karten- oder Würfel- oder in anderen Taschenspielen zu betrügen, weil da» alle» Raub und den Juden zu berauben verboten ist; mit einem Akum (Richtjuden) aber darf man Kubja spielen." Darauf sei noch besonder» hingewiesen, wie hier für den wahren Sinn de« Worte« Kubia: Würfel- und sonstige» Glücksspiel, der Begriff des betrügerischen Spiel« hineine«- camotirt wird. Unnötig zu sagen, daß im Talmud und Schulchan Aruch alle» Betrügerische, also auch das Falschspiel verpönt, ist. (S. Talmud Traktat Chullin 94a, Schulchan Aruch, Choschen Hamischpat 228, 6.) In Verfolg de» Hannoverschen Processe» haben sich Stimmen tüchtiger christlicher Männer, wie de» ״alten Edelmann«" in der ״Kreuzzeitung", zur Beurteilung des Glücksspiel» vernehmen lassen; eS schien nicht ohne Interesse, auch den ״Talmud-Juden" über diese Frage zu hören: man wird seine Ansicht vielleicht dem modernen Menschen gegenüber für etwa» streng, aber man muß sie für ehrenwert halten. Berlin. Dr. Philipp K r o n e r. (Die vorstehende au» denPrimärauellen geschöpfte Wissenschaft» liche Abhandlung unseres gesch- Kollegen und Mitarbeiters beleuchtet ein recht zeitgemäßes Thema — in dieser Gründlichkeit zum ersten Male er leuchtet damit den antisemitischen Escamoteuren gründlich heim. S» wäre zu wünschen, daß gleich ihm auch die andern Rabbiner, die daS Zeug dazu besitzen, ihre UnterlassungSsündc gut machen und nicht länger unthätig dasiyen. sondern in gleicher streng wissenschaftlicher und doch allgemein verständlicher Behandlung ähnliche Themata bearbeiten u. sie nicht nur in jüdischen Fachblättern-sondern auch in hervorragenden Tages- Zeitungen veröstcntlichen, wie e» der Berliner Rabbiner Herr Dr. Philipp K r o n e r gethan, dessen treffliche Abhandlung unter obigem Rubrum im Morgenblder Münch- ,Allg. Zeit." v- 11. d. M. ver» öffentlicht ist. Rur so kann eS gelingen, die antis. Verlästerung unsere» Schrifttums zum Schweigen zu bringen- Die Wahrheit wird und muß endlich siegen, aber sic muß berufene Vertheidiger haben, die mit dem nötigen Wissen ausgestattet, mit Geist und Geschick für sie einzutretrn nicht ermüden. Mit der Schönrednerei auf der jüdischen Kanzel ist'» nicht abgethan h i n a u s auf den Kampfplatz mit den Waffen des Geistes, denn eS ist ein Kampf ״für Gott gegen Amalek für und für!" —wie eS zum Schluß unsere» Wochcnabschnittes heißt. Red.) Aus Konfufien. Boa Loa stau rin Brunner. *) Unter Weglassung einiger Bemerkungen privater Natur erlaube ich mir, einen Brief meine« in Konfusten lebenden Bruders hier mitzuthciien. der mir der allgemeineren Brachtung wert dünkt. Ich darf wohl als bekannt voraussetzen, daß Konfufieu ganz nach dem Muster Deutschland» eingerichtet ist, und daß in diesem wunderbaren Lande alle Städte und Menschen dieselben Namen führen wie bei un». In letzter Zeit ist dort auch die Judenfrage eine besonders brennende geworden, fast so brennend wie die Antisemitenfrage. ES ist aber dem weisen Herrscher jener Reiche» gelungen, der Bewegung Herr zu werden — doch davon berichtet ja eben der Brief. ״Es lebe unser König Christian Aristide» Zchlaume der Gerechte Soeben hat er ein schrcckcnerregendeS Blutbad unter den Hebammen seine» Reiche» angcrichtet. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß die Antisemiten im Grunde gar nicht so nicht»- nutzig sind: Die boshaften Hebammen haben die ganze heutige Generation der Antisemiten in ihren Wiegen mir Judenkindcrn vertauscht. Die Antisemiten gehen nun demgemäß damit um. sich ihre ursprünglichen rechtmäßigen Namen wieder beizulegen. Die «roße *) Wir eutnchmeu diese köstlich« Humorette dem ״P a » q u i n »", einem humoristisch-satirischen Beiblatt zum ״Zuschauer."

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