Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1893)
- Issue
- 8 (17.2.1893)
- Date
- 1893-02-17
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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öiptrt sein, dann erst sind di« drei Säule» da, auf denen der Bau der Menschheit, der sittlichen Weltordnung, wohlgeborgen ruht. Der Gesetzgeber, der Richter kann aber ,reist nicht so zart und sanft reden, wie der Dichttr, der Philosoph oder auch nur der Moralprediger. Die Gerechligkeit legt ihr Antlitz in ernste Falten. Das Judenthum wird ost mißverstanden, weil man Rechtsnormen, die naturgemäß streng sein müssen, als Grundsätze der mofalschen Moral fälschlichaufgrfaßt hat. Es kann jemand nrch so mild sein, wenn er ein Sttaftecht abfaßt, so wird er nicht anders als strenge Rede führen. Eins der berühr»- testen Mißverständnisse dieser Art lehnt sich an das Schriftwort: Aug' umAug', Zahn um Zahn. Dem gegenüber wird empfohlen drm Uebelthäter nicht zu widerstehen, so einer uns auf die Rechte Wange schlägt, ihm auch die linke hinzureichen, und so Jemand mit uns richten will uns den Rock zu nehmen, ihm auch den Mantel zu geben. Soweit geht die Empfehlung allerdings nicht, demjenigen, der uns das eine Auge ausgeschlagen hat, auch das andere hinzuhalten. Aber wo und in welchem Sinne lehrt denn das Judcnthum: Aug' um Aug'. Zabn um Zahn? Hat die Tora wirklich vor. ihren Bekenner» einzuprägen, daß sie ihren Feinden nicht verzeihen dürfen, daß sie sich rächen müffen: Aug' um Aug', Zahn um Zahn? Wie ließe sich daS vereinigen mit der Ähre: Du sollst Dich nicht rächen und keinen Haß nachtragen, sondern Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst? Die Torr muthet also uns keineswegs die Seltsamkeit zu, daß wir unrern Feind verfolgen müssen, wenn sie auch andrerseits nicht so weit geht uns zu ermahnen, demjenigen die linke Wange hinzureichen, der uns aus die rechte geschlagen, denn daß hieße nach jüdischer Anschauung sich selbst erniedrigen und den Büsewicht ermuthigen. Ater das ist nicht zu vrrgesirn: Tie Tora predigt nicht nur Moral, sondern sie giebt auch Gesetz und Richtschnur dem Richter, der die Majestät de-Rechtes anerkennen muß, de» unerbittlichen. Und das Recht weiß nicht- Anderes als: Leben um Leben, wie du gethan hast, so soll dir gethan «erden. Frc׳lich verlangt dcs jüdische Gesetz darum noch nicht, daß ocmjenigkn, der einen! Andern ein Auge ausgeschlagen hat, nun auch das eigene Auge onsgeschlagen werde. Denn eistrns wäre dies eine grau,ame Procedur, und das jüdische Recht ist, jo weit sich das mit dem Begriff des Rechtes verträgt, mild und Hot z. B. nie etwas von der Roheit dsr Tortur gewußt, und sodann ist zwar das Leben an sich dem Einen soviel werth yls dem Andern, aber das Auge oder die Hand kann bei einem Menschen von größerer Wichtigkeit sein und darum auch von größer!» Werthe als bei dem Andern,!;anz zu sctweigen von den Gefahren, die eine solche Strafe ür den ganz!» Körper herbeiführen kann; und darum wäre die wörtliche Ausdeutung von Aug' um Aug', Zahn um Zahn ebenso brutal als ungerecht. Aber dir!e wörtliche Ausdeutung verbietet sich, wenn Sir die heilige Schrift genau lesen, ganz von selbst, wie sie denn auch schon von unsere alten Weisen verworftn worden ist. ES heißt in der Schrift: ,Aug' um Aug', Zahn um trhn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal für randmal, Wunde für Wunde, Beule für Beule. Es wäre eine merkwürdige Zumuthung. wenn für ein Brandmal, eine Wunde, oder eine Beule, die einer im bösen Willen seinem Rebenmenschen zugefügr hat, nun ihm ein ganz gleiches Brandmal oder eine ganz gleiche Wunde oder Beule' brigebracht werden soll. Denn erzeugte die Verwundung bei dem Besttaftrn einen größer» Schmerz, eine größere Gefahr oder gar bösere Folgen, so wäre das Recht verletzt; also Jeder- :#••>!11 sieht ein, das kann die Schrift nicht gemeint haben, denn das ist undurchführbar. Aber was will die Schrift? Run, in drm ganzen Kapitel ist viel von Geldentschidigung die Rede, was also liegt näher als daß die. Tora für di« Abmessung der strafe das Priucip aufstellt: Auge um Auge, mr h»Aj sein Auge genommen, du mußt es ihm wiedergeben, so da» überhaupt in menschlicher Hand sttht, indem du ihm ms Geld ersehest, was er für einen Geldschaden durch dieses H Unglück an seinem Erwerb erleidet. DaS ist Gerechtigkeit, so! weit sie der Mensch ausüben kann, und doch wiederum noch^ Milde, indem keine entehrenden Freiheitsstrafen verhängt: werden, und diese Abschätzung kann auch bei jedem Brand-1 mal, jeder Wunde und Beule vorgcnommrn werden. Die» ist der schlichte Sinn jenes lürchterlichen: Aug' um Aug',' Zahn um Zahn, io daß man gettost die Behauptung wage»" darf, daß wer in Palästina einem ein Auge ausschlug, bei» jüdischen Richter noch weit besser fortgekommen ist, als erj jemals heule bei einem preußischen Richter fortkommrn würde.! Und weil an der berühmtesten Stelle des Grundbucheßs eines andern Glaubens dieses Mißverständniß sich vorfmdet, so wuchert cs fort durch so viele Köpfe so viele Bücher.' es sei der Grundsatz der jüdischen Sitte »lehre, von dem! Gegner sei es de» Einzelnen sei rS d!r Grsammtheit zu fordern: Aug' um Aug', Zahn um Zahn, ihn unerbittlich zu verfolgen; was den Juristen angeht, die Verpflichtung zu« Ersatz des angerichten Schadens, wurde in verschärfter Form in die Sittenlehre gesckobrn. Gerade darin besteht die Größe des Judrnlhums, daß es in die Welt gekommen ist, wie der Prophet eS ausdrütH den Himmel zu pflanzen und die Erd« zu gründen, de» Himmel zu pflanzen in unsere Seele durch lauttrr Erknmt-, niß und Sittlichkeit, und die Erde zu gründen, da» Bolksleben zu ordnen durch weise Rechtsgrundsätze für die vaten wie für die staatlichen Verhältnisse. Das Judenthum ist nicht nur eine Religioi sondern auch eine RrchtSlehre, ei» volkSwirthschaft licheS System, eine Staatsvrrfassung, uud Nehench rühmt den Gesetzgeber des Sinai, der den J-rarlittn ,gerades Recht und Lehren der Wahrheit.' Nehemw, praktische Staatsmann, nennt hier da» Recht vor der Wahrh Wahrheit und Friede sie sind herrliche Güter, jeder soll Mel Erknrntniß und die Liebe Pflegen, aber soll ein Volk, soll! eine gioße Grsammtheit blühen und gedeihen, so müssen dies Menschen, der Höchste wie der Geringste, in Ehrfurcht sich! beugen vor der Würde des Rechtes. B. EL “ Berichte und Korrespondenzen. Deutschland. M agdebnrg, 14. Februar. Bei der gestrigen Berathmrg^ des Cultusetats im Abgeordnetenhaus« kam gelegentlich baL Besprechung.des ministeriellen Erlasses bezüglich de» Religions-s Unterrichtszwanges für die Dissidcntrnkinder auch die fla_ legenheit betreffs der Prüfung der jüd. Religionslehrblchers zur Sprache, natürlich unter allerlei antisemitischen Ar! zapfungen. ׳■>gj Der Cultusminister Tr. Bosse, der gleich i» friaerj Erwiderung auf die Ausführungen des Abg. vcn Wackers barth betont hatte, eS werde bei der Untersuchung nicht im Sinne der antisemitischen Antragsteller herauskomme gab nachher auf Anregung deS Aba. Rickrrt eingehendes Auskunft dahin, daß daS gesammte Material einem höh Schulaufsichtsbeamten zur Prüfung unterbreitet worden se Damit war den antisemitischen Karrpshähnen der Stoff weiterer Erörterung dieser Sache vorläufig entzogen, und; artete die Debatte in eine Disputation über den Tali aus, wobeiAbg. Rickert dem Abg. S'tücker eine Reihe «ST] unrichtigen Behauptungen nachwies und Gelegenheit naW> di« zur rechten Stunde veröffentlichte ,Erklärung' der 226] Rabbiner Deutschlands zu verlrftn. .Ich glaube — so der schlagfertige Redner — auch der Justijminister von dieser autoritativen Interpretation der jü Sittcnlehre Notiz nehmen.'