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Israelitische Wochenschrift · 1891-05-28 · 22 (28.5.1891) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
22 (28.5.1891)
Date
1891-05-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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eine allgemeine Zeitung des Irrbenthrnrrs. ■eetaffln tdchttai K nx «a■ ׳ tr btt jJItÄulAlOf, M >F«»> Ittn. «. klatt«H. «mW fit utIfttfWInfr! ein thütminr M. •■Mmtlsn»«« l»»l Mark ttnidUirrt. Mn kittet«! fMakn«: IWM U fctrf, 1■ ן* km «alleabc: 1* »t. '■ - s Herau*gegebea von Rabbiner dr. M. Mahmer in Magdeburg. fit »ihr»,««. stecht NN» Feie»״! lartMt• mt Me,3 IttcI1 tM Ae »0 4 f «I* tttr tu «ir kt» .JebttcktLtttetatRt.Blatt- Mt Ptt»|tUt ••er »ri» in■ M itf. ftnb eatntbtr bank Mt Amt •nwMttanni obtr—soll» nun sttbft «af •י— «»tbnuk *!acht — bittet ttoMstakta tat Vit «k*r**mn kt* jtttiut. 1r**tfr• I» ab^ata*•■ Sri »ttkftktl«»(«: Rabatt. ) a k ■ I » ■ Moteewde Mretkel: Ter Rectoratswechsel derXIbertina am 12.Apttl 1891. Bon Tr. I. Bam berge r. — Tr. Kristeller's Bearbeitung der , . jüdischen Sittenlehre. Wem'echre and <rarrespaadea,en: Deutschland: Magdeburg. Magdeburg. Berlin. Breslau. Ree« a. Rh. Bad Ems. Jruer t. Schl. Flato«. ' >vefterreich»Ungarn: Wien. Wien. Au« Ungarn. ' Schweiz: Zürüch. ' Frankreich: Pari«. — England: Aork. IBeraitfeMe »ad neatste Metbrichten: Magdeburg. Berlin. Breklau. Leipzig. Bromberg. Luxemburg. Pan. Rimek. Algier. London. London. London. Ehristchwich. Norsu. Odessa. Warschau. Peterkburg. ^>^UeIa»ra»l,Da« kOLAtaditze Qnellrnen*e»e nntrgnßi^WW Machenlei. 1891. U«r. 5651. Astender. Daaaerstag. . 28 20 1 *MT 80 »reite* . . . SS 21 8« Saanadend. . 81 22 9.3) בהר|תי י) raren». 87 rennte* . . . Jul 1 23 SS 1 Maate* . . . 2 21 89 Dt raste* . . . 8 25 1 so Mittwoch. . . 4 26 1 41 Daaeersteg. . & 27 1 s» Der NeetoratSwechsel der Albertina am 12. April 1801. Ein zeitgemäßer Rückblick. Am Beginn des Sommersrmesters vollzog sich an der Universität Königsberg der Rectoratswechsel unter den her- Gebrachten Formalitäten. Nachdem bei dem Festgottesdirnslr in der Domkirche, dem der gesammte Lehrkörper, Curator! and Senat der Universität bcigewohnt, der Geistliche den Segen! OotteS auf die Universität und den neuen Rector herab- | gefleht, wurden dem Letzteren in feierlichem ActuS in der UniversitätS-Aula die Insignien der neuen Würde von seinem NmtSvorgänger übergeben, woraus er sein« Antrittsrede hielt. So auch diesmal, wie alljährlich. Aber was der diesjährigen Feier eine so außergewöhnliche, geradezu historische Be» beutung verliehen hat, da» ist der Umstand, daß zum ersten male seit dem 3'/, hundertjährigen Bestände der Universität rin Jude mit dieser Würde bekleidet worden: Geh. Medizinalrath Professor Dr. Ludimar Hermann. Wohl legt un» dies« Thatsache den alten Segensspruch: ,Gelobt sei Gott, der di« Zeiten ändert und freundlich gepaltetauf die Lippen, aber sie soll auch die Erinnerung an da» mannhasteEintreten dessen, dem dieserSieg der gerechten Sache mit zu verdanken ist, in un» wachrufen, und so dürste «s wohl zeitgemäß erscheinen, auf die Geschichte dieser bedeutsamen Errungenschaft, die keine ausschließlich jüdische ist, kurz hinzuweifen. Der protestauttsche Eharacter der von dem Herzog im Jahre 1644 gestifteten AlbertuS-Universität ist Wilhelm IV. am 4. Mai 1648 in fä&bm XtliCtt, imil“ t § 105, in den Worten wiederholt ausgesprochen: ״Der ursprünglichen Stiftung gemäß sind bei der Universität Königsberg nur Lehrer evangeli scher Konfession z uz »lassen und anz »stellen." Nichtevangelischen, gleichviel ob Juden oder Katholiken, war und blieb das Lehramt verschlossen. Da kam daS Jahr 1847 mit dem Gesetze über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli d. I. und in Folg« desselben sorderte der Minister Eichhorn in einem Erlasse vom 28. September die Universität zur Beschlußnahm« da« rüber auf: 1. Ob die bestehenden Statuten die in dem Gesetze von 23. Juli 1847 ausgesprochene Zulassung der Juden zu den bezeichneten academischen Lehrfächern*) gestatten, oder nicht, und 2. ob, wenn die Statuten diese Zulassung nicht gestatten, eine Modification derselben für zulässig und angemessen zu erachten sei. Die Universität glaubte, die Frage über die Zulaffung der Juden gemeinsam mit der über die Zulassung der Katholiken diScuttren zu müssen, und beschloß, nach Abgäbe der Singular-Voten, »ach Einholung der FacultätS- ') »An Universitäten können Juden, soweit die Statuten nicht entgegenstehen, alk Privatdocenten, außerordentliche und »rdenUtche Professoren der medizinischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen und sprachwissenschaftlichen Lehrfächer, ,«gelaffen werden. Bon allen übrigen Lehrfächern an Universitäten, sowie von de« akademischen Senate und von den Aemtern eines Detank, ProreetorS und Reetork bleiben sie aukgeschloffen." (Daselbst Titel 1, Abschnitt I in § 8.) Vergleiche dagegen * 8 des «die«» vom Jahre 1819 bei Auerbach. ״Da» H^eaH«r und sei!«- Bekenner", £. 9S&

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