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Israelitische Wochenschrift · 1891-01-29 · 5 (29.1.1891) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
5 (29.1.1891)
Date
1891-01-29
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Sekenntniß d«r Religionslehrer nicht hat, braucht dann nur dies zu erklären, und sein Kind genießt bei diesem Lehrer keinen Unterricht. Ja. es ist sogar nicht ausgeschlossen, daß es mit anderen Kindern gleichgesinnter Eltern Unterricht in dem Bekenntnis empfängt, das diesen Vätern heilig ist Der oder die Väter hätten, wenn letzteres nicht an der Schule geschieht, nur nachzuweisen, daß ihre Kinder anderweitigen geeigneten Unterricht empfangen. Wer nun die Zustände des privaten jüdischen Religions- Unterrichts kennt, sollte jubeln, daß der Staat endlich einmal dem Judcnthum dieselbe Anerkennung zollt, wie andern ^Konfessionen, daß er es den Eltern nicht mehr freistellt, 0 b und wie sie ihre Kinder in der Religion unterrichten lassen, sondern Ordnung schafft und Rechenschaft fordert, wobei die jüdischen Gemeinden durch die Männer Mitwirken können, welche ihr Vertrauen genießen. Nichtsdestoweniger erhebt ein jüdisch-orthodoxes Organ einen Lärmruf zum Schutze der angeblich gefährdeten Gewissensfrriheit. Selbst zugestanden, daß in manchen Staaten mit einer geordneten Verwaltung ihrer jüdischen Gesammtheit Anordnungen von israelitischen Oberbehördcn getroffen worden wären, durch welche aufrichtig religiös gesinnte Eltern in eine Zwangslage gebracht wurden — wo aber in aller Welt hat Venn Jemand an deu preußischen Staat jetzt den Wunsch gerichtet, daß er Gewissenszwang ausübe? Mag es auch Männer in allen religiösen Parteinchtungen geben, die von Herrschsucht beseelt sind und entsprechende Herrschmittel lieben; das steht doch fest, daß dem Rabbinerverbande, wie den Männern strengerer religiöser Observanz, welche sich der Petition angeschlossen haben, auch nicht die leiseste Absicht innewohnt, irgend welchen Gewissenszwang befürworten zu »ollen. Nun wird man einwenden: Ja, das glauben wir schon. Aber wenn erst Religionsschulbezirke gebildet sind, und Männer durch eine Majorisirung als Aufsichtsbeamte angestellt werden, welche herrschen wollen oder ,energisch' sein zu müssen glauben, dann wird Gewissenszwang nicht ausbleiben. Darauf ist zu antworten, daß es der Minorität ja doch stets frristeht, bei der Regierung zu erklären, daß sie für ihre Kinder einen Mann ihrer Richtung als Lehrer »olle, daß nur die Lehrbücher von ihren Kindern gebraucht und nur der Lehrplan bei ihnen zugelassen werde solle, die ihrer Richtung entsprechen. Einem solchen Wunsche steht der neur Gesetzentwurf und die Petttion nicht entgegen. Ist eS aber von Juden recht und billig, zu fordern, daß die Regierung von allen Kindern verlangt, daß sie Religion»- unterricht haben und darin von zuverlässigen Männern überwacht werden, daß aber über jüdische Kinder keine Rechenschaft zu geben sei?! Soweit ist wohl in unserer Zeit bei allen Denkenden die klare Einsicht vorhanden, daß kein Mensch mehr, der ehrlich strebt, Gewissenszwang treiben wolle. Darum ist es die Pflicht aller jüdischen Gemein den Preußens zu zeigen, daß sie, wo es sich um die Erhaltung' ihrer Religion handelt, alle einig sind. Die Verschiedenheit ihrer religiösen Richtungen ist allerdings in gewissem Sinne zu beklagen, in anderer׳ Hinsicht «ine gar nicht zu bannende Folge der Entwickelung. Nie ist eine Zeit dagewesen, in der die Besten in allem einig gewesen seien. Deshalb ist es aber doch möglich, daß Jeder ehrlich seinen Standpunkt wahren und dabei mit dem Anderen in Frieden das festhält, wa» Alle nicht entbehren können. Es läßt sich die große Auflegung jenes jüd. Blattes rcur aus folgender Erwägung erllären. ,Sind erst Religion»- fchulbezirke da, dann kommt auch noch die von Krön er in seinem Referate als unabweisbar erforderlich hingestellte Eentralisation der jüdischen Gemeinden in Prcußen, dann giebt eS eine Oberkirchenbehörde, welche vielleicht abschafft und «inführt in Gotteshaus und Lehrhau», »as dem Mischen traditionellen Gesetz« widerspricht. Darum Frönt gemacht auch gegen den harmlos scheinenden Anfang eiset Jot Tentralisation!' Nun denn? So soll hier der ausgesprochen werden, daß eine solche ZwanaSanftalt den Gegnern traditioneller Treu« zu Gute käme, noch Religion als solcher nützte. Wenn die Central isatio auch nur den geringsten Zwang auf die persün liche gottesdienstlich« Freiheit, oder auf dt Freiheit einer Gemeinde auSübte, dann wär sie ein Unding. Nein! die Cencralisation darf nie un nimmer solche Freiheiten hemmen. Giebt es denn aber keinen Weg, eine Centralisation schaffen, die solche unveräußerlichen Freiheiten jedem und jed Richtung unangreifbar zusicherte und schützte? Ist denn ei Vereinigung undenkbar, bei welcher selbst einem Obervsth nicht gestattet wäre, einer Gemeinde einen Gottesdienst vortz schreiben, den sie nicht will, einer Gemeinde Lehrbll und Lehrpläne, Beamte und Religionsdicner aufzudrä« die sie nicht haben will? Es ist keine Frage, daß der Rabbinerverband einen solchen Gegenstand bera würde, ihm die Anstrebung solcher überwundener mit alterlicher Einrichtungen nicht im Traum ein fallen würd Nun wird man fragen: Wenn der religiöse Ober ein solches Recht aber nicht haben, in die KultuSfreihe! von Gemeinden sich nicht einmischen soll, waS soll er das ~ Wozu braucht man ihn? Die Frage ist nur für den möglich, der nicht in Leben steht. So eben geht im preußischen Staate tiefgreifende Schulbewegung vor sich. Die Katholiken ein Organ, die Protestanten haben ein Organ, das sie; dem Staate vertreten, im Namen Aller reden kann; Staat weiß auch, daß er es mit einer kompetenten tretung zu thun hat; denn sie geht ja au» dem der Kirchen selbst hervor. Aber die Juden — sind geeint. Wer nimmt sich ihrer an, wer vertritt- Interessen? Wer ist dazu berechtigt vor der Regie Welches Organ? Welcher Vorstand? Welches Rabbis Welche Rabbiner-BildungSanstalt? Es fehlt unebc«^ Vereinigung, jede Vertretung. Wir wollen eine ans Frage nchinen: die Schlachtfrage! Um ein Haar wir waren Alle iu großer Gefahr! Wo war der nehmer, der berechtigt war, der Regierung gegenüber.?; Namen der Gemeinden deren Sache zu vertreten? Ja 1 Antisemitismus hätte sicherlich nicht eine solche AuSdehr» gewonnen, wenn wir eine berechtigte Brrtretung unp jüdischen Interessen gehabt hätten. Befindet sich England so unwohl bei seine« rabbi? Befinden sich die hannoverschen Gemeind Nothständen bei ihren Landrabbinern? oder die bei den ihrigen? Haben die deutschen Juden ehemals big ihre SchtacUonim eine schlechte Vertretung gehabt? Darum fort mit dem Gespenst des Gewissenszwa halten wir in allen wichtigen gemeinsamen Sache» et«r zusammen. U« die rtzrw. Rabbiner i« OefterreiH! Das Gesetz über die Regelung der äußeren Re hältnisse der Israeliten hat die Wünsche der üsterr. Rak nur zum geringen Theile berücksichtigt. So wohlwoß die Absichten der hohen k. Regierung und de» hohe» r ratbes auch in Bezug auf unsere Stellung sein macht, ist doch denselben viel mehr in den Motiven als im selbst Ausdruck gegeben. Vielleicht werden die erw Durchführungsverordnungen unseren gerechten Wünschurt Rechnung tragen und eS muß unsere Sorge sein, die LaudeSstellen dahin aufzuklären, daß kein Statut wird, welche» nicht genaue, dem Gesetze und de« gesprochenen Absichten der Gesetzgeber entsprechende Weisungen über die Rechte und Pflichte» der Rabbiner j hält. Aber noch etwa« Wichtigeres Keibt zu thun

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