Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1890)
- Issue
- 19 (8.5.1890)
- Date
- 1890-05-08
- Page
- Seite 137 (sequence 1)
- Language
- German
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M 1A. Pagltfcnrg, &. P#i 1890. fi|t|.IXL eine allftenteiiic Zeitung des Judenthums. ----9 »- il-—-2 ■MadM erfdetni it eine Knatmer *«! M»«ch«»fch»t,»-. de« Jeatllta■ Matt•1* n. kel,Jttt»»ut anli atta“, »ret< f*t de TnlfUMee M den P»ftL«tem ■׳. •yÄtnaMnaeea dral Mark »lettelWW. ■IU Miedet gslenkaai: l*|tttd U Mart, .«4 kmmnMnnbe: 1« »k. (»».,«Sie«.. 8 ML. 1 »oll«!«). Die.P>»«1<i4»1n- »11 .!«■HlmklnH־ («Ine ,Sitierainrtlair) lostet: » Wanst M «*g. wertet,,!dich. 1 « Heran»g«geb«a von Rabbiner vr. M. Hlahm« in Magdeburg. Jir Matzrhei«. »echt Jtif»c1! -11 1 ■reiatl 111׳ Me.3 » ra e II t> l<t e Sollen (4 r 1 ft* wie (Ar le«.IstIII<he»iiterMnt-Blatt», Die tleinqeteaitene B.titzette «Ter Teten Saum M »r. sind entweder dunst die Annoncen. fpeblnanen 00a Gl. T-.. Daul« Sb da., Rudolf Mnaaa, KaaMa-talatt To!11r1l. »der dir ett einp, enden an: Mi« Gwp-stMaa «n ,,!•»«»ttt. W-ch-a- (*reift•• he Ma,»-ka»n _I | m~ 1 ׳ 1 * Sfitta»« Artikel: Arbeit und Lohn nach dem Talmud. »Sonne»- schein", «on Dr. M. Singer. Lobten». «niisemiteathum und Antichristenthum. Boa Rabbiner Dr. Levt, Gießen. Bericht« u»d <korr«s»oav»1tt»nt Deutschland: Magdeburg.; Berlin. Posen, ttoblen» Würzbutg. Bochum. i Oesterreich-Ungarn: Kirn. Prag Großbritannien: London. Nußlan d: P«t«r»burg. Petertburg iver»ischt» and «»«st« Stächet chteo t Berlin. Berlin. Berlin, lönigtberg O - Pr. Frankfurt a. M Dchildberg. Au» Bade» Wien. Italien. Warschau. . 8«» de« v. O. B. B. Berlin (Schlug). I Iaserate. Briefkasten._I Nachdruck ohne vollftöndige Q»elle»«ngobr nntersagt. "M> , Arbeit «nd Loh« »ach de« Aakmud. Der gefürchtete 1. Mai, der Tag d«S ״bleichen Schreiten»", wie man ihn nannte, der erste de» Wonnemonat», der durch die Arbeiterbewegung ein Tag de» Ent-; setzen» zu werden drohte, ist ruhig vorübergegangen, aber die! Forderungen, die die Männer der Arbeit an die Arbeitgeber j ftc&ttn, werden sobald nicht von der Tagesordnung schwinden, darum ist jeder Beitrag zur Lösung der großen und! wichtigen Arbeiter-Frage von Bedeutung, jeder Hinweis ans j ältere analoge Institutionen und bewährte gesetzlich« Br-! stimmungcn zur Xegulirung de- Arbeit-verhLltnisse» brlehrend. Ein nicht zu unterschätzendes Material liefert in dieser Beziehung auch der Talmud. Herr Naphtali Herz Jmber in London hat sich der Müh« unterzogen, die betreffenden Bestimmungen zusammenzustellen, und wir bieten unfern Lesern in Folgendem einen Auszug au» dem interessanten englischen Aufsatze. Mehr al« 1000 Jahre liegen zwischen der biblisch«! und talmudischen Nera. Dank dem Fortschritte tu der Wissenschaft «ährend dies« Periode erhielt da» ArbeilSgebtet eine Ausdehnung »ach »«schieden«! Richtungen und tu Folge dessen entstand dt« Klasse d« kleine« Arbeitgeber, welche wir heute mit de« Namena Sweater•* (btt Schwitzenden) benennen. Gegen diese kleine» Despoten kämpft« schou d« Talmud, da viele Lalmudlehrer selbst Arbeit« waren. Diese fochten gegen die Unterdrück« mit den Waffen de» Gesetze«. Alle, welch« ei» Jutereffe für dt« Arbeiterklasse haben, sollten die talmubischen Gesetze über die Arbeiterfrage ftudiren. D« Raumersparniß wegen will ich hi« nur bei einigen der Hauptfragen ottmtiltu', zu deren wichtigsten in de» Kampfe d« Arbeiter die über Stundenzahl »ud Nachtarbeit gehören. Der Talmud «klärt einfach, daß die Wochenw• JJ־״; Kalender.! Donnerstag . . S 18 Lag be-Omer. 88. Anita, . . . 9 »9 34. Sonnabend. . 10 20 8.28) אמור) p. 3. Sb. Sonntag. . . 11 21 38. Montag . . . 12 - 22 37. Dienstag. . . IS 28 88. Mittwoch . . 1« 24 89. Donnerstag. . 1b 2b 40. Nacht dem Schlafe und der Ruhe gehört und nicht der Arbeit. In d« Regel giebt e» nur zwei BernfSklaffe«, welche ihre Arbeit aus die Nachtzeit verlegen: Dichter und Diebe. Die ArbeitSstuuden müssen nach der LandeSsttte festgestellt werden. In einer Gegend, wo e» üblich ist, früh anzufangen und früh aufzuhüren» kann der Arbeitgrd« seinea Arbeiter nicht zwingen, spät zu arbeiten. Wenn d« Arbeitgeber für die Nachtarbeit besonder» bezahlt, s» kan» der Arbeiter da» Geld nehmen, ohne üb« die festgesetzte Zeit hinaus zu arbeiten. Wenn d« Arbeitgeber sagt: ,Ich bezahle mehr für längere Arbeit", so kan» d« Arbeiter sagen: ,Die Mihrzahlung ist für die bessere Arbeit, nicht für die Ueberzeit." Wenn Arbeiter vor de« vegtnne der Arbeit streiken, so haben sie den Schaden za tragen; geschieht die» aber mitten tu der Arbeit, so muß der Arbeitgeber nach Berhältniß btt gethanen Arbeit den Lohn zahlen. E» ist «tgenthümlich. daß d« gewöhnliche Arbeiter einen höh«n Lohn erhielt, al» mancher Handwerker. So erhielt z. B. eia Schnetder für,einen Anzug 2 Sela, während ein gewöhnlich« Arbeit« einen Tageloh« von 4 Sela erhielt. E« gehörte zur Sitte der talmudischen Zeit, die Arbeit« auch zu beköstigen. Außer den gewöhnlichen Mahlzeiten erhielte» bi« Arbeiter ,»waada* (süße Getränke?), welche unser« BeSperthee entsprechen. Ein Gartenarbeit« durfte von be« Obste de» Garten», in welchem er beschäftigt war, «ach Belieben essen. Ein Rabbi hatte Arbeiter engagirt, um Weinfäffrr zu tran»p»rtiren. Da durch ihre Fahrlässigkeit rin» derselben zerbrach und auslief, nahm der Rabbi ihnen ihre Kleiber al« Entschädigung, mußte jedoch später dieselben nach erfolgtem Richterspruch zurückgebrn und dazu noch den Lohn für die Arbeit bezahlen. Der Talmud gestaltet nicht, daß eine Frau and«e al» ihr« Hau» «best »«richte. Sie?aun durch jede Arbeit im Hause fich ihren Unt«halt erwerben, z. B. durch Spinnen und verkauf de» fertigen Leinen«, darf sich ab« nicht unter die Botmäßigkeit eine» Herrn stellen. Nach rabbtuischem Gesetz durftea Kinder »nt« 1b Jahre» kein HandWert «- Innen, ebensowenig al» Arbeiter »«wendet wnden.