Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 20 (1889)
- Issue
- 20. Jahrgang Nᵒ 49.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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k— 880 — Uber in Deutschland hält nun einmal der Staat schützend und crnch führend, seine Hand über die Kirchen,- der Deutsche ist gewöhnt, an diese Bereinigung von Staat und Kirche; dir L-chre Tavom«: die freie Kirche i« freien Staate, ist heute in ganz Europa in Mißkredit >erathen; ja e» ist zweffclhast geworden, ob Tavour selbst sie jemal« chrlich geglaubt bat; und nun soll fie gerade für dir halb« Million deutsch« Juden gelten? 8a« ein Segen wäre, wenn r« für'« ganze Land gelte, völlige religiöse Freiheit, kann znm Schaden werden, sobald e« nur auf einen Theil der Bevölkerung angewendet wird, der im Vergleich zur Gesammtbrvölkernng ungefähr den hundertsten Theil darstellt. Eugen Richter wird auch nicht glauben, daß diejenigen, dir den gegenwärtigen Zustand in Preußen geschaffen haben, damit da« Judenthum haben bevorzugen wollen. Rehmen wir ein einfach«» Beispiel: die jüdischen Geisttragen jetzt, wenn fie eine amtliche Funktion aaöüben, Talare, welche drr Amtstracht der christlichen Geistlichen sehr ähnlich sind. Da aber der Staat einen jüdischen Geistliche» gar nicht kennt, so könnte e« passtren, daß einmal die Polizei einen Rabbirer, drr öffentlich, also etwa bei einem Begräbniß. einen Talar trägt, zur Verantwortung zieht, denn im Allgemeinen ist r« gewiß ein Unfug, wenn Stute, die nicht Geistliche find, eine geistliche Tracht tragen. Wenn irgend wo ein öffentlicher Empfang fft, wenn «in hoher Beamter, ein Prinz oder gar der Kaiser selbst die sogeranntrn Spitzen der Behörden sich vorstellen läßt, so sind unsere Glauben-genoffen mit Recht «stritt, auch den Rabbiner unter dieser «ilesrnen Schaar zu erblicken; aber im Grunde hat der Rabbiner darauf kein Recht, denn er vertritt nach dem in Alt-Preuß-n gültigen Gesetze nicht di« jüdische Gemeinde; die« geschieht durch den ersten Vorsteher, und von Rechtswegen müßte dieser neben dem Probst und dem Sqieuntendrnten erscheinen; da» geht freilich auch nicht; die Juten haben e« gern, wenn die Regierung ob« die Bürger» schast den Rabbiner anszeichuet, ab« da man bei foldpn feierlichen Anlässen doch eigentlich nicht den Mann, sonrern die von ihm veitretene Körperschaft ehrt, so gehört in filtpreußen, in dem Bereiche, wo da« Judengesetz von 1847 gilt, der Rabbiner nicht zu diesen Honoratioren. Wir haben absichtlich nur Aeußerlichkriten erwähnt, ab« in ihnen zeigt sich da« Widersprechende unser« gegenwärtigen Zu tändr am deutlichsten. Herr Dr. Auerbach null nunein stramm orgamsirte« Judenthum, in welchem die Rabbin« aus ein bestimmte« Bekenntniß verpflichtet »«den, « denkt sich eine Ober-Behörde, di« in letzt« Instanz alle religiösen un i Bewaltungsfragen entscheid« und nn« vor d« Staat«- regirrung vertritt, als Krönung de» Gebäude». Ehe wir jedoch da« Judenthum in diese Fesseln schmieden, würden wir den gegenwärtigen Zustand der Anarchie deibehalten. <n ist nicht richtig, daß d« Ar tisemstiSmu« gewachsen ist, well e« uns an ein« Behörde sthlte, die un« vor d« Reginung vertrat. Die hohen Herren wissen ganz gut, daß die jüdische Religion nicht« lehrt, wage stn dt« Ordnung de« Staate» verstößt; die formalen Bedeicken, hinter welchen die Regstrung sich verschanzte. al« sie die Beschwerden de« Basta« Gemeindevorstand«« am Anfang dec antisemitischen Bewegung unbeantwort« ließ, waren nur eü>x bequeme Ausrede. Stöcker war nur dst Pupp«, die am Dacht von einem Möchtmen hin- und hergezogen wurde: wr: dies« Mächtige war, läßt sich zur Zell nicht feflltcklen. »« tonnte von vornherein daran zweifeln, daß bei den Borwtheilen, die läng« al« ein Jahrtonsend in d« Volkescele wurzelten, der Antisemitiämu« nnt« Hohn Protektion leicht in manchen Kreisen populär werden würde. Daran hätte kr n jüdischc» Konsistorium etwa« geündat. Wir «ollen keinen Gewissen«,wana, keine nnnöthige Einschrtukuna da Gemeindefreiheit; ad« e« scheint nu« uiwatürlich, daß d« Rabbin« in Altprenßen wenig« Einfliß hat. sogar auf dst Gestaltung de» Kultus, al« jede« andere Gemeüdemttgsted; dies« Zustand ist ein Segens^ nicht nur zur Ordnung d« christttcheu Kirchen, sondern auch zur Ordnung de« jüdischen Leben« in Reuprevßen nud in allen übrigen deutschen Staaten; e« sollte fern« kein Rrligiouslchr« angestellt werben, d« nicht ein staatliche» Lehe«, examrn gemacht hat und kein Rabbin«, d« nicht einen rearlmäspgen Studiengang absolvirt hat; e« ist zuiugeben. daß ein« «in sehr grfcheidt« und unterrichtet« Mensch sein kann, ohne alle dst staatlichen Examina hinstr sich zu haben; ab« da d« Staat für Aerste, Advokaten, Pastoren, Banmeist« tt. Prüfungen verlangt, so gertth der Rabbin« in eine schiefe Stellung. wenn er allein .frei wst in Smerika" ist. Die kleinen Gemeinden, dst absterbe n. wenn sie für sich allein stehen, in ihr« von d« .Freisinnigen Zeitung" so verführerisch geschilderten Souveränität, sollten an eine große Gemeind« angeschloffen werden und von ihr lebhaftere religiöse Anregung empfangen. E» wäre auch gegen eine Körperschaft, die da« ganze preußische Judenthum vertritt, nichtt einzuwenden, vorau»grs«tzt, daß kein Eingriff in dst Gewissensfreiheit statifindet. — Obgleich un« nun dst Vorschläge de« H«rn Dr. Aunbach entschieden zu weit gehen, so find »st ihm dennoch für sein Buch dankbar, da« un» mannigfach belehrt hat. Kürzlich hat d« Borstand d« jüd. Gemeinde von B«lin da« Berzeichnst aller .wahlfähigen" Mitglstder »«öffentlicht. Dst List« enthält auf 98 Setten ungefähr 11000 Kamen, unter denen nicht wenige berühmte zu finden find. Sir geben im Kalenden einen kurzen Au«zug: von hervorragenden Gelehrten begegnen wir dem Geh. Jnsttzrach Prof. Dr. Lewin Goldschrnid, derzettigern Dekan »er juristischem Fakultät, d« Universität Berlin, fern« dem ord. Professor d« Mathematik; vorjährigem Dekan der philosophischen Fakultät Dr. Leopold «ronecker, dem Philosophen Prof. «or. Lazaru», dem Sprachforscher Prof. Steinthal u. A. Bon juristischen Dozenten seien außer Goldschmidt nach erwähnt: d« «rimiualist Pros, «nbo, der Romanist und Prof, v ernst, in. Hervorragende juristische Praktik« find »« Jnftizrath Levy, H«au«^b« einer berühmten Awlgab« d« Livilprozeßordnung. Stadtv. Jnstizräthe Me her und Makower u. v. a. Sin reiche« Lontingent hervorragender Namen stellt dst medizinische Wissenschaft: wst finden darnustr den Geh. Medizmalrath Prof. Senator, Prof. Hermann Kraus«, Leibarzt weiland Kaiser Friedrich«, den berühmten Osteolagem Prof. Jul. Wolf, Proff. Munk, Zülzer, Fraeukel. vrieger, Jakobson, Lewin, Henoch, den berühmten Pshchiat« Mendel und eine Fülle von yrivatdozenten. An« der Reih« d« practischen Serzte «wähnen wir nur den Geh. Sanitätsrath Neu mann, «inen Ht verdientesten Mitglied« der Berlin« jüd. Gemeind«. Unstr den Historikern finden wir ebenfalls in ftattüch« Anzahl aufgeführt: Prof. H Breßlan, Dr. Jaftrow, Dr. Deutsch, Dr. Loewenseid mögen hier genannt »«den, sodann noch Prof. Ludwig Geiger, Atterar- und Knltnrhistorik«. Zahlreich« find dst Berttet« d« Natnrwiffenschaften, von denen wst anführrn: den Lhemikrr Prof. Pinner, den Physik« Prof. Pring»heim, Prof. Gabriel, Prof. Liebermann, den Astronomen Prof. L o e w. Der berühmte Ophtalrnoge Prof. Hirschberg möge hi« nachträgliche Erwähnung finden. Verlassen wir jetzt da« »akodmnische Viertel" und durchmustern »st dst Reihen sonstig« »tffenschastlich »d« politisch bedentender Persvnlichketten, so müssen wir gurrst den Reich»- . tagsabgeordueten Ludwig Bamberg er nennen, neben dem drr bäamtte Nattonalökonom und Begründ« d« „Gewerk-, veine" Dr. Max Hirsch genannt »«den soll. Sonstige. durch ihre publizistische Thätigkett bekannte PeksdNS Jttt > ' Dr^fleop. Auerbach, dessen jüngste» Werk üb« eine Refoyn der Organisation de» Judenthum« so lebhafte» Aufsehen M