Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 20 (1889)
- Issue
- 20. Jahrgang Nᵒ 12.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Doch weiter: Do» erste Gl»»dgrb»tderjüdffch«Sit1e»l«hreist sicher: Du sollst liebe» deu Ewige» bei«» Gott »ir driue» goozea Herzen «. s. w. Diese« Gebot wird ober gar nicht rrwährt. AlS 2. Grundsatz wird vielmehr et» Gebot uni» eiu verbot angeführt. Dem Gebote: Liebe Deine» Rächst« wie Tuch selbst, wird als verboten grgenübergestrllt: jede Art von Gehässigkeit, Reib, Mißgunst und lieblose« Verhalten. Es wird Gebot und verbot al« alle M«sche» am* fastend erklärt — Sie ist e« aber zu erklär«, daß mitten in der Darlegung de« verbot« der Lieblosigkeit, nur durch Strichpunkt getrennt, die Forderung von Recht und Redlichkeit und da« verbot d» Ungerechtigkeit, insbesondere jeder Unredlichkeit in Handel und Wandel, jede Ueber» »artheiluug u. s. w. aufg«ommen ist? Ist da« Liebe. m«n man dev Ander» nicht bestiehlt, nicht beraubt, nicht betrügt? Dat soll also da» Wichtigste sei», da« Deseotlichste «ein. wo« die Liebe verbietet? Diese Lieb« ist wahrlich ihr« Namen nicht werth. Welchen Eindruck muß ti nun gar erst machen, daß iw 2. Grundsätze die Liebe gelehrt wird, und im 3. Grrudsatze verbot« wirb, da« Leben de« Reben« wenschen durch Gewalt zu schädig«! O über diese Liebe, die sich da« noch verbiet« lasten muß. Welche Logik liegt ferner darin, im 2. Grundsatz jede Unredlichkeit im Handel und Wandel zu verbiet« u«d im dritte» Grundsatz wieder zu vertiel«, daß man de» Reb«m«schen um sein Hab und Gut dringe. Und wo bleibt die Liebe, wenn t» nur verbot« ist, in widerrechtlicher Weise Jemanden zu schädig«. Da« ist e« ja eben, wa« man sagt: daß der Jude verstehe, da« Recht in liebloser Weise zum Schab« seine« nichtjübische» Rebenwenschen au«zuuutz«. Fe«er: Da« Judenthum verlangt nicht blo« Achtung de« Leb««, der Gesundheit u. s. w. de« Rächst«, e« verlangt sogar Schutz, thätige Beihilfe, wo Leben, Gesundheit, Kraft, Besitz «. s. «. de« Nächst« auch ohne widerrechtliche» Angriff t» Gefahr find. E« verbietet daher die selbstsüchtige Un - thäti gleit, wo Jemand in einer Gefahr sich befindet. — Wenn nun auch im zweit« Absätze de« 6. Grundsätze« er» klärt wird: da« Judenthum verbiete, »die Fürsorge auf da« «iaene Wohl urd da« Wohl d r Angehörigen zu beschränk« und bei fremdem Leid iheilnahmlo» zu bleib«- so ist damit doch lange nichi da« verboten, wa« da« Jud«ch«m verbietet. Seine Thrilnahme zu zeigen ist nicht genug; bei fremd« Leid« soll man helfen, nicht unthälig sei». Der 5. Grundsatz erklärt, daß da« Judenthum gebiete, die religiös« Ueberzeugungeo Anderer zu acht«. Sicher ist hier da« Wort .achte»- nur negativ z» verstehen, gleich .nicht« in d«Weg leg«-. Soll e« aber gleich .hochacht«, werthschätz«- genommen »erd«, so ist da« einfach nicht wahr. Daß der Jude jedm heidnisch« Aderglaube» hochacht«, da« Ueberz«gtseiu davon werthschätzen soll, ist uirg«d« geboten. Di« Treue selbst eine« Heid« geg« sein H«id«chum, da« ihm von seine» Bäte« überliefert ist, diese Tr«e soll al« Trett »erthgeschätzt werde». Mit dieser Treue geg« väterliche Religio» ist aber di« reügiäse llebrrzraguug nicht z» vermisch«. I Ueberblick« wir die Grundsätze 2 bi« 0, so find« wir, daß in Rr. 2. 3, 4 der Rebenwensch .Nächster-, in «r.» .Anderer, Andersgläubiger-, in Rr. S .Jedermanngenannt wird. Für eiu« wohlwollend«, nicht nach Verheimlichung« such«d« Leser wird diese Wahl der Bezeichnung wohl.vollauf genüg«. Sollte sie aber j«m übelwoll«d«, bäSwillig« Berdächtigung« geg«üb«r auSreich«, zumal in d« späteren 9 G«»dsätz« da« Wort »Jedermannfehlt» wo gerade nufere Feinde so oft behauptet Hab«, daß da« Jnd«lh»m zwisch« Jude und Richtjude unterscheide? Daß da« Jud«th»m gebiete, unverbrüchlich die Wahrheit zu bekenn«, bestreit« j«e Gegner nicht; nur behaupt« sie. daß dem Richtjud« gegenüber die Verhüllung, Entstellung der Wahrheit erlaubt sei. Daß da« Judenthum Heiligung der Eh« gebietet, bestreit« diese Gegner nicht; aber sie behaupten, daß die Ehe von Richtjud« al« nichtig angesehen werde und der Ehebruch mit de« Weibe eine« Richtjud« nach jüdischer Lehre kein Eh«b«ch sei. Wäre e« da nicht recht gewes«, gerade da« scharf heroorzuheb«. um auch den Mißtrauischste» nicht im Zweifel zu last«? E« fehlt aber auch viele« andere in deu 15 Grundsätze». Warum ist die Zuträgerei, die vcrläumdnug ,» keiner Stelle al« verboten ausdrücklich angegeben? Warum fehlt die Pflicht der .Fried«Sliebe-? Ist dieser Begriff wirklich durch .Verträglichkeit, Brrsöhulichkeit,- grnügend beschrieb«? Warum fehlt die ,Fre«d«liebe-, diese« kästlichr Kleinod der jüdisch« Sittenlehre, auf welche« die hell. Schrift ein« so besonderen Werth legt? Warum ist die .Herrschsuchtau keiner Stelle ausdrücklich verbot«? Ist diese e« nicht gerad«. die man dem Jud«thum bellegt, indem mau ihm die Absicht uuterschiebt, «ine Weltherrschaft anzustreb«? In Grundsatz 7 wird erklärt, da« Judmthu» gebietet: die Arbeit zu ehr«. Wie ander« klingt der wirkliche Satz: .Liebe die Ardeitl- Warum ist die sittliche Pflicht .sich selbst zu heilig«-, und .Anderen in dem Strebe» nach Seldsthelligung znr Seite zu steh«»- nicht mit einem Worte erwähnt? Kurzum: Uederblickeu wir da« Ganze, so merk« wir: l) daß nicht str«ge gedankliche Gliederung und Ordnung vorwallet, 2) daß gerade die Begrifft nicht d«tlich gegeben und die Pflicht« nicht genug hervorgehodeu find, welche da« Mißtrau« beseitig« soll«; 3) daß gerade dir echt jüdisch» reltgiSs« Grundlagm der Sitteulehre nicht gegeb« sind. E« ist eben da« Ganze die rationalistische Zusammenstellung einer Sittealehre, welche sich auf phllosophische Begriffe ausbauru will und nicht auf die Liebe zu Gott, auf die Pflicht, heilig zu sei», weil Gott heilig ist. E« fehlt auch de» Ganz« der Nachweis, daß t§ jüdische Sitteulrhre ist. Den» die Unterschrift von »och so viel« Gelehrt« bewiese »ur, daß sie diese Sätze al« jüdische Sitteulehre anerkenn«», aber ohne Belegstelle» wäre nicht bewies« daß e« Sätze der jüdislh« Sitteulrhre sind, die »n« von unserer Religio», von unser« heilig« Schrift«, von Gott anSefohl« werd«. Di« Zusammenstellung ist auch eine unvollkommene, et» Halde« Werk und für d« Inden, der sich »ach ihr richt« sollt«.