Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 29. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 29.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/5369809-5935045-5937968--2715-5372167
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

M 29. 1875, fl. Jahrgang. Wochen-Zchrtfl fit die religiösen und soeialen Interesse« des IndevthnmS. »>«,»»« llll Rt. fn« M da «»Mafcni a. «<4t«Un«n » Mart »» *f. ItfcttfiiiKakaaf: i«tXartdU»» 10lUrl mach Oiiaiid i, a. JKaatnüt >* IM. a. ' ' ,jgidl|M. «.ImOiUM (‘nantiDsrttidyn iKtbafieur und .tptiaiisgebci Ä*|«ratt ■atn «tl M ff. Ht Mi bmtadaattiai Priturtl« »Mt ttrta Raa» dsstichatt Rabbiner l)r. X «reurnfe 1$ in Stettin, — j« Md« lltitatatklait* »M (tatll Irtyirtfa. Vkagdeb«rg, 15. Juli. der siAft«« Jhwraut MiMtaK. Gt»ßel»»««er» * tl ff der tlr S»che«§chrtft ta »,»«rt Friese, » ‘ Blrifltt IW» t Deutschland: »u« der Provinz Pose». «u» Baden. Breslau. Kons», »u« veNPreuhen. — Oesterreich: Brod». Aünskirchen. »Uü-Kubm. — Ber«ischt« und »eReft«»»ach richten« Berlin. »ach««, Mohrm««. Frndurz. Wien. Pest, tyortta». Pari». London. No«. Madrid. Constantia«. — Ie»tNatsUr Da« Selbstgeständniß. — Inserat«. Berichte und Torrespolldeazen. De«tfchlaad. " A—m. Ans der Predinz Psse», End« Juni. (Or.- Eorr.) Ls ist ein« eigenlhümiich« und sehr sonderbare Angelegenheit, die ich aus zuverlässigster Quelle in Erfahrung gebracht und von der Ihnen Mittheilung zu machen ich nicht nntertaffen kann. Ls wird nach Darstellung der Sache viellaicht Manch« geben, und namentlich die bethriligte Gemeinde, die der Ansicht sein werde«, daß der Gegenstand kein öffentliches Interesse biete, also zur Mittheilung in jüdischen Zeitschrift«« sich kaum eigne, dem ist aber entschieden nicht so. Wohl habe», di« jüdischen Zeitschriften in erster Reihe den Kampf um die bürgerlich« und politisch« Gleichstellung sich zur Aufgabe gemacht, auch haben sie dir, in Folge der Lmancitation erzielten Erfolge Einzelner zu berichten und hier und a wiederum Rückfälle zu regiftriren gehabt, nicht minder wurde« religiöse Vorgänge in den Kreis der Besprechung gezogen. Riemand wird indeß in Abrede stellen, daß auch da« Gemetndelrben und die Gemeindeverwaltung nicht minder einen Plattz in der Lagesliteratur verdient; gute Einrichtungen müssen hervorgrhoben und anerkannl, schlechte Verwaltungs- Maßregeln müffen besprochen und wenn nölhig, wie im vor» ltegenden hier zu besprechenden Falle, gegeißelt werden.*) Erwägt «an noch, daß Gemrindeverwaltnngsmaßregeln in unserer Zeit besonder« wichtig find, da die Gesetzgebung, wie bekannt, in Begriff steht, den Gemeindeoerband zu lockern und »on dem guten Sillen der Ltnzelneu abhängig zu machen, .so ist es gewiß dt« Aufgabe einer.jeden Gemeindeverwaltung, Grundsätze in Anwendung zn dringen, die mit der Gerechtigkeit »ud Billigkeit üdereinftimmen und sich jeder veralteten paruasfischen Wilkür zu enthalten, die zwar in alter Zeit nicht minder verwerflich, aber doch mindestens nach der damaligen Zeitstrümung ausführbar und nicht de« Bestand der Gemeinden zu gefährden geeignet war. Der Vorgang ist kurz folgender: I» K. starb vor ungefähr S Monaten da« höchstbesteuerte Mitglied der dortigen Gemeinde, Ramen« I. M, und es war Nicht« natürlicher und gerechter, als daß die Hinrer- *) wir sind mit dies« Worte» einverstanden, ha»«» es jedoch Mt- M»»t(«v Gemeind« »nd Person« nur »eit d« »nfanasbuchstaden zu de. znchüe«. Da man am »etrrff. Ort« und i» der Pachtarschas» di« Jnt- Mw ohne Zweifel richtig attfMai wird, so ist der Aaack erreicht, ohne tRil unintfTfffrrtt fd|liili(kMlNi ‘ OÄ) bliebenen wünschten, den verstorbenen neben seinem etwa 14 Lage vorher verstorbenen vruder zu beerdigen. Der Vorstand ließ die Hinterbliebenen fragen, wie viel sie gutwillig für di« gewünschte Srabstelle offeriren» und e« wurde von der lehr mildthätigen Wittwe die gewiß sehr anständige Summe >on 800 Mark geboren. Run sollte man wohl die Angelegenlzeit für erledigt und den Vorstand für befriedigt halten, aber «reit, gefehlt, es wurde in aller Eile eine Sitzung veranstaltet und' bestimmt, daß 600 Mart gegeben werden müßten, und ttes wurde den Leidtragenden vor der Beerdigung mitgetheilt. Die Forderung wurde zwar bestimmt, aber doch nicht so kategorisch gestellt, daß von der vorherigen Zahlung die Beerdigung abhängig gemacht worden wäre, dazu besaß die Familie zu viel Ansehen, und war der verstorbene gegen die Gemeinde zu freigebig. (Er gab die höchst« Summe zum donigen Synagogenbau, am Simchath Torah «ährend de« Baue« hat er S oder 800 Thaler dazu gespendet, er schenkte einen prachtvoll gearbeiteten, sehr kostbaren silbernen Ehanukaleuchter, der mit Feierlichkeit. Ehorgekang und Ansprache eingeweiht wur de, er gab ferner eine werthvolle silberne Büchse zu Lricheube» gängniffen u. dgl. m.) Die Beerdigung fand also Statt, und nun, da die Angehörigen des unerhörten Vorgehens wegen, nicht 600, sondern blos 800 Mark zahlen wollten, ist, man sollte es kaum glauben, der Weg der Klage eingeschlage« worden. Wir wo.ien die Lhanren eine« solchen Prozesses hier nicht erörtern, denn um den AuSgang ist r« hier nicht zu lhun, aber fragen «ollen wir, ob eii« solcher Prozeß nicht rin Ghillul haschmn und ob da« Gebühren de» Vorstandes zu K. in unsrer Zeit geeignet ist, die ohnehin so lose zusammenhängenden Glieoer der Gemeinde beisammen zu halten? Ist der Gemeinde» ir« stand daselbst denn gar so lüstern nach dem Ruhme! einer neuerdings viel genannten Gemeind« unserer Gegend? Wenn da« die Leitfäden sein sollen, die jüdisch« Srmeindevorstände sich zur Richtschnur nehmen, im Falle der Äemeindezwang fortbestehen sollte, so möchte man, bet allen bisher entgegenstehenden Ansichten, in da« gegnerisch« Lager übergehen und für die Lasker'sche Resolution stimmen, denn solche Tyrannei ist, obwohl es sich nur um Geld handelt, doch unerträglich. Zur weitern Aufklärung der Sach« mag noch hinzugefilgt werden, daß die beiden oben erwähnten, kurz nach etnanlwr verstorbenen und neben einander begraben liegenden BrLrer nicht etwa an Gelehrsamkeit, Ansehen oder sonst etwa« verschieden waren, und daß Nichts in der Welt gedacht «erl>en kann, was gegen di, Beerdigung der Heide» Brüder nel«n einander, »«»gebracht «erden könnt«, es war im Gegenlhch«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.